Die Zusammensetzung der Werke, die im Konzept des Eisenbahnfensters enthalten sind. Über die königlichen Eisenbahnen und die mächtigen Schultern von Alexander III. Winterzeichen Über die Gemeinsamkeiten zwischen Waggonheizung und Personalabbau bei russischen Eisenbahnen. Wie, Sie sehen wirklich nicht die Verbindung

Bahnhöfe werden für Fahrgäste gesperrt. "Rotes Tor", „Saubere Teiche“, “Lubjanka ”, "Ochotny Rjad" "Kropotkinskaja".

Ein Abschnitt der Moskauer Metrolinie wird am Sonntag, 29. Mai, erstmals wegen Reparaturarbeiten gesperrt. Wie TASS im Pressedienst der U-Bahn mitgeteilt wurde, wird das technologische Fenster auf dem mittleren Abschnitt der Sokolnicheskaya-Linie stattfinden.

"Am Sonntag, dem 29. Mai 2016, den ganzen Tag über den Abschnitt der Sokolnicheskaya-Linie zwischen den Stationen "Komsomolskaja" und "Park der Kultur" wird wegen größerer Straßenreparaturen geschlossen. Die Bahnhöfe sind an diesem Tag für Fahrgäste gesperrt. "Rotes Tor", „Saubere Teiche“, “Lubjanka ”, "Ochotny Rjad", "Bibliothek benannt nach Lenin" und "Kropotkinskaja"- sagte der Pressedienst.

Stationen "Park der Kultur" und "Komsomolskaja" werden als temporäre Terminals mit Umstieg auf die Circle Line fungieren. Die Bewegung der Züge auf der Sokolnicheskaya-Linie wird nur auf Abschnitten durchgeführt Rokossovsky-Boulevard - "Komsomolskaja" und " Gehaltevo ” - "Park der Kultur". Während der Sperrung des Abschnitts der Sokolnicheskaya-Linie für Fahrten im Stadtzentrum können die Fahrgäste andere U-Bahn-Linien oder öffentliche Verkehrsmittel an der Oberfläche nutzen. Die Arbeit der geschlossenen Stationen wird am Montag, dem 30. Mai, um 5.30 Uhr Moskauer Zeit wieder aufgenommen.

Bisher fanden die Technikfenster samstags statt. Wie der stellvertretende Bürgermeister von Moskau, Maxim Liksutov, TASS zuvor sagte, ermöglicht ein solches Fenster in der Moskauer U-Bahn mit der Schließung eines Streckenabschnitts so viel wie in einem Monat nächtlicher Reparaturen, ohne den Verkehr zu schließen.

/ Freitag, 27. Mai 2016 /

Themen: Schließung von U-Bahn-Stationen Sokolnitscheskaja Unter Tage

. . . . . Lenin“ und "Kropotkinskaja". . . . . .



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Die Moskauer U-Bahn-Verwaltung entschuldigt sich bei den Fahrgästen für vorübergehende Unannehmlichkeiten und fordert sie dringend auf, ihre Reiserouten an diesem Tag im Voraus zu planen.
Bezug:
Durchführung technologischer „ Fenster" Mit einer eintägigen Dauer auf den zentralen Abschnitten der Linien können Sie eine deutlich größere Anzahl von Arbeitern in die Renovierung der U-Bahn-Infrastruktur einbeziehen. Dies erhöht die Effizienz der Arbeit und erhöht ihr Volumen. Während früherer technologischer „ Fenster" Es wurden Arbeiten zum Aluminiumoxid-Thermit-Schweißen von Gleisverbindungen durchgeführt, wonach die Lärm- und Vibrationsindikatoren während des Zugverkehrs deutlich abnahmen. Technologische „ Fenster " sind speziell für das Wochenende geplant, wenn der Fahrgaststrom in der U-Bahn auf ein Minimum sinkt. Verkehrsbeschränkungen werden nur auf den mittleren Abschnitten der Linien eingeführt. Aufgrund der hohen Dichte an U-Bahn-Linien in der Innenstadt haben Fahrgäste immer die Möglichkeit, alternative Reisemöglichkeiten zu nutzen.


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Der zentrale Abschnitt der Sokolnicheskaya-Linie der Moskauer U-Bahn wird heute geschlossen. Das teilt RIA Novosti unter Berufung auf den Pressedienst der U-Bahn mit.

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. . . . . Züge fahren nur noch ab Boulevard Rokossovsky Vor "Komsomolskaja", sowie auf dem Abschnitt vom Bahnhof „ Gehaltevo ” Vor "Kulturpark".
Die Stationen werden am 30. Mai wiedereröffnet und ab 5:30 Uhr in Betrieb sein. Während der Schließung eines Teils der Sokolnicheskaya-Linie werden andere U-Bahn-Linien sowie öffentliche Verkehrsmittel an der Oberfläche für Fahrten zur Verfügung stehen. Die Moskauer U-Bahn-Verwaltung entschuldigt sich für die vorübergehenden Unannehmlichkeiten und empfiehlt den Fahrgästen, ihre Route im Voraus zu planen.


Abschnitt der U-Bahn-Linie Sokolnicheskaya von der Station "Komsomolskaja" Vor "Kulturpark" wird am Sonntag, 29. Mai, für einen Tag wegen einer Generalüberholung der Strecke geschlossen, erinnert sich der Pressedienst der Moskauer U-Bahn. . . . . . Bisher fanden samstags erweiterte Technikfenster in der U-Bahn statt. Da aber der Personenverkehr an diesem Wochenende dem Wochentag in nichts nachsteht, führte die Schließung wichtiger Bahnhöfe zu einem Chaos. Infolgedessen beschloss die U-Bahn-Leitung, die Linien sonntags für tägliche Reparaturen zu sperren.


In Moskau wird der zentrale Abschnitt der U-Bahn-Linie Sokolnicheskaya am Sonntag für Fahrgäste gesperrt, berichtet der Pressedienst der U-Bahn.

. . . . . Sechs U-Bahn-Stationen werden geschlossen "Rotes Tor", „Saubere Teiche“, “Lubjanka ”, "Ochotny Rjad", "Bibliothek sie. . . . . . Die Stationen werden am 30. Mai wiedereröffnet.


. . . . . Andere U-Bahn-Linien sowie öffentliche Verkehrsmittel am Boden stehen für Reisen zur Verfügung.


Am Sonntag, 29. Mai, wird der Abschnitt zwischen den U-Bahn-Stationen für die Überholung der Gleise gesperrt. "Komsomolskaja" und "Park der Kultur" Sokolnicheskaya-Linie.
. . . . . Die Stationen öffnen am Montag um 5:30 Uhr.
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Der zentrale Abschnitt der Kaluzhsko-Rizhskaya-Linie wird am 5. Juni wegen eines "technologischen Fensters" geschlossen. Das teilte der Erste Stellvertretende Leiter der Moskauer Metro Viktor Kozlovsky mit, der von der Agentur Moskva zitiert wurde.
Im März 2015 sagte Marat Khakov, stellvertretender Leiter der städtischen U-Bahn, gegenüber Reportern, dass ab Ende Mai „technologische Fenster“ sonntags beginnen könnten, da das Passagieraufkommen in der U-Bahn am Samstag höher sei als am Sonntag. Das erste derartige Fenster findet heute auf dem Abschnitt der U-Bahn-Linie Sokolnicheskaya von der Station statt "Komsomolskaja" Vor "Kulturpark". . . . . . Insgesamt sind in diesem Jahr 20 Schließungen der Mittelabschnitte verschiedener Linien geplant.


Am 29. Mai wird der Zugverkehr auf dem mittleren Abschnitt der Sokolnicheskaya-Linie der Moskauer Metro eingestellt.

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Moskauern und Gästen der Hauptstadt wird empfohlen, andere U-Bahn-Linien und öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Gleichzeitig zu "Kropotkinskaja" kann mit den Trolleybussen Nr. 1, 15 und 31 erreicht werden "Rotes Tor"- Nein. B.

Der Verkehr auf dem mittleren Abschnitt der Sokolnicheskaya-Linie wird am Montag wieder aufgenommen.


Auf dem mittleren Abschnitt der Sokolnicheskaya-Linie vom Bahnhof aus finden an diesem Sonntag, dem 29. Mai, Reparaturarbeiten zum Austausch von Elementen der Gleisanlagen statt "Komsomolskaja" Vor "Kulturpark". Von nun an finden „Technologische Fenster“ auf den zentralen Abschnitten der Moskauer U-Bahn-Linien nicht samstags, sondern sonntags statt.

"Die Durchführung von "Technologischen Fenstern" ist einer der wichtigsten Bestandteile eines umfassenden Programms zur technischen Umrüstung der Moskauer Metro. In diesem Jahr planen wir im Rahmen dieses Programms die Modernisierung von mehr als 100 km Gleisen. Während jeder " Fenster " so viel Arbeit verrichtet wird, dass während der normalen Nacht „ Fenster“ dauert länger als einen Monat. Dank der „Technologiefenster“ haben wir die Möglichkeit, die Zahl der Züge zu erhöhen. Die Infrastruktur der Moskauer U-Bahn ist dafür bestens gerüstet. Bereits ab Juni werden die Verkehrsintervalle auf den verkehrsreichsten Linien nicht nur in den Hauptverkehrszeiten, sondern auch tagsüber reduziert“,- sagte der stellvertretende Bürgermeister von Moskau in der Regierung von Moskau, Leiter der Abteilung für Verkehr und Entwicklung der Straßeninfrastruktur von Moskau Maxim Liksutov.

Zuvor fanden samstags Schließungen der zentralen Abschnitte der Radiallinien statt. Für die Bequemlichkeit der Fahrgäste wurde der Revisionsplan angepasst, und ab Mai 2016 finden sonntags "Technologiefenster" statt, wenn der Fahrgastverkehr in der U-Bahn auf ein Minimum reduziert wird.

An der ältesten Linie der Moskauer U-Bahn werden vielfältige Arbeiten durchgeführt. Daran sind mehr als 1200 Mitarbeiter beteiligt. Auf einem 5,5 km langen Abschnitt werden Schienen, Schwellen, verschlissene Beläge und andere Elemente der Gleisanlagen ausgetauscht. Vor Aufnahme des Zugverkehrs werden alle Instandsetzungsstrecken zusätzlich mit speziellen Fehlersuchgeräten und Gleismessgeräten kontrolliert.

. . . . . Für Reisen können die Fahrgäste andere U-Bahn-Linien oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Wie gewohnt nimmt die U-Bahn am Montag, den 30. Mai 2016, um 5:30 Uhr ihre Arbeit wieder auf.

Die heutige technologische Fenster "- der sechste im laufenden Jahr. Insgesamt sollen im Jahr 2016 20 „Technologiefenster“ auf den zentralen Streckenabschnitten realisiert werden. Nächste " Fenster " findet am Sonntag, 5. Juni 2016, auf dem mittleren Abschnitt der Linie Kaluzhsko-Rizhskaya statt: vom Bahnhof "Oktober" zu der Station "Prospekt Mira".


Am Sonntagmorgen, dem 29. Mai, schloss die Verwaltung der Moskauer Metro eine Reihe von Stationen der Sokolnicheskaya-Linie wegen Reparaturen, darunter auch „Saubere Teiche“, “Lubjanka ”, "Rotes Tor", "Lenins Bibliothek", "Kropotkinskaja" und "Ochotny Rjad". Das berichtet die Website der Zeitung „Abend Moskau“ mit Hinweis auf den Pressedienst der U-Bahn. Der Verkehr wird am Montag, den 30. Mai um 05:30 Uhr wieder aufgenommen.

Erinnern Sie sich daran, dass die Spezialisten des Moskauer Komplexes für Stadtplanungspolitik und Bauwesen wie in den ersten zehn Maitagen über die Namen der neuen Stationen der „roten Linie“ entschieden haben - „ Prokshino ”, “Olchowskaja ” und " Stolbovo ”, “Chowanskaja ” und „Filatov-Wiese“. Das Gelände wird in der Nähe der Autobahn verlaufen " Solntsevo ” - “Butowo" - “Prominente ”. So kann die Sokolnicheskaya-Linie Anfang 2016 das Dorf Kommunarka erreichen.


Nr. 150N vom 23. März 2011 - Über das Verfahren zur Planung, Organisation und Bereitstellung von "Fenstern" auf der Oktoberbahn

In Übereinstimmung mit der Anweisung „Über das Verfahren zur Bereitstellung und Verwendung von „Fenstern“ für Reparatur-, Bau- und Installationsarbeiten an den Eisenbahnen der JSCo Russian Railways, genehmigt auf Anordnung des Ersten Vizepräsidenten der JSCo Russian Railways Morozov V.N. vom 26. Oktober 2007, Nr. 2047r, zur Festlegung des Verfahrens zur Planung, Organisation und Bereitstellung von "Fenstern" auf der Oktoberbahn befehle ich:

1. Genehmigen und in Kraft setzen ab 25.04.11. Weisung „Über das Verfahren zur Planung, Organisation und Bereitstellung von „Fenstern“ auf der Oktoberbahn“ (im Folgenden Weisung genannt).

2. Dienststellenleiter, Direktionen, Linienunternehmen bis 25.04.11. das Studium dieser Unterweisung durch die mit der Abnahme von Verrechnungen befassten Mitarbeiter sicherzustellen.

3. Stellvertreter des Oberingenieurs der Straßen im Bezirk, Stellvertreter des Oberprüfers für Verkehrssicherheit im Bezirk bis 25.04.11. die Abnahme von Prüfungen in Kenntnis dieser Weisung durch die Vorgesetzten der Arbeiten von Drittorganisationen sicherzustellen.

4. Stellvertretende Straßenchefs der Region: Moskovsky Vasin E.N., St. Petersburg-Vitebsky Pankov A.N., St. Petersburg Natalenko I.V., Petrozavodsky Troyanov V.V., Murmansky Polikarpov I.V. und Volkhovstroevsky Rumyantsev S.V. bis 25.04.2011. Überarbeitung und Vorlage zur Genehmigung bei der Oktyabrskaya-Direktion für Verkehrskontrolle und zur Genehmigung durch den ersten stellvertretenden Leiter der Straße Valinsky O. S. Das Verfahren zur Berücksichtigung von Technologien für die Produktion von Arbeiten in den "Fenstern" in den Regionen.

5. Stellvertretender Leiter der Straße - Leiter der Infrastrukturdirektion Oktyabrskaya Suslov N.V., Leiter der Direktion für Nahverkehr "Transkom" Akobardin I.P., Leiter der nordwestlichen Regionaldirektion der Bahnhöfe Pokrovov V.V. (wie vereinbart), der Leiter der Traktionsdirektion A. V. Lebedev, der Leiter der Oktyabrskaya-Direktion für die Reparatur der Putrem-Strecke, Bystrov A. V. (nach Vereinbarung), handelnd Leiter der Direktion für Kapitalbau Konoplin A.V., Leiter der Kommunikationsdirektion Oktyabrskaya Konashev V.V., stellvertretender Leiter der Straße - Chef

An den Auditor der Straße für Verkehrssicherheit Tanaev V.F. bis 25.04.2011. durch Anordnungen die zuständigen Personen zu ernennen, die für die Planung und Organisation von "Fenstern" und die Kontrolle über deren Nutzung verantwortlich sind.

6. Die Verordnung „Über das Verfahren zur Planung, Organisation und Bereitstellung von „Fenstern“ auf der Oktjabrskaja-Eisenbahn“ Nr. 184 / N vom 20. April 2010 gilt als ungültig.

7. Ich vertraue die Kontrolle über die Ausführung dieses Befehls dem ersten stellvertretenden Leiter der Straße Valinsky O.S.

Anweisung "Über das Verfahren zur Planung, Organisation und Bereitstellung von "Fenstern" auf der Oktjabrskaja-Eisenbahn"

1. Allgemeine Bestimmungen. Bedingungen.
1.1. Allgemeine Bestimmungen.
Diese Weisung regelt das Verfahren zur Antragstellung, Planung, Organisation und Durchführung von Instandsetzungs- und Bau- und Installationsarbeiten sowie Arbeiten zur laufenden Instandhaltung von ortsfesten Einrichtungen und präzisiert einige Abschnitte der PTE, IDP, „Merkblatt zum Verfahren zur Bereitstellung und die Verwendung von "Fenstern" für die Reparatur und den Bau und die Installation von Arbeiten an den Eisenbahnen der Russischen Eisenbahn OJSC Nr. 2047r vom 26. Oktober 2007 in Bezug auf die örtlichen Bedingungen auf der Oktyabrskaya-Eisenbahn.
Die Bestimmungen dieser Weisung sind für alle Mitarbeiter der Oktjabrskaja-Eisenbahn verbindlich. usw., andere Direktionen, die Teil der Russischen Eisenbahn sind, sowie Mitarbeiter von Unternehmen, Direktionen und Organisationen, die nicht Teil der Struktur der Oktjabrskaja-Eisenbahn sind. sondern Arbeiten an den Gleisen und künstlichen Strukturen der Oktjabrskaja-Eisenbahn. d.
Diese Anweisung gilt nicht für Arbeiten auf dem Gleis der Eisenbahn sowie für Arbeiten auf nicht öffentlichen oder im Bau befindlichen Gleisen neben den Gleisen der Oktjabrskaja-Eisenbahn, deren Herstellung keine Schließung von Strecken erfordert und Stationen der Oktyabrskaya-Eisenbahn für den Verkehr. d.

1.2. Bedingungen.
"Fenster" - die Zeit, in der die Bewegung von Zügen entlang der Strecke, getrennte Wege der Strecke oder des Bahnhofs für die Herstellung von Reparatur- und Bau- und Installationsarbeiten oder Arbeiten an der laufenden Wartung von permanenten Geräten, die in der nicht vorgesehen sind Regelfahrplan (GDS), wird gestoppt. Während der "Fenster"-Periode muss der Zug oder das entsprechende Gleis (Wege) des Zugs (Bahnhof) für die Bewegung aller Züge gesperrt sein, mit Ausnahme der Wirtschaftszüge (außer in den in Absatz 7 dieser Anweisung vorgesehenen Fällen). .
Technologisches "Fenster" - der im regulatorischen GDP vorgesehene Zeitraum für die Durchführung von Arbeiten an der laufenden Wartung und Reparatur der Strecke, der künstlichen Strukturen, der Signal- und Kommunikationsgeräte und der Stromversorgung sowie (in kleinen Mengen) für Bau- und Installationsarbeiten.
Die Dauer des technologischen "Fensters" sollte 1,5-2 Stunden betragen. Auf einigen Abschnitten, meist verkehrsarmen sowie Hochgeschwindigkeits- und Hochgeschwindigkeitsabschnitten, kann die Dauer des technologischen "Fensters" mehr als 2 Stunden betragen. Die Liste dieser Abschnitte mit Angabe der konkreten Start- und Endzeiten des technologischen „Fensters“ wird vom Leiter der Verkehrskontrolldirektion festgelegt, jährlich vor der Einführung eines neuen Zugfahrplans bekannt gegeben und bei Bedarf angepasst.
Technologische „Fenster“ können auch in einem anderen als dem im regulatorischen GDS vorgesehenen Zeitraum bereitgestellt werden (z. B. bei Bereitstellung von „Fenstern“ von langer Dauer auf dem entsprechenden Zugabschnitt oder auf Parallelgleisen).
Ein „Fenster“ von langer Dauer ist ein „Fenster“ von mehr als 4 Stunden.
Integriertes "Fenster" - ein "Fenster", das gleichzeitig auf mehreren benachbarten Strecken eines Zugabschnitts bereitgestellt wird, um eine maximale Leistung bei minimaler Zugentnahme zu gewährleisten.
Kombiniertes „Fenster“ – ein „Fenster“, das gleichzeitig für zwei oder mehr Organisationen auf demselben Transportweg (Transportpfad) bereitgestellt wird.
Permanente Geräte - Gleisgeräte, künstliche Strukturen (ISSO), Signalisierung, Kommunikation, Stromversorgung.
Überbelichtung des "Fensters" - der Fall des Endes des "Fensters" später als die vom Fahrdienstleiter (DNTS) angegebene Zeit um 20 Minuten. und mehr sowie weniger als 20 Minuten, wenn gleichzeitig Personen- oder S-Bahnen Verspätung hatten.
Verspäteter Beginn des "Fensters" - im Fall des Beginns des "Fensters" später als die in der Arbeitserlaubnis angegebene Zeit, um 20 Minuten. und mehr ohne die Zustimmung des Arbeitsleiters, der im Protokollformular DU-58 aufgezeichnet ist.
Ausfall des "Fensters" - ein Fall, in dem das "Fenster" aufgrund des Verschuldens des Arbeitsvorarbeiters oder des zugehörigen Dienstes, Managements, der Ausrüstung oder deren Vertreter, die an dem "Fenster" beteiligt sein sollten, nicht stattfand. Fälle des Versagens der "Fenster" aufgrund einer schwierigen Zugsituation, die durch das unbefriedigende Funktionieren technischer Mittel oder Verstöße gegen technologische Prozesse entstanden sind, werden dem Dienst, der Direktion, zugerechnet, der das Funktionieren technischer Mittel versagt oder nicht sichergestellt hat die Implementierung des technologischen Prozesses. Fälle von Störungen von "Fenstern" aufgrund ihrer Nichtbereitstellung durch den Fahrdienstleiter während des normalen Betriebs technischer Mittel und der Durchführung des technologischen Prozesses durch zugehörige Dienste werden an den Verkehrsdienst weitergeleitet.
Verweigerung des "Fensters" - ein Fall der Unterbrechung des "Fensters" aufgrund des Verschuldens des Unternehmens-Erzeugers der Arbeit oder Dienstleistung (Direktion), dem der Unternehmen-Erzeuger der Arbeit angehört.
Annullierung des "Fensters" - ein Fall einer Störung des "Fensters" in Richtung des Leiters der JSC "Russian Railways" oder der Straße aufgrund eines starken Anstiegs des Verkehrsaufkommens auf dem Gelände oder der Unmöglichkeit, den Zug zu passieren aus anderen Gründen während des normalen Betriebs von technischen Einrichtungen fließt.
Die Startzeit des „Fensters“ ist der Zeitpunkt der Übermittlung des Befehls durch den Fahrdienstleiter über die tatsächliche Schließung des Zugs (Gleis) nach seiner Freigabe aus allen Zügen, außer den Wirtschaftszügen.
Endzeit des "Fensters" - die Zeit der Übermittlung des Befehls durch den Fahrdienstleiter, die Bühne (Gleis) für den Zugverkehr zu öffnen. Wenn auf elektrifizierten Abschnitten nach Erteilung des DSC-Befehls zum Öffnen des Abschnitts (Gleis) Spannung in das Netz eingespeist wird, ist die Endzeit des „Fensters“ der Zeitpunkt der Übermittlung des Befehls zum Anlegen von Spannung an das Netz und zum Öffnen der Abschnitt (Gleis) für die Bewegung von Elektrofahrzeugen (EPS).
Bei der Durchführung von Arbeiten in „Fenstern“ (einschließlich technologischer), die naturgemäß keine Schließung der Bühne erfordern, gilt der Zeitpunkt des Beginns und des Endes des „Fensters“ jeweils als Zeitpunkt der Übertragung der mündlichen Genehmigung an den DNC, um die Bühne zu verlassen, und die Ankunftszeit des Versorgungszugs am Bahnhof; bei der Durchführung von Arbeiten, die das Entfernen der Spannung vom Netz erfordern - der Zeitpunkt der Übermittlung des Befehls zum Entfernen und Anlegen der Spannung.
Drittorganisation - eine Organisation, die nicht Teil der Struktur der Russischen Eisenbahnen ist und Arbeiten in den "Fenstern" durchführt.

2. Das Verfahren zur Beantragung von "Fenstern" und Planung von "Fenstern".
Gemäß den Anforderungen der Regeln für den technischen Betrieb von Eisenbahnen, Kapitel 8, für die Durchführung von Arbeiten zur laufenden Wartung und Reparatur von ortsfesten Einrichtungen sowie für die Durchführung von Bau- und Installationsarbeiten gilt das folgende Verfahren zur Einreichung Anwendungen und Planungs-"Fenster" eingerichtet.
2.1. Jahresplanung.
2.1.1. Bis 1. Juni Gleisdienst, Automatisierung und Telemechanik, Elektrifizierungs- und Energieversorgungsdienste, Transcom-Direktion Nahverkehr (NDOPPR), Direktion Bahnhöfe (DZhV), Direktion für den umfassenden Wiederaufbau der Eisenbahn und den Bau von Eisenbahnverkehrsanlagen (DKRS), Direktion für den Bau von Kommunikationsnetzen (DKSS), die Direktion für Bauinvestitionen (DKS) sendet an die Sektordienste, die Direktion für Verkehrskontrolle, einen voraussichtlichen gezielten Arbeitsplan, der die langfristige Bereitstellung von „Fenstern“ von langer Dauer für die nächsten erfordert Jahr. Auf der Grundlage dieser Pläne legt die Infrastrukturdirektion zusammen mit der Verkehrskontrolldirektion fest:
a) Orte der Installation von temporären Checkpoints;
b) Bühnen, die mit 2-seitiger Blockierung ausgestattet werden müssen;
c) Bahnhöfe, in denen eine Teilmodernisierung von Signaleinrichtungen erforderlich ist;
d) Kreuzungen (auf 2- und mehrgleisigen Abschnitten), die mit Vorrichtungen zur 2-Wege-Meldung der Annäherung eines Zuges ausgestattet sein müssen.
2.1.2. Bis zum 15. Januar des laufenden Jahres senden die Direktion für Infrastruktur, DKRS, DKSS, DKS, DZhV, Nahverkehr „Transcom“, Bau- und Installationsstiftung Nr. 1 und andere Auftragnehmer der Direktion für Verkehrssteuerung gezielte Pläne für größere Reparaturen, Kapitalbau und andere Arten von Arbeiten, die die Bereitstellung von "Fenstern" erfordern. Der Gleisdienst und die Direktion für die Instandsetzung des Weges „Putrem“ (DRP) entwickeln einen Entwurfsplan für die Zuweisung von Schotterreinigungskomplexen.
Auf der Grundlage der eingereichten Pläne plant der Verkehrsdienst der Direktion für Verkehrsmanagement bis zum 20. Januar "Fenster" in den Hauptrichtungen für das laufende Jahr.
2.1.3. Bis zum 1. Februar des laufenden Jahres muss die Infrastrukturdirektion Folgendes einreichen:
a) an die Verkehrskontrolldirektion - eine vollständige Berechnung des Bedarfs an "Fenstern" nach Fronten und Arten von Reparaturarbeiten und Arbeiten an der laufenden Wartung von Geräten (einschließlich derjenigen, die von den Streitkräften des FC, SHCh, EC durchgeführt werden), a Schematische Anbindung der Werksfronten an die vorhandenen Weichen, Ampeln, isolierte Bereiche, Luft- und Streckentrenner des Kontaktnetzes, künstliche Strukturen.
b) an die Traktionsdirektion - Berechnung des für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Lokomotivparks.
Ähnliche Berechnungen müssen von anderen Vergabestellen vorgelegt werden.
Bei Kapitalbauarbeiten müssen diese Berechnungen von Generalunternehmern mit Zustimmung der Infrastrukturdirektion erstellt werden. Werkproduzenten müssen Vorschläge zur Technologie der Werkproduktion einreichen.
Der Arbeitsplan für die Rekonstruktion des Oberbaus des Gleises (im Folgenden als VSP bezeichnet), die Überholung und mittlere Reparatur des Gleises muss vom Hersteller der Arbeiten entwickelt werden, der von der Geschäftsführung des DRP "Putrem" genehmigt wird. , der Direktion für Infrastruktur und der Direktion für Verkehrskontrolle und bis zum 1. Februar (für Arbeiten an der Überholung von Bahnhofsgleisen - bis zum 1. April) vom ersten stellvertretenden Leiter der Straße oder dem stellvertretenden Leiter der Straße für Infrastruktur genehmigt.
2.1.4. Auf der Grundlage der vorgelegten Berechnungen und Schemata bestätigt die Verkehrskontrolldirektion die im Absatz aufgeführten Aktivitäten
2.1.1, und zusätzlich wird bestimmt:
a) die Dauer der „Fenster“ und die Häufigkeit ihrer Bereitstellung;
b) Plätze zum Verlegen von provisorischen Weichen, einschließlich Kontrollrampen;
c) Einbindungsstellen von temporären Streckentrennern in / Netz;
d) Sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung des Durchgangs des Autoverkehrs während der Bereitstellung von „Fenstern“.
2.1.5. Bei der Entscheidung über den Bau temporärer Kontrollpunkte sollte ihre Lebensdauer 2 Monate nicht überschreiten (ein Betrieb von mehr als 2 Monaten ist nur mit Genehmigung des Vizepräsidenten der Russischen Eisenbahnen zulässig, der für die Organisation des Zugverkehrs zuständig ist). Das Verfahren zur Inbetriebnahme einer temporären Kontrollstelle wird durch die Angabe des ersten stellvertretenden Leiters der Straße festgelegt.
2.1.6. Arbeitspläne und Maßnahmen zur Durchsatzsteigerung sind vom Technischen Rat der Straße zu prüfen und vom ersten stellvertretenden Leiter der Straße zu genehmigen.
2.2. Monatliche Planung.
2.2.1. Der Streckendienst DRP "Putyrem" muss spätestens am 5. Tag eines jeden Monats der Abteilung für die Bereitstellung von "Fenstern" und die Interaktion mit der Infrastruktur der Direktion für Verkehrskontrolle (im Folgenden - die "Fenster" Abteilung) den für die erste Hälfte des Folgemonats zugeteilten Arbeitsplan der Gleisanlagen (ggf. aufgeschlüsselt nach Terminen). Ein ähnlicher Zeitplan muss spätestens am 20. eines jeden Monats für die zweite Hälfte des Folgemonats eingereicht werden. Diese Diagramme werden gemeinsam signiert
vom Leiter des Gleisdienstes, dem Leiter des DRTT „Putrem“, werden mit dem Leiter der Abteilung „Fenster“ abgestimmt und vom ersten stellvertretenden Leiter der Straße oder dem stellvertretenden Leiter der Straße für Infrastruktur genehmigt.
Vor der Einreichung von Anträgen auf die Durchführung von Arbeiten, die die Bereitstellung von „Fenstern“ von langer Dauer erfordern, muss der Werkersteller der Abteilung „Fenster“ Betriebspläne und Arbeitsproduktionstechnologien zur Verfügung stellen, die mit dem Leiter (stellvertretenden Leiter) der zuständigen Direktion abgestimmt sind oder der Leiter der regionalen Infrastrukturabteilung.
2.2.2. Das folgende Verfahren für die monatliche Planung und Einreichung von Anträgen für die Produktion von Arbeiten in den "Fenstern" wird festgelegt.
Treffen zur Planung von "Fenstern" finden 2 Mal im Monat in den Regionen gemäß dem Aufruftelegramm statt. Fensteranträge für die jeweilige Monatshälfte müssen am Tag der Fensterplanungssitzung eingereicht werden. Ergibt sich bei der Besprechung zur Planung der „Fenster“ die Notwendigkeit einer zusätzlichen Berücksichtigung der Technik zur Durchführung des „Fensters“ (auch bei Besichtigung der Baustelle), so ist ein Antrag auf ein solches „Fenster“ innerhalb der Frist zu stellen 3 Tage nach den Meetings im Planungsfenster oder wie anderweitig vom Meeting festgelegt.
An der Sitzung zur Planung von "Fenstern" sollten Vertreter der Direktionen-Auftraggeber der Arbeiten, Vertreter der regionalen Infrastrukturabteilungen, Leiter der Organisationen-Produzenten der Arbeiten, Entfernungen oder deren Stellvertreter, Vertreter der Republik Belarus in der Region teilnehmen. Die oben genannten Mitarbeiter sollten das Recht haben, Anträge auf "Fenster" zu genehmigen. Sitzungen zur Planung von "Fenstern" finden unter dem Vorsitz des Leiters der Abteilung "Fenster" oder seines Stellvertreters oder des leitenden Straßendispatchers der Abteilung des Verwaltungsbereichs (für "Fenster") in der Moskauer Niederlassung der statt Straße - unter dem Vorsitz des Leiters des Bereichs "Fenster" der Abteilung.
Beim Fensterplanungstreffen:
- Vertreter der regionalen Infrastrukturabteilungen müssen über jährliche zielgerichtete Arbeitsprogramme verfügen, die die Bereitstellung von "Fenstern" mit Hinweisen zur tatsächlichen Arbeitsleistung erfordern;
- Hersteller von Arbeiten zur Rekonstruktion von Stationen und Spannweiten müssen die erforderlichen Zeichnungen oder andere Unterlagen mit Hinweisen auf die tatsächlich durchgeführten Arbeiten bei sich haben.
Basierend auf den eingereichten Anträgen und den Ergebnissen der Planungssitzung „Fenster“ 2 mal im Monat erstellt die Abteilung „Fenster“ einen „Fenster“-Plan. Der Plan umfasst alle Aktivitäten, die „Fenster“ von mehr als 2 Stunden und „Fenster“ von kürzerer Dauer erfordern, was zu Fahrplanänderungen von Zügen und S-Bahnen führt. Der Plan von "Fenstern" wird vom ersten stellvertretenden Leiter der Straße genehmigt.
„Fenster“ in Stadtrandgebieten und auf verkehrsreichen Abschnitten sollten nach Möglichkeit in Zeiten mit minimalem Personenverkehr geplant werden.
2.3. Anwendungen für die Bereitstellung von "Fenstern".
2.3.1. Bewerbungen für die Produktion von Werken können eingereicht werden:
a) der Leiter der Organisation - der Vorarbeiter oder sein Stellvertreter;
b) der Leiter der regionalen Infrastrukturabteilung oder sein Stellvertreter (bei Zusammenarbeit auf der Strecke mehrerer Organisationen);
c) leitender Dispatcher der Entfernung von Stromversorgung, Gleis, Signalsystem, regionalem Kommunikationszentrum, DRP "Putyrem".
d) der Stationsleiter oder sein Stellvertreter
e) der Leiter eines Industriedienstes oder einer Direktion, sein Stellvertreter oder leitender Fahrdienstleiter (wenn mehrere Organisationen, die demselben Dienst oder derselben Direktion angehören, auf dem Transport zusammenarbeiten).
Bei der Durchführung von Arbeiten zum Umbau von Bahnhöfen, zur Modernisierung von Dauereinrichtungen an Strecken und Bahnhöfen, einschließlich solcher, die von Organisationen durchgeführt werden, die nicht Teil der Struktur der Oktjabrskaja-Eisenbahn sind, sollten Arbeitsanträge nur vom Generalunternehmer oder einem eingereicht werden vom Generalunternehmer autorisierte Organisation. Im letzteren Fall muss der Generalunternehmer der Fensterabteilung schriftlich mitteilen, dass die Unterauftragsorganisation die Funktionen des Fensterbieters übertragen hat.
Anträge auf „Fenster“ innerhalb der Stationen sollten erst nach einer kommissionellen Abwägung der Arbeitstechnik mit Ortsbesichtigung des Werkmeisters, des Stationsleiters und der Vertreter der beteiligten Unternehmen gestellt werden.
Anträge für "Fenster" werden beim Leiter der Abteilung "Fenster" und in Kopien - bei der regionalen Infrastrukturabteilung und der Kundendirektion - eingereicht.
Bewerbungen können per Telefax, Telegraf oder E-Mail eingereicht werden.
2.3.2. Ein Antrag auf Bereitstellung eines „Fensters“ muss folgende Daten enthalten:
a) Arbeitsort (Zug, Bahnhof, Gleisnummer, Kilometer und Streikposten, bei Arbeiten innerhalb des Bahnhofs - mit Bezug auf vorhandene Weichen, isolierte Abschnitte, Streckentrenner und Luftspalte des Kontaktnetzes);
b) die Daten, an denen es möglich ist, ein „Fenster“ bereitzustellen;
c) die Dauer des „Fensters“ (unter Berücksichtigung der Ausführung verwandter Arbeiten durch verbundene Dienste);
d) Liste und Umfang der im „Fenster“ durchgeführten Arbeiten;
e) eine Liste der Maschinen und Mechanismen, die an der Arbeit im "Fenster" beteiligt sind;
f) die Notwendigkeit, die Spannung von den Netz- oder Stromleitungen zu entfernen (bei Arbeiten an der Station sollten die Grenzen zum Entfernen der Spannung gemäß dem Schnittschema angegeben werden);
g) die Notwendigkeit, Weichen, isolierte Abschnitte und Ampeln von der Zentralisierung auszuschalten;
h) Baureihe und Anzahl der Lokomotiven, Uhrzeit und Station des Beginns und des Endes ihrer Arbeit;
i) die Notwendigkeit, einen "Faden" für den Transport von Versorgungszügen und Lokomotiven, die für die Arbeit bestimmt sind, von den Einsatzorten zum Arbeitsplatz und zurück zu entwickeln;
j) die Notwendigkeit, vorbereitende Arbeiten und damit zusammenhängende Arbeiten durchzuführen, inkl. Mitarbeiter verwandter Dienstleistungen;
k) der Bedarf an Mitarbeitern verwandter Dienste und deren Funktionen; l) die Notwendigkeit, Warnungen vor besonderen Bedingungen für die Durchfahrt von Zügen herauszugeben, auch während der Überfahrten;
m) Daten zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem angrenzenden Gleis für die Arbeitszeit (unter Angabe der Länge des Abschnitts mit Geschwindigkeitsbegrenzung und des Werts der Geschwindigkeitsbegrenzung);
n) Daten zur Geschwindigkeitsbegrenzung entlang der Arbeitsfront vor und nach dem „Fenster“ (unter Angabe der Länge des Abschnitts mit Geschwindigkeitsbegrenzung, der Höhe der Geschwindigkeitsbegrenzung und der Dauer der Geschwindigkeitsbegrenzung);
o) Bahnhöfe für die Bildung, Abfahrt und Rückfahrt von Wirtschaftszügen und eine Liste der Gleise, die für die Annahme, Abfahrt und Bildung von Wirtschaftszügen erforderlich sind;
p) Namen und Positionen von Arbeitsaufsichtspersonen und Personen, die die technische Überwachung der Produktion von Arbeiten (Haupt- und Ersatzarbeiten) übernehmen – für die in Absatz 5.10 dieser Anweisung aufgeführten „Fenster“;
c) die Anzahl der für den Transport abfahrenden Arbeitszüge (einer oder mehrere);
r) andere Daten nach Ermessen des Auftragnehmers.
Anträge sind gemäß dem Standardformular gemäß Anlage Nr. 1 einzureichen. Die Beantragung von Werken nicht-kapitaler Art, die von Kräften des FC, EC, SH, RCS, NGCh mit Abweichungen von der Standardform, jedoch unter zwingender Berücksichtigung der in p.p. bei).
Einem Antrag auf ein „Fenster“ von mehr als 4 Stunden, mit Ausnahme typischer Arbeiten, muss ein Arbeitsplan für die Erstellung von Arbeiten oder eine technologische Karte beigefügt werden
Einem Antrag auf ein „Fenster“ zum Wechseln, Verlegen und Abbauen einer Weiche auf dem Hauptgleis ist ein Schema für die Bildung und Platzierung von Arbeitszügen beizufügen.
Ein Antrag für ein "Fenster" kann nur eingereicht werden, wenn der Hersteller des Werks Designvoranschläge entwickelt und in der festgelegten Weise vereinbart hat.
Ein Antrag auf "Fenster" für den Umbau des VSP, die Überholung und mittlere Reparatur des Gleises, für Arbeiten an künstlichen Bauwerken, für alle Arten von Erdarbeiten wird nur berücksichtigt, wenn der Wortlaut "Die Kabeltrasse der Signalisierung" vorhanden ist System-, Kommunikations- und Energieversorgung für die Arbeiten vorbereitet, die Kabel verlegt, die notwendigen Kabelverlängerungen vorgenommen "mit den Unterschriften des Werkmeisters, ShCh, ECh,
RCS oder die Festlegung konkreter Fristen für die Durchführung von Arbeiten zur Entfernung von Kabeltrassen.
Arbeiten innerhalb des Bereichs, der dem Umzug durch den Arbeitsleiter bevorsteht, müssen in dem Antrag auf ein "Fenster" angegeben werden, der mit dem Formular in Anlage Nr. 1 eingereicht wird.
Vor der Einreichung eines Antrags für "Fenster" für Reparatur-, Umbau- oder Investitionsobjekte, die eine wiederholte Bereitstellung von "Fenstern" von mehr als 2 Stunden erfordern, muss der Hersteller des Werks einen Antrag an die mit der regionalen Infrastrukturabteilung koordinierte Verkehrskontrolldirektion stellen oder die Direktions-Kunden-Berechnungen des Bedarfs an "Fenstern", um das gesamte Leistungsspektrum zu vervollständigen.
2.3.3. Der Antrag ist mit dem Leiter (Stv. Leiter, Oberenergiedisponent) der entsprechenden Gleisstrecke, Signalisierung, Zentralisierung und Sperrung, Energieversorgung, Regionalen Kommunikationszentrale, deren Mitarbeiter mit Arbeiten im „Fenster“ zu befassen oder technisch zu erbringen sind, abzustimmen Unterstützung. Aufsicht über die Produktion von Werken sowie mit dem Leiter der regionalen Infrastrukturabteilung und Vertretern der Republik Belarus in der Region.
Anträge, die von Streckenmaschinenstationen eingereicht werden, sowie alle Anträge, die die Ausrüstung des DRP "Putyrem" verwenden, müssen mit der Leitung des DRP "Putyrem" nach Position vereinbart werden, die nicht niedriger als der stellvertretende Leiter der Betriebsabteilung ist.
Bei Arbeiten in Stationen ab der dritten Klasse ist die Antragstellung zwingend mit der Stationsleitung abzustimmen. Bei Arbeiten zum Umbau der VSP, der Überholung und mittleren Instandsetzung des Gleises, dem Wechsel von Weichen, dem Umbau von Bahnhöfen ist es erforderlich, den Antrag mit dem Leiter des Bahnhofs (egal welcher Klasse) abzustimmen, wo der Einsatz erfolgt und die Bildung von Arbeitszügen durchgeführt wird. Im Zuge von Erdarbeiten können die Mitarbeiter des HR bei Genehmigung des Antrags auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen Abstimmung mit dem Vertreter des Organisations-Bilanzhalters der Objekte entlang der Arbeitsfront (z.B. DZhV , NGCH, NDOPPR usw.). Koordiniert der Leiter der Entfernung (Abteilung oder Station) aus irgendeinem Grund die Arbeiten nicht, ist er verpflichtet, auf Antrag des Vorarbeiters den Grund für die Unmöglichkeit der Koordinierung oder die Bedingungen anzugeben, unter denen die Arbeiten ausgeführt werden können durchgeführt. Der Leiter der Strecke (Station) stimmt den Arbeitsbedingungen und der Arbeitstechnik zu. Die konkreten Fenstertermine werden bei der Fensterplanungssitzung festgelegt. Die Frist für die Genehmigung des Antrags ab Eingang beim Unternehmen (Abteilung) sollte 1 Tag nicht überschreiten.
2.3.4. Die wichtigsten Möglichkeiten zur Koordinierung von Anwendungen für "Fenster" sind:
a) Genehmigung direkt auf Antrag für das „Fenster“;
b) Zustimmung per E-Mail;
c) telegrafische Vereinbarung.
In Ausnahmefällen, in Ermangelung der Möglichkeit einer schnellen Genehmigung des Antrags durch das oben genannte Verfahren, ist es zulässig, dem Antrag per Fax zuzustimmen, vorbehaltlich der anschließenden Einreichung des Antrags mit
und
Bemerkungen zu verwandten Diensten per E-Mail. Telefonische Beratungen sind nicht erlaubt.
Die Annahme von Anträgen und Genehmigungen für "Windows" per E-Mail erfolgt an die Grafiktechnologen von "Windows" von den E-Mail-Adressen der in Abschnitt 2.3.1 und 2.3.3 dieser Anweisungen aufgeführten Beamten.
Wenn das Unternehmen keine Möglichkeit hat, Anträge oder Genehmigungen von den elektronischen Adressen der in den Ziffern 2.3.1 und 2.3.3 genannten Personen zu übermitteln, kann der Unternehmensleiter ein Telegramm mit einer E-Mail an die Abteilung „Fenster“ senden Adresse, von der Anträge und Genehmigungen an "windows" übermittelt werden können. Bei der Antragstellung bzw. Zustimmung von einer solchen E-Mail-Adresse ist anzugeben, welcher der in Ziffer 2.3.1 und 2.3.3 genannten Geschäftsführer diesen Antrag unterschrieben bzw. genehmigt hat. Per E-Mail übermittelte Anträge und Bewilligungen müssen in elektronischer Form bei Grafiktechnologen von „windows“ für 1 Monat ab dem Datum des „windows“ gespeichert werden.
2.3.5. Anträge für "Fenster", die keine Fahrplanänderung von Personen- (einschließlich S-) Zügen erfordern und den Durchgang des Autoverkehrs nicht beeinträchtigen, können bis spätestens 5 Tage vor dem Arbeitstermin eingereicht werden.
2.3.6. Für die rechtzeitige und korrekte Einreichung und Genehmigung des Antrags auf das „Fenster“ ist der Leiter des ausführenden Unternehmens (Organisation) verantwortlich.
2.3.7. Das Verfahren zur Einreichung und Genehmigung von Anträgen auf „Fenster“ in der Region Moskau wird vom stellvertretenden Leiter der Straße in der Region Moskau auf der Grundlage der in den Absätzen festgelegten Bestimmungen festgelegt. 2.3.1-2.3.6.
2.3.8. Anträge auf "Fenster", die eine Stornierung, Umleitung oder Änderung der Zeit von Personenzügen an den Ein- und Ausstiegsbahnhöfen erfordern, müssen spätestens 60 Tage vor dem geplanten Datum bei der Abteilung "Fenster" zur Prüfung durch die Straßenverwaltung eingereicht werden Arbeit. Solche „Fenster“ müssen vorläufig unter dem Vorsitz des stellvertretenden Straßenbauleiters der Region oder des Leiters der regionalen Infrastrukturabteilung mit Ausführung des entsprechenden Protokolls überprüft werden.
2.3.9. Anträge auf Durchführung von Arbeiten mit der Schließung der Etappe für 1 Tag oder mehr müssen spätestens 60 Tage eingereicht werden (wenn es erforderlich ist, die Züge auf den Strecken St. Petersburg - Helsinki, Moskau - Helsinki anzupassen - spätestens 75 Tage) vor Arbeitsbeginn. Der Antrag muss folgende Daten enthalten:
a) Gründe für die Schließung der Strecke oder Bühne;
b) Richtung, Abschnitt und Stationen, die den Transport begrenzen;
c) Datum des Beginns und des Abschlusses der Arbeiten, Dauer des „Fensters“ (unter Berücksichtigung der Ausführung zugehöriger Arbeiten durch zugehörige Dienste);
d) Name des ausführenden Unternehmens;
e) eine Liste der bei der Ausführung der Arbeiten verwendeten Ausrüstung;
f) betrieblicher Arbeitsplan;
g) Bereitschaft der technischen Mittel an Bahnhöfen und Strecken, um die Durchfahrt von Zügen zu gewährleisten;
h) Namen und Positionen von Managern, die für die Ausführung von Arbeiten verantwortlich sind, und Bereitstellung einer technischen Aufsicht über die Ausführung von Arbeiten;
i) die Anzahl und Baureihe der Lokomotiven (einschließlich der aus dem Zugbetrieb abgezweigten), die für die Durchführung der Arbeiten erforderlich sind.
Basierend auf der Anwendung wird ein abweichender Fahrplan entwickelt.
Wenn sich der Zeitpunkt der Annahme und Abfahrt von Personenzügen an den Ein- und Ausstiegsbahnhöfen von Passagieren und der Zeitpunkt der Auslieferung von Personenzügen an Straßenübergängen bei der Durchführung von Arbeiten mit der Schließung der Etappe nicht ändern, können solche Anträge gestellt werden spätestens 20 Tage vor Arbeitsbeginn einzureichen.
Anträge auf Durchführung von Arbeiten mit Etappensperrung für einen Tag oder mehr sind unter Vorsitz des stellvertretenden Leiters des Straßenbauamtes der Region oder des Leiters der regionalen Infrastrukturabteilung mit Ausführung des entsprechenden Protokolls und der Vorprüfung zu prüfen Ernennung von verantwortlichen Personen aus der Infrastrukturdirektion und der Verkehrskontrolldirektion:
a) zur Vorbereitung auf das „Fenster“;
b) zur Verwaltung der Arbeit im "Fenster".
Das obige Protokoll ist dem Antrag für das „Fenster“ beizufügen.
2.3.10. Anträge für „Fenster“, die eine Änderung der Verkehrsstärke an den Einmündungen der Straße und Umleitungen des Pkw-Verkehrs erfordern, sind bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Arbeiten zu stellen.
2.3.11. Variantendiagramme für die in Abschnitt 2.3.8 aufgeführten "Fenster". und 2.3.9. muss vom stellvertretenden Leiter des Verkehrsdienstes der Direktion für Verkehrskontrolle genehmigt und vom ersten stellvertretenden Leiter der Straße genehmigt werden.
Betriebspläne für die Produktion von Werken, die in p.p. 2.3.8 und 2.3.9, 2.3.10. muss mit dem Leiter (Stellvertreter) des Bereichsdienstes der Infrastrukturdirektion, dem Stellvertreter des Straßenleiters der Region oder dem Leiter der regionalen Infrastrukturabteilung, dem Leiter der Abteilung „Fenster“ abgestimmt und von der genehmigt werden stellvertretender Leiter der Strasse für Infrastruktur, der Oberingenieur der Strasse oder der erste stellvertretende Leiter der Strasse.
2.3.12. Die in den Abschnitten 2.3.8, 2.3.9, 2.3.10 aufgeführten „Fenster“ werden nur nach entsprechenden Genehmigungen der Russischen Eisenbahn bereitgestellt.
2.3.13. Die Technologie zur Durchführung von Arbeiten im "Fenster" sollte am Arbeitsplatz und in der vom stellvertretenden Straßenleiter der Region festgelegten Weise berücksichtigt werden.
2.3.14. 50 Tage vor dem Datum der Ausführung der Arbeiten durch den Dienst für die Erbringung von Infrastrukturdiensten im Personenverkehr werden auf Anfrage des Transportdienstes Maßnahmen ergriffen, um den Verkauf von Fahrkarten für Personenzüge zu schließen (in Fällen, in denen die Arbeit a Fahrplanänderung oder -stornierung, und die Genehmigung der Russischen Eisenbahn vor diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegt).
2.3.15. Wenn der Antrag auf ein „Fenster“ vom Leiter der Abteilung „Fenster“ auf Verlangen des Vorarbeiters abgelehnt wird, wird der Grund für die Ablehnung des Antrags angegeben.
2.4. Tagesplanung.
2.4.1. Jeden Tag bis spätestens 12.00 Uhr übertragen EC, FC, SH, NGCH, RCS, PMS, Drittorganisationen über ein automatisiertes System zur Analyse der Planung und Ausführung von "Fenstern" (im Folgenden - AS APVO) an die Abteilung "Fenster". (in der Region Moskau - in den Sektor "Fenster" » Region) Bewerbungen für «Fenster» für den nächsten Tag.
Anträge für Sonntag und Montag (bzw. Werktag nach dem Feiertag) werden bis Freitag 14.00 Uhr (bzw. letzter Vorfeiertag) eingereicht.
Drittorganisationen, die nicht mit AWP AS APVO ausgestattet sind, reichen Anträge für „Fenster“ je nach Art der durchgeführten Arbeiten über das entsprechende PC, EC, SH, NGCh, RCS oder direkt bei der Abteilung „Fenster“ und dem entsprechenden ein Sektor der Region Moskau.
Ein Antrag auf ein „Fenster“ muss die in den Absätzen aufgeführten Informationen enthalten. 2.3.2 a), c), d), e), f), g), k), p), p), c). Gleichzeitig ist es nicht gestattet, im Antrag die Namen von mehr als zwei Mitarbeitern derselben Organisation (Haupt- und Reserve) anzugeben, die die Vorgesetzten der Arbeiten sind und für die technische Überwachung der Arbeitsproduktion verantwortlich sind im "Fenster" ist nicht erlaubt.
2.4.2. Die Anwendung für "Windows" umfasst:
a) "Fenster", die in vorgegebener Weise geplant sind und für die Telegramme - Genehmigungen ausgestellt wurden (dieser Antrag ist eine Bestätigung der Bereitschaft, Arbeiten im "Fenster" auszuführen),
b) technologische "Fenster" mit einer Dauer von bis zu 2 Stunden und in den vom ersten stellvertretenden Leiter der Straße bestimmten Gebieten - mehr als 2 Stunden.
2.4.3. Ein zusätzlicher Antrag wird für „Fenster“ gestellt, die eine Entfernung der Spannung vom Kontaktnetz erfordern, die Stromversorgungsentfernung, in der die Spalte „Titel der Arbeit“ „Bereitstellung des Frequenzumrichters (ShCh, PMS)“ und der Hinweis angibt besondere (Pfade, Ampeln, Pfeile), die Grenzen der Abschaltung der Spannung aus dem Kontaktnetz und Bereiche, in denen die Abfahrt von Elektrofahrzeugen (EPS) verboten ist.
Bei „Fenstern“, die direkt durch Stromversorgungsstrecken geführt werden, werden die oben genannten Informationen in einem Vermerk zum entsprechenden „Fenster“ festgehalten. Der Fahrdienstleiter orientiert sich bei der Erteilung eines Befehls zur Schließung einer Stufe (Gleis) für eine EPS an den Daten in der Zeile „Hinweis“ als Antrag auf eine Stromversorgungsentfernung, um die Spannung aus dem Kontaktnetz zu entfernen.
2.4.4. Der Leiter des Sektors "Fenster" der Region Moskau stellt die Planung von "Fenstern" gemäß dem festgelegten Verfahren sicher und organisiert vor 14:00 Uhr die Übertragung des Plans "Fenster" an die Abteilung "Fenster" für den nächsten Tag (freitags - samstags, sonntags und montags).
2.4.5. Täglich um 15:00 Uhr. 30 Minuten. Die Verkehrskontrolldirektion erwägt einen Entwurf des Plans von "Fenstern" für den nächsten Tag (freitags - samstags, sonntags und montags).
Basierend auf den Ergebnissen der Betrachtung wird ein Plan der "Fenster" auf der Straße für den nächsten Tag erstellt.
Der Plan wird vom ersten stellvertretenden Leiter der Straße oder dem Leiter der Verkehrskontrolldirektion genehmigt. Der Plan von „windows“ ist ein Auftrag und unterliegt der vorbehaltlosen Erfüllung durch alle Beteiligten. Auszüge aus dem Plan, beglaubigt durch die Unterschrift des Leiters der Abteilung „Fenster“, seines Stellvertreters oder des leitenden Verkehrsdisponenten der Abteilung des Kontrollbereichs (durch „Fenster“), werden den Kontrollkreisen des DCCC ausgestellt.
2.4.6. Genehmigte Pläne werden bis 17:00 Uhr per E-Mail oder über AS APVO an Industriedienste, Direktionen, Unternehmen-Hersteller von Arbeiten und Industrieabteilungen sowie an alle Beteiligten gesendet.

3. Das Verfahren für die Vorbereitung, Ausstellung und Zustellung von Telegrammgenehmigungen für die Produktion von Arbeiten im "Fenster".
3.1. Telegrammgenehmigungen für die Produktion von Arbeiten in den "Fenstern", für die Änderung des Fahrplans (Stornierung) von Personenzügen, für die Änderung des Verfahrens für den vorbeifahrenden Autoverkehr im Zusammenhang mit der Produktion von Arbeiten werden von Technologen-Graphikern der Direktion entwickelt der Verkehrskontrolle und der Region Moskau auf der Grundlage von Anträgen von Unternehmen - Produzenten von Arbeit.
3.2. Telegramme sollten vom ersten stellvertretenden Leiter der Straße unterzeichnet ausgestellt werden:
a) den Fahrplan von Personenzügen zu ändern (angemeldet bei „Adresse 4“);
b) für Fahrplanänderungen und die Streichung von Vorortzügen, mit Ausnahme der Region Moskau (angemeldet bei „Adresse 4“);
c) für „Fenster“, die mit Genehmigung der Russischen Eisenbahnen gehalten werden (eingereicht an „Adresse 4 und 15“);
d) an den "Fenstern", die den Durchgang von Autoströmen begrenzen (bedient an "Adresse 4 und 15"),
Es ist erlaubt, die oben genannten Telegramme mit zwei Unterschriften auszustellen: dem stellvertretenden Leiter der Straße für Infrastruktur (oder dem Chefingenieur der Straße) und dem Leiter (stellvertretender Leiter) der Verkehrskontrolldirektion
3.3. Telegramme sollten vom stellvertretenden Leiter der Straße für die Region Moskau unterzeichnet ausgestellt werden:
a) an allen „Fenstern“ gemäß dem vom stellvertretenden Straßenmeister genehmigten Halbjahresplan (einzureichen an „Adresse 15“);
b) Nahverkehrszüge nach Maßgabe der Erlaubnis des stellvertretenden Straßenmeisters zu stornieren (die Erlaubnis enthält die Nummern der S-Bahnen und die Abschnitte, auf denen sie storniert werden; eingereicht bei „Adresse 4“);
c) den Fahrplan zu ändern, inkl. Pendler, Züge innerhalb der Region (bedient an "Adresse 4"),
3.4. Telegramme innerhalb der Straßenregionen St. Petersburg-Witebsk, St. Petersburg, Petrosawodsk, Murmansk, Volkhovstroevsky, die nicht in den Abschnitten 3.2 a) - d) aufgeführt sind, müssen vom ersten stellvertretenden Leiter der Straße unterzeichnet ausgestellt werden (zugestellt bei " Adresse 4 und 15 ") oder mit zwei Unterschriften - dem stellvertretenden Straßenleiter der Region (der entsprechenden Straßenregion) und dem Leiter (stellvertretender Leiter) des Verkehrsdienstes der Verkehrskontrolldirektion oder dem Leiter (stellvertretender Leiter ) der Verkehrskontrolldirektion.
3.5. Telegramme - Berechtigungen für die in Ziffer 3.2 aufgeführten „Fenster“ werden vom Leiter der Abteilung „Fenster“ oder seinem Stellvertreter geprüft und vereinbart. Telegramme - Genehmigungen für die in Ziffer 3.4 genannten „Fenster“ werden vom Leiter, stellvertretenden Leiter der Abteilung „Fenster“ oder dem Leitenden Verkehrsleitdienst der Kontrollzonenabteilung (für „Fenster“) geprüft und vereinbart.
Das Verfahren zur Vereinbarung von Telegrammen zur Fahrplanänderung von S-Bahnen richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften, die vom ersten stellvertretenden Leiter der Straße genehmigt wurden (Anlage Nr. 2).
Bei der Stornierung (Änderung des Fahrplans an den Anfangs- oder Endstationen) von Personenzügen werden Telegramme - Genehmigungen mit dem Infrastrukturdienst in Fahrgastnachrichten vereinbart.
Enthält das Telegramm an das „Fenster“ die Erlaubnis zur Abfahrt des Bergungszuges, so ist dies mit dem Vertreter des stellvertretenden RB für die Region abzustimmen.
3.6. Telegramme zur Stornierung, Übersendung eines bereits bestehenden Fahrplans oder Änderung des Nahverkehrsfahrplans um mehr als 20 Minuten müssen spätestens 15 Tage vor dem Arbeitstermin erfolgen.
3.7. Telegramme - Genehmigungen für "Fenster" und Telegramme für die Stornierung (Fahrplanänderung) von Zügen werden zugestellt:
- an Adressaten, die sich im DCCC befinden und keine Telegrafenadresse haben
4.15, - Technologen - Grafiker per E-Mail; mit einer Telegrafenadresse von 4.15 - Mitarbeitern des Telegrafen RCS-3 St. Petersburg-Glavny;
- an alle anderen Adressaten - telegrafisch.
Die Zustellung von Telegrammen an Adressaten (außer Stationen mit Telegraf) - Genehmigungen, die weniger als 60 Stunden vor Arbeitsbeginn eingereicht werden, erfolgt neben dem Telegrafen zusätzlich durch die Streitkräfte der Entfernungen (EC, 1CH, FC, NGCH), die Auftraggeber der Arbeiten sind, oder die Vorarbeiter der Arbeiten. In solchen Fällen wird im Erlaubnistelegramm vermerkt: „Es wird von Kräften an diejenigen zugestellt, die keinen Telegrafenanschluss haben ... (Name eines Unternehmens oder einer Organisation).

4. Das Verfahren zur Bereitstellung von "Fenstern".
4.1. Die Häufigkeit der Bereitstellung technologischer "Fenster" in den Hauptrichtungen wird durch ein Telegramm des stellvertretenden Straßenleiters oder des Leiters der Verkehrskontrolldirektion für jede Richtung in Abhängigkeit von der Verkehrsintensität, der Häufigkeit von Personenzügen und der Anwesenheit bestimmt von "Fenstern" auf parallelen Gleisen und anderen Bedingungen. Die Häufigkeit der Bereitstellung technologischer "Fenster" kann sich 1-2 Mal im Monat ändern oder lange bestehen bleiben. Technologische "Fenster" auf Richtungen mit unbedeutendem Güterverkehr innerhalb von Vorstädten werden an Wochentagen, außerhalb von Vorstädten - täglich bereitgestellt.
4.2. Vor der Einführung eines neuen normativen BIP wird ein vom ersten stellvertretenden Leiter der Straße unterzeichnetes Telegramm an die beteiligten Dienste, Direktionen und DTS gesendet, in dem Folgendes angegeben ist:
a) die Zeit der Bereitstellung technologischer „Fenster“ für jede Spur jedes Hols;
b) eine Liste der Hols, auf denen nachts technologische „Fenster“ vorgesehen sind;
c) eine Liste der Hols, bei denen die Dauer der technologischen „Fenster“ 2 Stunden überschreitet.
Leiter von Direktionen, Diensten, DCS bringen die angegebenen Informationen den Leitern von Entfernungen, Stationen, beteiligten Unternehmen - Produzenten von Arbeiten in den "Fenstern" zur Kenntnis.
Auf den Fahrplänen des Zugverkehrs, die in den Räumlichkeiten der Fahrdienstleiter ausgehängt sind, ist die Zeit für die Bereitstellung technologischer "Fenster" gelb hervorgehoben. Eine Aufhebung oder Reduzierung von technologischen „Fenstern“ ist nicht zulässig. Es ist nach Ermessen des Fahrdienstleiters erlaubt, die Zeit für die Bereitstellung des technologischen „Fensters“ ohne Vereinbarung mit dem Arbeitsleiter zu verschieben, jedoch nicht mehr als 1 Stunde. Bei Bereitstellung eines technologischen "Fensters" vor der geplanten Zeit ist das DSC verpflichtet, den Arbeitsleiter oder den Disponenten des entsprechenden Unternehmens - den Werkersteller spätestens 2 Stunden vor Beginn des "Fensters" und den Arbeitsleiter zu benachrichtigen alle Beteiligten zu informieren. Auf mündlichen Antrag des Betriebsleiters darf der Fahrdienstleiter das technologische „Fenster“ erweitern, wenn dies nicht zu Verspätungen bei Güter- und Personenzügen führt. Bei der Durchführung von Großarbeiten auf dem Nebengleis eines bestimmten Zugs, Nebenzugs oder auf einem Parallelabschnitt dürfen keine technologischen „Fenster“ für die Dauer der Arbeiten bereitgestellt werden.
4.3. Technologische "Fenster" werden auf der Grundlage des täglichen "Fenster"-Plans bereitgestellt, der gemäß Abschnitt 2.4.5 dieser Anweisung genehmigt wurde. Der Plan der "Fenster" ist die Grundlage für das DSC, um die Bühne zu schließen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert. Darüber hinaus werden basierend auf dem „Fenster“-Plan „Fenster“ bereitgestellt (unabhängig von der Dauer):
a) zum Be- und Entladen von Zügen für den Transport von langen Zügen, die keinen Ausfall (Fahrplanwechsel) von S-Bahnen erfordern und die Durchfahrt des Autoverkehrs nicht beeinträchtigen;
b) für die Durchführung von Arbeiten ohne Schließung der Bühne (Gleis) und Betankungs- und Abschlussarbeiten, die unter dem Schutz des Hauptfensters an der benachbarten Station oder Bühne durchgeführt werden.
Alle anderen "Fenster" werden auf der Grundlage einer Telegramm-Arbeitserlaubnis und eines "Fensterplans" bereitgestellt.
4.4. Auf Zügen ist es erlaubt, Arbeiten durchzuführen, die nicht im „Fenster“-Plan enthalten sind, die bis zu 1 Stunde dauern und aufgrund ihrer Beschaffenheit keine Schließung des Zuges erfordern (während der freien Zeit von Zügen mit Zustimmung des DSC).
Innerhalb der Stationen dürfen Arbeiten durchgeführt werden (einschließlich des Entfernens der Spannung vom Kontaktnetz, mit Ausnahme der in Anhang Nr. 3 angegebenen Stationen), die nicht im „Fenster“ -Plan enthalten sind und bis zu 1 Stunde dauern - im Wesentlichen Gleise und längerer Dauer - auf dem Empfangs- und Abfahrtsweg und anderen Wegen, mit einem Eintrag in der vorgeschriebenen Weise im Journal of Inspection of Gleises, Weichen, Signalanlagen, Kommunikations- und Kontaktnetz (Formular DU-46). Diese Arbeiten müssen im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Arbeitsleiter, dem Bahnhofswärter und dem Fahrdienstleiter und unbeschadet des Zugverkehrs und der Rangierarbeiten und unter Berücksichtigung der festgelegten Betriebsweise des Bahnhofs durchgeführt werden.
Die Liste der Arbeiten zur Wartung, Reparatur und Störungsbeseitigung von Signaleinrichtungen an Bahnhöfen und Strecken, die nicht im „Fensterplan“ enthalten sind und mit Genehmigung des Fahrdienstleiters und des Bahnhofswärters durchgeführt werden, ist in den Anlagen 2 und 3 des angegeben Anweisung „Zur Gewährleistung der Sicherheit des Zugverkehrs bei Arbeiten zur Wartung und Reparatur von Signaleinrichtungen“ Nr. TsSh-530 und Anlage 1 (Abschnitt 1.1,
Nr. TSSH-720 .
4.5. Telegramme werden für „Fenster“ mit Spannungsentlastung von den Hauptgleisen der in Anlage Nr. 3 aufgeführten Bahnhöfe ausgegeben, für „Fenster“ gleichzeitig entlang von 2 oder mehr Hauptgleisen, für „Fenster“ mit vollständiger Abschaltung von EC-Stationsgeräten, unabhängig davon ihrer Dauer werden Telegramme ausgestellt - Arbeitserlaubnisse.
4.6. Berechtigungstelegramme werden für technologische „Fenster“ ausgegeben, die erfordern, dass Weichen von der Zentralisierung abgeschaltet werden müssen, während die Verwendung von Signalen aufrechterhalten wird. An Bahnhöfen, die mit AS APVO, AWS DSP oder E-Mail ausgestattet sind, können technologische „Fenster“ mit Abschaltung von der Zentralisierung von Weichen unter Beibehaltung der Signalnutzung auf der Grundlage des „Fenster“-Plans bereitgestellt werden. Gleichzeitig werden auszuschaltende Weichen und der Weg zum Ausschalten angezeigt. Anträge für solche "Fenster" müssen vom Unternehmen kommen - dem Hersteller der Arbeit - und müssen durch die Entfernung von Signalisierung, Zentralisierung und Sperrung dupliziert werden. Bei allen Arbeiten mit Abstellen von Weichen unter Beibehaltung der Signalbenutzung im Plan „Fenster“ ist eine konkrete Position (DS, DSZ, DNC) und der Name des für die Verkehrssicherheit zuständigen Mitarbeiters der Verkehrsleitung anzugeben.
Um Weichen auszuschalten und gleichzeitig die Verwendung von Signalen aufrechtzuerhalten, muss eine telegrafische Genehmigung vom Straßenhaupt eingeholt werden.
Die Liste der Bahnhöfe, an denen das Ausschalten von Weichen unter Beibehaltung der Signalnutzung verboten ist, ist in Anhang Nr. 4 aufgeführt.
Das Abschalten isolierter Bereiche unter Beibehaltung der Signalnutzung ist untersagt.
Technologische „Fenster“, die eine Isolierung von isolierten Abschnitten oder Weichen von der Zentralisierung erfordern, ohne die Verwendung von Signalen aufrechtzuerhalten, werden auf der Grundlage des Plans „Fenster“ bereitgestellt. Wenn der Verkehr auf diesen isolierten Abschnitten oder Weichen nicht gesperrt ist, dürfen die Züge gleichzeitig mit verbotenen Ampeln in der vorgeschriebenen Weise passieren.
Für technologische „Fenster“, an deren Ende sich die Konfiguration der Gleisentwicklung oder die Anordnung der Ampeln ändert, werden Telegrammgenehmigungen unabhängig von der Methode zum Abschalten isolierter Abschnitte oder Weichen von der Zentralisierung ausgestellt.
4.7. "Windows" werden in der Regel tagsüber bereitgestellt. Sofern die Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleistet ist, können „Fenster“ für die Durchführung von Reparaturen aller Art sowie Bau- und Montagearbeiten auch nachts vorgesehen werden (sofern die Baustelle gemäß Ziffer 8.3 der PTE beleuchtet ist).
4.8. In Fällen, in denen bei der Inspektion von Bauwerken und Einrichtungen Störungen festgestellt werden, die keine sofortige Sperrung des Verkehrs erfordern, aber, wenn sie nicht über einen längeren Zeitraum behoben werden, die Durchfahrt von Autoströmen oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, ist das folgende Verfahren für Die Handlungen der Beamten werden festgelegt:
a) Die verantwortliche Person, auf deren Abschnitt eine Störung festgestellt wird, ruft den Fahrdienstleiter an und sendet ihm einen im Journal of Dispatch Orders (Formular DU-58) eingetragenen Antrag, ungefähr wie folgt
Inhalt: „Für die Erstellung von Arbeiten verlange ich ... Stunden
bieten ein außerplanmäßiges "Fenster" entlang ... der Transportroute
Dauer ... Stunden ... Minuten. Sanierungsmanagement
Störungen werden von (Position, Nachname) durchgeführt. Habe den Antrag gestellt
(Stellung, Nachname).
b) Der Fahrdienstleiter informiert den Fahrdienstleiter in der Richtung (im Folgenden als DTT bezeichnet) über den erhaltenen Antrag, und der DTT wiederum informiert über den Fahrdienstleiter durch die „Fenster“ den Leiter der Abteilung „Fenster“. , sein Stellvertreter oder der Leitende Verkehrsleitdienst der Abteilung der Kontrollzone (durch „Fenster“),
c) Der Leiter der Abteilung „Fenster“, sein Stellvertreter oder der Leitende Verkehrsleitdienst der Direktionsbereichsabteilung (by „Fenster“) planen gemeinsam mit der DBA den Zeitpunkt für die Bereitstellung des „Fensters“, nach dem er eine vornimmt Eintragung in den Plan „Fenster“ gemäß den Bezeichnungen der Spalte über die Bereitstellung von „Fenstern“, die er mit seiner Unterschrift bescheinigt.
Nachts, am Wochenende, bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung „Fenster“, seines Stellvertreters oder des leitenden Verkehrsleitbeauftragten der Abteilung der Kontrollzone (durch „Fenster“) im DCCC, werden deren Aufgaben gemeinsam von der wahrgenommen Leitender Verkehrsdienstleiter (oder der verantwortliche diensthabende Beamte der Verkehrskontrolldirektion) und der Straßenfenstermanager.
4.9. Auf zweigleisigen Abschnitten mit begrenzter Kapazität müssen Warnungen auf Nachbarstrecken storniert werden, bevor „Fenster“ mit langer Dauer gewährt werden, und die Gesamtzahl der Warnungen auf einem Zugabschnitt sollte 15 % der im Standardfahrplan festgelegten Anzahl nicht überschreiten.

5. Verwaltung der Arbeit im "Fenster".
5.1. Die Verwaltung der Arbeit im "Fenster" kann durchgeführt werden:
a) Mitarbeiter der Russischen Eisenbahnen, die gemäß der Anordnung für das Unternehmen zur Leitung der Arbeit im "Fenster" zugelassen sind;
b) Leiter von Diensten, Direktionen und Regionen oder ihre Stellvertreter, Abteilungsleiter oder ihre Stellvertreter, Auditoren für Zugverkehrssicherheit, Verkehrsprüfer, Leiter von Unternehmen, die Teil der Struktur der Russischen Eisenbahn sind, oder ihre Stellvertreter.
c) Mitarbeiter von Drittorganisationen, die Tests für das Recht zur Arbeitsverwaltung im "Fenster" bestanden haben. Tests für das Recht, die Arbeit im "Fenster" zu leiten, die in einem der Straßenbereiche bestanden wurden, geben das Recht, die Arbeit innerhalb der gesamten Oktyabrskaya-Eisenbahn zu leiten. (vorbehaltlich bestandener Tests in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten in der in der Region üblichen Weise).
Der Stationsleiter oder sein Stellvertreter kann die Arbeiten auf der Station überwachen (falls erforderlich - in den Bereichen der Zufahrt zur Station).
5.2. Der Arbeitsleiter (einschließlich eines einzelnen Arbeitsleiters, wenn er gleichzeitig im Güterverkehr von 2 oder mehr Organisationen oder 2 oder mehr Versorgungszügen arbeitet) ist verantwortlich für:
a) Zugverkehrssicherung inkl. und den Rest des Weges entlang;
b) rechtzeitige Information des Dispositionsapparats des DCCC über die Notwendigkeit, Arbeitszüge zu verlegen und rechtzeitige Übertragung des Arbeitsplans an das "Fenster";
c) rechtzeitiger Arbeitsbeginn und Arbeitsende;
d) Übereinstimmung mit der Technologie und dem Projekt für die Produktion von Werken;
e) Umzäunung der Baustelle gemäß den „Anweisungen zur Signalisierung auf den Eisenbahnen der Russischen Föderation“ TsRB-757 vom 26.05.2000 (ISI).
5.3. Die einheitliche Verwaltung der Arbeiten auf der Strecke beim Verlassen von 2 oder mehr Versorgungszügen (im Besitz einer oder mehrerer Organisationen) oder wenn 2 oder mehr Organisationen in Betrieb sind (unabhängig von der Anzahl der Versorgungszüge), kann Folgendes ausführen:
a) Mitarbeiter von JSC "Russian Railways" nach Position, die nicht niedriger als der stellvertretende Leiter des Unternehmens ist;
b) Mitarbeiter der Russischen Eisenbahnen in einer Position unterhalb des stellvertretenden Leiters des Unternehmens oder Mitarbeiter von Drittorganisationen, die Tests für das Recht bestanden haben, Arbeiten mit 2 oder mehr Servicezügen in der Kommission des Hauptprüfers für die Sicherheit zu leiten Zugverkehr in der Region.
In jedem Fall muss der bestellte Arbeitsleiter mindestens die in der „Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit des Zugverkehrs bei der Herstellung von Gleisbauarbeiten“ TsP-485 vom 28.07.97 vorgesehene Stellung einnehmen. Tab. 2.3. und Abschnitt 3.8. sowie die Anweisung "Über die Gewährleistung der Sicherheit des Zugverkehrs während der Durchführung von Arbeiten zur Reparatur von Kontaktnetzgeräten und Oberleitungen auf Eisenbahnen" TsE-852 vom 28.08.02, Abschnitt 1.10.
Über die Möglichkeit, am Zug von zwei oder mehr Versorgungszügen oder zwei oder mehr Organisationen zu arbeiten, nimmt der „Fenster“-Planungsingenieur einen entsprechenden Eintrag im „Fenster“-Plan vor.
5.4. Bei gleichzeitiger Tätigkeit auf geschlossener Strecke sollen Beschäftigte der Gleis- und Energieversorgungsanlagen als alleiniger Leiter der Beschäftigte der Gleisleitung sein.
Wenn die Hauptarbeit im „Fenster“ die Arbeit am Kontaktnetz ist, kann ein Mitarbeiter der Organisation, die Arbeiten am Kabelnetz durchführt, zum Einzelarbeitsleiter ernannt werden, und es wird über die Möglichkeit der Eröffnung einer Bühne informiert ein Mitarbeiter der Streckenverwaltung nach Abschluss der Arbeiten auf allen Betrieben.
Ein ähnliches Verfahren wird auch bei der Zusammenarbeit bei der Beförderung von Gleisarbeitern und Signal- und Sicherheitsdiensten (Kommunikation) beibehalten. Bei der gleichzeitigen Arbeit auf geschlossener Strecke sollten Mitarbeiter von Elektrizitätsversorgungsbetrieben und Signal- und Sicherheitsdiensten (Kommunikation) in der Regel ein Mitarbeiter des Elektrizitätsversorgungsbetriebs ein einziger Manager und ein Mitarbeiter der Strecke oder des Stroms sein Versorgungsbetrieb (je nach Art der Arbeiten gemäß Abschnitt 6.2 und 10.1 dieses Handbuchs).
5.5. Bei gleichzeitiger Arbeit am Bahnhof und angrenzenden Strecken von 2 oder mehr Organisationen liegt die Verantwortung für die Koordinierung ihrer Aktionen innerhalb des Bahnhofs beim Bahnhofsleiter (Stellvertreter des Bahnhofsleiters), dem Verkehrsinspektor oder einem besonders bestellten Vertreter der Verkehrskontrolldirektion oder die Infrastrukturdirektion.
5.6. Bei Arbeiten zum Wiederaufbau der Station sollte die allgemeine Leitung der Arbeiten von einem Vertreter des Gens wahrgenommen werden. Auftragnehmer oder eine von ihm bevollmächtigte Person.
5.7. Bei Arbeiten zum Wechseln, Verlegen, Demontieren von Weichen auf den Hauptgleisen (oder beim Einbau von Kränen auf den Hauptgleisen) sollten die Arbeiten von einem Vertreter des HR überwacht werden, dessen Position nicht niedriger als der Stellvertreter ist. IF, unabhängig davon, welche Organisation die Arbeit erledigt. Über die Bereitschaft zum „Fenster“ zum Wechseln, Verlegen, Abbauen von Weichen auf den Hauptgleisen muss der stellvertretende Leiter der Infrastrukturdirektion für die Region spätestens 15 Stunden des Tages vor dem Beginn des „Fensters“ a geben Einschreibemeldung an die Straßenleitstelle für „Fenster“. Das Meldeformular ist in Anlage Nr. 5 enthalten.
Spätestens einen Tag vor Beginn des „Fensters“ muss der Verantwortliche des PMS, der Arbeiten zum Wechseln, Verlegen, Demontieren von Weichen durchführt, die Arbeitsbereitschaft beim Leiter (erster stellvertretender Leiter) von melden der DRP. Die Ergebnisse des Berichts sollten in einem speziellen Journal des PDR-Dispatchers aufgezeichnet werden.
5.8. Jährlich bis zum 15. Januar müssen die Leiter von Unternehmen, die Arbeiten in den "Fenstern" durchführen, der Verkehrskontrolldirektion ab dem 01. Januar des laufenden Jahres Folgendes vorlegen:
a) Listen von Personen (mit Angabe der Positionen), die zur Arbeitsleitung im "Fenster" zugelassen sind:
- für Unternehmen, die Teil der Struktur der Russischen Eisenbahnen sind - unterzeichnet vom Leiter des Unternehmens,
für Drittorganisationen - unterzeichnet vom Leiter des Unternehmens und beglaubigt durch das Siegel des Stellvertreters. RB für die Region, in der die Abnahmeprüfungen für das Arbeitsrecht durchgeführt wurden;
b) Listen von Personen nach Positionen unter dem stellvertretenden Leiter des Unternehmens (unter Angabe dieser Positionen), die zur Arbeitsleitung im "Fenster" zugelassen sind, wenn sie zu einem geschlossenen Zug von 2 oder mehr Versorgungszügen abreisen.
Die Listen nach Absatz b) müssen vom Leiter des Unternehmens unterzeichnet und mit dem Siegel des Apparats der Republik Belarus beglaubigt werden.
5.9. Mitarbeiter der FC, SHCh, EC, RCS, NGCH, die zur Leitung von Arbeiten im "Fenster" zugelassen sind, haben das Recht, technische auszuführen. die Produktion von Werken innerhalb ihrer Zuständigkeit überwachen.
Wenn es im Unternehmen Beschäftigte gibt, die das Recht haben, die technische Überwachung der Arbeitsleistung durchzuführen, aber nicht berechtigt sind, die Arbeit im „Fenster“ zu leiten, wird eine Liste dieser Bediensteten gesondert bereitgestellt.
5.10. In der Telegrammerlaubnis zur Arbeitsleistung müssen bei der Bereitstellung von "Fenstern" der Name und die Position des Arbeitsleiters angegeben werden:
a) mit Genehmigung der Russischen Eisenbahnen;
b) zum Wechseln (Verlegen, Abbauen) von Weichen;
c) bei der Abschaltung von EC-Stationen;
d) über die Inbetriebnahme von Signalanlagen auf Fahrten;
e) einmalige „Fenster“ von langer Dauer.
Bei Arbeiten, die eine langfristige Bereitstellung von "Fenstern" an einer Front erfordern (z. B. größere oder mittlere Reparatur des Gleises, komplexer Umbau des Bahnhofs, Modernisierung oder Bau von Kontaktnetzgeräten, größere Reparaturen oder Bau von Personenbahnsteigen, usw.) in der Telegrammerlaubnis für "Fenster" gibt den Namen und die Position des Mitarbeiters an, der für die allgemeine Arbeitsverwaltung in der Einrichtung verantwortlich ist, und im Plan von "Fenstern" - den Namen und die Position des Arbeitsleiters in ein bestimmtes „Fenster“.
In allen anderen Fällen dürfen die genaue Position und der Nachname im Genehmigungstelegramm nicht angegeben werden, aber das Unternehmen, dessen Mitarbeiter die Arbeit beaufsichtigen muss, muss bestimmt werden, und die spezifische Position und der Nachname des Arbeitsleiters werden im "Fenster" -Plan angegeben .
In der Telegramm-Erlaubnis zur Arbeitsausführung bei Zusammenarbeit im Transport mehrerer Organisationen muss das Unternehmen angegeben werden, dessen Mitarbeiter die allgemeine Leitung der Arbeit übernehmen muss.
5.11. Der Wechsel des Arbeitsleiters ist nur in Ausnahmefällen auf Antrag der werkerzeugenden Organisation zulässig. Gleichzeitig wird im Auszug aus dem "Fenster" -Plan, der sich beim Fahrdienstleiter befindet, ein entsprechender Eintrag mit der Unterschrift nur der folgenden Beamten vorgenommen:
a) der Leiter des Dienstes - der Vorarbeiter oder sein 1. Stellvertreter;
b) Stellvertretender Leiter der Infrastrukturdirektion der Region;
c) Leiter oder stellvertretender Leiter der Verkehrskontrolldirektion, Leiter oder erster stellvertretender Leiter des Verkehrsdienstes der Verkehrskontrolldirektion;
d) Leiter des DCCC;
e) der Leiter der Abteilung „Fenster“ oder sein Stellvertreter oder der Leitende Verkehrsdisponent der Direktionsbereichsabteilung (durch „Fenster“);
f) der Beamte, der die Arbeitserlaubnis unterzeichnet hat.
Das gleiche Verfahren wird im Falle des Ersatzes einer Person eingehalten,
verantwortlich für die technische Überwachung der Arbeiten.

6. Bereitstellung dieser. Arbeitsaufsicht.
6.1. In Fällen, in denen Arbeiten im „Fenster“ nicht durch Kräfte des FZ, SHCh, EK, RCS durchgeführt werden, muss ein Mitarbeiter mit der Durchführung beauftragt werden. Arbeitsaufsicht. Die Öffnung der Spannweite kann durch den Fahrdienstleiter erst erfolgen, nachdem von diesem Mitarbeiter eine Benachrichtigung über die Beendigung der Arbeiten, die Befreiung der Spannweite von Versorgungszügen (oder über deren Abfahrt in die richtige Richtung bei einer 2-gleisigen Spannweite durch Auto-Blocking-Signale).
6.2. Der Arbeiter, der technische ausführt Aufsicht über die Produktion von Werken sollte ein Vertreter sein von:
a) FC - in allen Fällen von Arbeiten mit Verletzung der Unversehrtheit des Gleisoberbaus, bei Arbeiten im Unterbaukörper, bei Arbeiten an künstlichen Strukturen (außer in besonders festgelegten Fällen), Installation von Fundamenten für Kontaktnetzstützen, Ampel usw. P.;
b) ECH - während Arbeiten an der Installation an / Netzwerk in nicht elektrifizierten und elektrifizierten Bereichen, während Arbeiten an der Installation und Demontage von Stützen und starren Querträgern in elektrifizierten Bereichen;
c) FC oder EC - während der Installation und Demontage von Stützen und starren Querträgern zum / vom Netzwerk in nicht elektrifizierten Bereichen;
d) ShCh - während der Arbeiten zum Abbau von Ampeln, Kabelverlegung (ohne Erdarbeiten).
e) RCS - während der Arbeiten zur Demontage von Kommunikationsgeräten, Kabelverlegung (ohne Erdarbeiten).
Darüber hinaus sollten bei allen Arten von Arbeiten in der Nähe von Signal- und Kommunikationseinrichtungen, allen Arten von Aushubarbeiten Vertreter des ShCh und RCS zugewiesen werden, oder ShCh und RCS sollten dem Arbeitsleiter eine schriftliche Benachrichtigung über das Fehlen von Signalisierung und Kommunikation ausstellen Geräte an der Arbeitsfront oder in deren Nähe. Der Arbeitsleiter muss den Fahrdienstleiter über das Vorhandensein einer solchen Benachrichtigung informieren, wenn er den Arbeitsplan in das „Fenster“ überträgt. In diesem Fall ist die Anwesenheit von Mitarbeitern des SC und RCS am „Fenster“ nicht erforderlich
6.3. Wenn die am Transport durchgeführten Arbeiten gewartet werden müssen. Aufsicht sowohl durch den HR als auch durch SC, RCS oder EC, dann erfolgt die Meldung über den Abschluss der Arbeiten durch den Vertreter des HR; während Sie diese bereitstellen Aufsicht gemeinsam durch Vertreter von EC, SH und RCC, die Anzeige erfolgt durch einen Vertreter von EC.
6.4. Die Namen und Positionen der Mitarbeiter, die die technische Überwachung der Produktion der Arbeiten durchführen und die Fertigstellung der Arbeiten melden, sind im Plan „Fenster“ in der in Abschnitt 5.10 dieser Anweisung festgelegten Weise in Bezug auf den Arbeitsleiter angegeben . In der Telegrammgenehmigung zur Arbeitsausführung muss das Unternehmen angegeben sein, dessen Mitarbeiter die Arbeitsausführung technisch überwachen und die Beendigung der Arbeiten melden muss.
6.5. Für einen Mitarbeiter, der technische Leistungen erbringt Die Arbeitsaufsicht ist zuständig für:
a) Umzäunung der Baustelle gemäß ISI (in Fällen, in denen es nicht möglich ist, diesen Vorgang durch die Kräfte des Arbeitsleiters durchzuführen);
b) Einhaltung geltender Anweisungen und behördlicher Dokumente;
c) Anträge auf Erteilung einer Abmahnung zu stellen;
d) Kontrolle über die Einhaltung des Projekts für die Produktion von Werken;
e) Zustand der reparierten Geräte am Ende des „Fensters“;
f) Eröffnung der Transportwege und Bahnhöfe nach Abschluss der Arbeiten;
g) Eintragungen im Prüfbuch f. DU-46 (bei Arbeiten an Bahnhöfen).
Wenn Arbeiten im "Fenster" von den Kräften des FC, ShCh oder EC durchgeführt werden, dann die Verantwortung nach den Absätzen. a) - g) ist dem Arbeitsleiter zugeordnet.
6.6. Zur Gewährleistung der Sicherheit des Zugverkehrs und der Rangierarbeiten während der Arbeiten an den „Fenstern“ muss im Bahnhofswärter der Bahnhofsleiter oder sein Stellvertreter anwesend sein, und falls deren Anwesenheit nicht möglich ist, ein Verkehrsprüfer oder ein zusätzlicher Bahnhofswärter mit an Bord sein mindestens 1 Jahr Berufserfahrung. Die oben genannten Mitarbeiter sind zu unterscheiden:
a) bei Arbeiten mit Abschaltung von Signaleinrichtungen innerhalb der Station; (mit Ausnahme von Arbeiten mit Abschaltgeräten, ohne die Verwendung von Signalen zu speichern, wenn keine Bewegung entlang der abgeschalteten Geräte vorgesehen ist).
b) bei Arbeiten an einem Abschnitt von zwei oder mehr Servicezügen neben dem Bahnhof (falls die Abfahrt von Servicezügen für einen geschlossenen Abschnitt von einem der Bahnhöfe mit anschließender Rückkehr erfolgt, das Vorhandensein der oben genannten Mitarbeiter an der anderen Station ist nicht erforderlich)
c) bei der Arbeit im Dienst auf der Station mit einer Berufserfahrung von weniger als 1 Jahr
d) wenn zwei oder mehr Arbeitserzeugende Organisationen gleichzeitig auf der Station arbeiten.
6.7. Vor Beginn des „Fensters“ hat der für die Sicherheit des Zugverkehrs Verantwortliche der Verkehrsleitung die beteiligten Bahnhofsmitarbeiter mit dem Telegramm zum „Fenster“ vertraut zu machen und eine gezielte Einweisung mit dem Bahnhofswärter mit Einfahrt durchzuführen das Einweisungsprotokoll am Arbeitsplatz oder im Vorschicht-(Soll-)Einweisungsprotokoll.
6.8. Die Leiter der Direktion Infrastruktur und ggf. der Direktion Verkehrssteuerung sollten zu komplexen "Fenstern" für den Wiederaufbau der VSP, die Überholung der Strecke, den Wechsel von Weichen, die Reparatur von künstlichen Strukturen geschickt werden. Die Zuordnung eines „Fensters“ zur Kategorie „komplex“ erfolgt durch die Infrastrukturdirektion bei der Erstellung eines „Fensterplans“ für zwei Wochen.

7. Das Verfahren zur Durchführung von Arbeiten mit oder ohne Schließen der Bühne.
7.1. Zu den Arbeiten bei der Abfahrt von Versorgungszügen für den Transport, die ohne Sperrung des Transports für den Zugverkehr durchgeführt werden dürfen, gehören:
a) Reinigung von VSP-Materialien;
b) Schweißen von Verbindungsstücken;
c) Entladen von VSP-Materialien, -Geräten und -Werkzeugen, ohne die Abmessungen zu überschreiten;
d) Schienenschleifen
e) Kabelverlegung ohne Aushub;
e) Überarbeitung und Anpassung an / Netzwerk;
g) sonstige Arbeiten an Energieversorgungs-, Signal- und Kommunikationseinrichtungen, bei denen die Freigabe der Gebäude nicht verletzt wird.
Wenn die Durchführung der oben genannten Arbeiten die Schließung der Etappe für den Zugverkehr erfordert, ist der Arbeitsleiter verpflichtet, dies dem Fahrdienstleiter bei der Übergabe des Arbeitsplans mitzuteilen.
7.2. Die Ausführung der Arbeiten ohne Abschluss des Transports erfolgt gemäß den Absätzen. 8.18, 8.19 PID. In diesen Fällen ist der Fahrdienstleiter nicht verpflichtet, den Abschluss der Arbeiten zu melden. Bei Zügen, die mit automatischer Blockierung ausgestattet sind, ist es erlaubt, Züge nach dem nächsten Wirtschaftszug zu senden, wenn die Abfahrt eines wirtschaftlichen Zuges (Züge) zum Transport unter Verwendung der vorhandenen Signalisierungs- und Kommunikationsmittel mit der Ankunft am Bahnhof davor durchgeführt wurde Zug (Züge) mit Arbeiten am Zug. Gleichzeitig orientieren sich der Fahrdienstleiter, die Bahnhofsbegleiter und die Triebfahrzeugführer an Abschnitt 10.18 des IDP.
7.3. Die mit dem Schließen der Bühne durchgeführten Arbeiten umfassen alle in Abschnitt 3.2 der Anweisung TsP-485 vom 26.07.97 aufgeführten Arbeiten.
Darüber hinaus werden bei Abschluss des Transports Arbeiten (unabhängig von ihrer Art) in folgenden Fällen durchgeführt:
a) wenn ein Versorgungszug auf dem falschen Gleis eines 2-gleisigen (mehrgleisigen) Zugs mit Einbahnverkehr abfährt oder entlang eines Zugs (Transportwegs) mit 2-Wege-Zugverkehr mit einer Rückfahrt, falls dies der Fall ist Unmöglich (Abwesenheit) des Zauberstabschlüssels bei der Abfahrt der Station;
b) wenn 2 oder mehr Versorgungszüge zu einer Fahrt abfahren, wenn die Art der durchgeführten Arbeiten die Bewegung von Versorgungszügen entlang der Strecke unter Verwendung vorhandener Signalisierungs- und Kommunikationseinrichtungen nicht zulässt;
c) bei der Abfahrt zu einem Transport ohne Ausgabe eines Stabschlüssels eines Versorgungszuges, wenn die Art der ausgeführten Arbeit seine Bewegung in die entgegengesetzte Richtung erfordert, einschließlich im Falle seiner späteren Ankunft an einem Bahnhof davor;
d) Arbeiten unter Verletzung der Integrität des Gleises.
In den Fällen „a“, „c“ kann nach Ermessen des DSC anstelle der Schließung der Etappe auf telefonische Kommunikationsmittel umgestellt werden.
Auf zweigleisigen (mehrgleisigen) Abschnitten, die mit Einrichtungen für die Möglichkeit ausgestattet sind, dass Züge gemäß den Angaben einer Lokomotivampel auf dem falschen Gleis fahren, ist es erlaubt, einen oder mehrere Versorgungszüge gemäß den Angaben in die falsche Richtung zu schicken vorhandene Signalisierungs- und Kommunikationseinrichtungen, ohne den Zug zu schließen, vorausgesetzt, dass Versorgungszüge voraus am Bahnhof ankommen.
7.4. In Bereichen mit Fahrdienstleiterzentralisierung und Bereichen mit nicht rund um die Uhr arbeitenden Stationswärtern ist es in folgenden Fällen erlaubt, Arbeiten durchzuführen, die keine Sperrung der Bühne erfordern, in Abwesenheit von Stationswärtern:
a) beim Verlassen eines Wirtschaftszuges mit einem Stabschlüssel - eine Spanplatte ist nur am Abfahrtsbahnhof erforderlich;
b) wenn ein wirtschaftlicher Zug durch Betriebsmittel der Signalisierung und Kommunikation mit der Ankunft an einem Bahnhof davor abfährt, ohne die Spannung vom Kontaktnetz zu trennen - das Vorhandensein einer Spanplatte ist nicht erforderlich, während eine Warnung über die Ankunftszeit am Bahnhof erforderlich ist ausgestellt an den Lokführer eines Wirtschaftszuges entweder vom diensthabenden Beamten des nächstgelegenen Bahnhofs oder vom DSC per Funk.
Wenn ein wirtschaftlicher Zug unter Verwendung der vorhandenen Signalisierungs- und Kommunikationsmittel mit der Ankunft am Bahnhof davor abfährt und die Spannung aus dem Kontaktnetz entfernt wird, ist das Vorhandensein einer Spanplatte an beiden Bahnhöfen obligatorisch.

8. Das Verfahren zum Abschluss des Transports für die Produktion von Arbeiten.
8.1. Spätestens 2 Stunden vor Arbeitsbeginn ist der Arbeitsleiter verpflichtet, beim Fahrdienstleiter einen Antrag in Form der Anlage Nr. 6 über die Reihenfolge der Abfahrt von Dienstzügen für einen geschlossenen Zug und deren Rückfahrt (Ankunft) zu stellen ) nach Abschluss der Arbeiten zur Station. Dieser Antrag wird vom Arbeitsleiter im Auftragsjournal f eingetragen. DU-58 an einer der Stationen, die den Transport begrenzen. Der Antrag wird vom Arbeitsleiter per Zugabfertigungskommunikation mit Anschluss der letzten zugbegrenzenden Bahnhöfe an den Fahrdienstleiter übermittelt. Ist eine Anmeldung nach örtlichen Gegebenheiten 2 Stunden vor Beginn des „Fensters“ per Zugabfertigung nicht übertragbar, so ist die Übertragung einer Anmeldung für ein technologisches „Fenster“ mit der Abfahrt von höchstens einem Versorgungszug zulässig über andere Kommunikationsarten.
Bei Annahme eines Antrags vergibt der Fahrdienstleiter die Nummern der für eine geschlossene Fahrt gesendeten Versorgungszüge und informiert den Bahnhofswärter und den Arbeitsleiter. Es ist nach Ermessen des Fahrdienstleiters zulässig, Nummern von Versorgungszügen (z. B. 1. Zug - Nr. 5201, 2. Zug - 5203, 3. Zug - 5205/5206 usw.) nacheinander zu vergeben der Art von Maschinen und Mechanismen, die in der Zusammenstellung von Wirtschaftszügen enthalten sind, die auf geschlossene Strecken geschickt werden.
Gleichzeitig mit der Antragsübermittlung meldet der Arbeitsleiter dem DSC die Bereitschaft zum „Fenster“ und die notwendigen Bewegungen für die Zeit vor Beginn des „Fensters“.
Bei Arbeiten innerhalb des „Fensters“ innerhalb des Bahnhofs ist der Arbeitsleiter verpflichtet, den Fahrdienstleiter per Zugabfertigungskommunikation spätestens 2 Stunden vor Arbeitsbeginn anzurufen und die Bereitschaft zum „Fenster“ und die erforderlichen Bewegungen zu melden für den Zeitraum vor Beginn des „Fensters“.
8.2. Mit der Massenbereitstellung von „Fenstern“ an einem Dispositionsstandort ist die telefonische Übermittlung von Anträgen auch über einen Operator mit Fahrdienstleiter oder einem anderen speziell beauftragten Mitarbeiter zulässig. Über diese Art der Übermittlung des Antrags muss der Arbeitsleiter über den Disponenten des entsprechenden Unternehmens oder direkt über die "Fenster" an den Straßendisponenten benachrichtigt werden.
8.3. Der Antrag des Betriebsleiters wird vom Fahrdienstleiter (ein Operator der DSC oder ein speziell beauftragter Mitarbeiter) im Versandauftragsbuch oder auf einem besonderen Formular festgehalten, das vor Erteilung des Abschlussbefehls in das Versandauftragsbuch eingeklebt wird der Lauf. Bewerbungen für technologische "Fenster" dürfen am Rande des Zeitplans der abgeschlossenen Bewegung (gegenüber der entsprechenden Phase) aufgenommen werden.
8.4. Wenn der Antrag per Telefonkommunikation an das DSC gesendet wird, leitet der diensthabende Beamte an der Station, an der der Arbeitsleiter den Antrag erfasst hat, ihn an eine andere Station weiter, die die Fahrt begrenzt. Vor Abschluss des Zuges (Weg des Zuges) liest der diensthabende Beamte des Bahnhofs, an den der Antrag telefonisch übermittelt wurde, diesen dem Fahrdienstleiter zur gegenseitigen Prüfung vor.
8.5. Anträge für "Fenster" ab 9:30 bis 10:30 (von 21:30 bis 22:30) werden vor 7:30 (19:30) oder nach 8:30 (20:00) 30 Minuten eingereicht).
8.6. Vor Schließung der Etappe (Gleis) oder bei Übergabe des Arbeitsplans an den Fahrdienstleiter muss der Arbeitsleiter dem Fahrdienstleiter die Anwesenheit des für die Übermittlung einer Benachrichtigung über die Möglichkeit zuständigen Mitarbeiters am Bahnhof oder am Arbeitsplatz melden der Bühnenöffnung (entsprechend der Arbeitserlaubnis) und allen Mitarbeitern, die diese zur Verfügung stellen Arbeitsaufsicht. Der für die Sicherheit des Zugverkehrs Verantwortliche der Verkehrsleitung hat sich beim Fahrdienstleiter über seine Anwesenheit am Bahnhof zu melden. Die oben genannten Meldungen müssen über registrierte Kommunikationswege übermittelt werden. Es ist dem Arbeitsleiter untersagt, die Arbeit im „Fenster“ ohne die Anwesenheit von Vertretern aller Organisationen (HR, ShCh, EC, RCS, DS usw.) auf der Baustelle oder an der Station, die den Transport begrenzt, zu beginnen die Arbeitsleistung.
8.7. Der Fahrdienstleiter ist verpflichtet, vor Übermittlung des Befehls zum Sperren der Etappe (Gleis) die Diensthabenden der abschnittsbegrenzenden Bahnhöfe und bei Arbeiten mit Spannungsentlastung den Energiefahrdienst an die Fahrdienstleitungskommunikation anzuschließen. Der Befehl zur Schließung des Abschnitts (Gleis) wird vom Fahrdienstleiter in der in Abschnitt 10.10 des IDP angegebenen Form unter Angabe der Namen und Funktionen des Arbeitsleiters und der für die Übermittlung der Benachrichtigung über die Öffnung des Abschnitts verantwortlichen Person übermittelt . Die Bestellung wird an den DS der Stationen gerichtet, die den Transport begrenzen, und in Kopie an den Arbeitsleiter. Bei Arbeiten mit Spannungsentlastung im Kontaktnetz (auch bei Arbeiten an Bahnhofsgleisen) wird die Anordnung zum Schließen der Bühne (Strecke) durch die Anordnung der DNC ergänzt, die Spannung vom Netz zu nehmen und die Bühne (Strecke) zu schließen. Wahlbeteiligung) für die Bewegung von EPS, veröffentlicht in der Form in Anhang Nr. 7. Der Energiedisponent darf mit Arbeiten zur Spannungsfreischaltung des Stromversorgungsnetzes erst beginnen, nachdem die Anordnung durch das Bahnhofspersonal über die Fahrdienstleiterkommunikation wiederholt und der Fahrdienstleiter dies bestätigt hat.
Der Befehl zum Schließen der Stufe (Pfad) und der Befehl zum Entfernen der Spannung vom Netz können zu einem Befehl zusammengefasst werden.
8.8. Vor Erteilung eines Befehls zum Abschalten der Spannung vom Kontaktnetz überprüft der Fahrdienstleiter mit dem Energiedisponenten die Grenzen für das Abschalten der Spannung vom Kontaktnetz (gemäß Abschnitt 2.4.3 dieser Anweisung). Sollte es aus irgendeinem Grund erforderlich sein, die in der Zeile „Hinweis“ des Auszugs aus dem „Fenster“-Plan festgelegten Spannungsentlastungsgrenzen zu ändern, ruft der Energiedisponent vorab über die Zugabfertigung bei DNC an und liest die Spannungsentlastungsanforderung vor , die DNC im Versandauftragsprotokoll erfasst . In diesem Fall wird das „Fenster“ nur dann bereitgestellt, wenn der abweichende Zugfahrplan und das durch das Erlaubnistelegramm festgelegte Verfahren zum Überholen von Zügen eingehalten werden. In gleicher Weise verfahren DSC und Energiedispatcher bei Abweichungen zwischen den im Auszug aus dem Plan „Fenster“ angegebenen Freischaltgrenzen und den tatsächlichen Freischaltgrenzen.
8.9. Sollte es ausnahmsweise erforderlich sein, den Antrag auf ein „Fenster“ vor Schluss der Etappe zu ändern, handeln Betriebsleiter, Fahrdienstleiter, Bahnhofswärter gemäß Ziffer 8.1-8.4 dieser Weisung. Jeder dieser Fälle muss von der Leitung des Unternehmens-Herstellers der Arbeit mit der Bereitstellung von Untersuchungsmaterial an die Straßenverwaltung innerhalb eines Tages untersucht werden.
8.10. Wenn es während der Durchführung von Arbeiten erforderlich wird, zuvor außerplanmäßige Versorgungszüge auf den Zug zu schicken, die Reihenfolge ihrer Abfahrt für den Zug oder ihrer Ankunft vom Zug zu ändern, muss der Arbeitsleiter dem Fahrdienstleiter einen Nachtrag zum Antrag für den Zug übermitteln "Fenster". Wird ein solcher Antrag über die Zugabfertigung übermittelt, verbindet der Zugfahrdienst die Bahnhöfe, die die Fahrt begrenzen, und erlässt einen Zusatz zur Schließung der Fahrt nach dem Verfahren gemäß Ziffer 8.7 dieser Weisung. Bei der Übermittlung eines Antrags an einen Fahrdienstleiter über andere Kommunikationsarten muss der Auftragstext des Fahrdienstleiters die Abfahrts- und Ankunftsbahnhöfe (Rückkehr) der Versorgungszüge und den Kilometer ihrer ersten Haltestelle auf der Strecke angeben. Dasselbe Verfahren gilt, wenn Sie mit der Schließung von Transporten für einen Tag oder länger arbeiten. In diesem Fall reicht der Arbeitsleiter regelmäßig (nach 8-10 Stunden) einen Antrag auf Abfahrt von Versorgungszügen für den Transport ein.
8.11. Bei Arbeiten mit Bühnenschluss von mehr als 12 Stunden können in der Telegrammerlaubnis mehrere einheitliche Arbeitsaufsichtspersonen im Schichtbetrieb angegeben werden. In diesem Fall muss der Arbeitsleiter bei der Schichtübergabe die DSC per Zugabfertigung oder Funk anrufen und ihm die Schichtübergabe mitteilen. Der Arbeitsvorgesetzte, der die Schicht annimmt, muss sich ebenfalls beim DSC melden. Nach dem Bericht des DSC geht die gesamte Leitung der Arbeit auf den Arbeitsleiter über, der die Schicht angenommen hat.
8.12. Im Falle einer langfristigen Schließung von Transporten sind in der Telegrammgenehmigung für die Ausführung der Arbeiten eine Liste der Arbeitsleiter und eine Liste der Mitarbeiter verbundener Dienste angegeben, die die technische Überwachung der Arbeiten gewährleisten. Wenn nach der Technologie der Arbeitsleistung eine vorübergehende vollständige Befreiung des Transports von Versorgungszügen vorgesehen ist, sendet der Arbeitsleiter hierüber eine Benachrichtigung an das DSC. In diesem Fall wird die Abnahme der Schicht zwischen den Arbeitsaufsichtspersonen mit dem Aufruf des DSC nicht durchgeführt.
8.13. Bei Arbeiten in „Fenstern“ von mehr als 12 Stunden oder bei längerem Streckenschluss hat die Arbeitsaufsicht an den verkehrsbegrenzenden Bahnhöfen den Dienstplan der Arbeitsaufsicht zu erlassen.
8.14. Der Betriebsplan für die Arbeitserstellung sollte eine Zeit von 10 Minuten für vorbereitende Tätigkeiten vor Beginn der Arbeiten enthalten (Erteilung eines Befehls zur Schließung der Fahrt durch einen Fahrdienstleiter, Stressabbau, Ausstellung von Dokumenten für die Abfahrt in eine geschlossene Fahrt usw.). Nach Erhalt des Befehls der DNC, den Zug zu schließen, muss der Bahnhofsleiter alle Maßnahmen ergreifen, um die Versorgungszüge so schnell wie möglich zum Zug zu schicken. Die Zeit zwischen der Erteilung des DNC-Befehls und der Abfahrt des ersten Versorgungszuges für eine geschlossene Fahrt sollte in der Regel 10 Minuten nicht überschreiten. Die Verantwortung für die Abfahrtsbereitschaft der Wirtschaftszüge liegt beim Arbeitsleiter, für die Rechtzeitigkeit der Abfahrt beim Bahnhofsvorsteher.
8.15. Im Falle eines Verstoßes durch den Leiter der Arbeit der Bestimmungen in den Absätzen. 8.1. und 8.5. ist das „Fenster“ nicht vorgesehen und wird als Fehler des Werkproduzenten gewertet.
8.16. Die gemäß Ziffer 8.9 für eine geschlossene Fahrt in einem Zug gesendeten mobilen Einheiten können auf Anweisung des Betriebsleiters auf der Fahrt getrennt und angeschlossen werden. In diesem Fall wird dem Fahrer der mobilen Haupteinheit eine Genehmigung auf einem weißen Formular mit einem roten Streifen (z. B. DU-64) ausgestellt, und der Leiter der Arbeit muss mit der Koordinierung der Bewegung der mobilen Einheiten beauftragt werden im Rahmen der Arbeiten in einem Zug enthalten. Wenn ein Wirtschaftszug, der aus mehreren beweglichen Einheiten gebildet wird, zu einer geschlossenen Fahrt abfährt, wird dem Wirtschaftszug Folgendes zugewiesen:
- eine Nummer - vorbehaltlich der Rückgabe aus dem angeschlossenen Transport;
- mehrere Nummern bei Rückkehr (Ankunft) an verschiedenen Stationen oder an einer Station mit Verbindungsabbruch.

9. Besondere Bedingungen für die Durchfahrt von Zügen und den Betrieb von Geräten für den Zeitraum "Fenster".
9.1. Durchfahrt von Zügen mit übergroßer Fracht.
Bei Arbeiten an einem zweigleisigen (mehrgleisigen) Transport von elektrischen Vorschaltgeräten, Schotterreinigungsmaschinen, VPO-Maschinen und anderen, bei deren Betrieb aufgrund von Übergröße in der Arbeitsposition eine Geauf einem angrenzenden ausgegeben wird Gleis, das Überholen von Zügen mit übergroßer Ladung auf einem angrenzenden Gleis ist verboten. In Ausnahmefällen darf die Durchfahrt solcher Züge erst gestattet werden, nachdem der Werksleiter dem Fahrdienstleiter per Zugabfertigungs- oder Funkverkehr persönlich die Bereitschaftsmeldung zur Durchfahrt eines Zuges mit übergroßem Ladegut übermittelt hat.
9.2. Das Verfahren zur Ausgabe von Warnungen, wenn ein Zug auf dem falschen Gleis fährt.
Fährt ein Zug auf die falsche Spur, werden zusammen mit dem Reisehinweis über telefonische Kommunikationsmittel Warnungen vor dem Tempolimit ausgegeben. Bei der Durchführung von Arbeiten in „Fenstern“ von längerer Dauer in Bereichen, die mit Gegenfahrsperren auf beiden Gleisen oder Vorrichtungen zum Befahren des falschen Gleises gemäß den Anzeigen einer Lokomotivampel ausgestattet sind, sollte bei Warnung sofort auf beiden Gleisen gewarnt werden Stationen. Die Notwendigkeit und der Zeitraum für die Ausgabe solcher Warnungen sollten in der Telegrammerlaubnis für das „Fenster“ festgelegt werden.
9.3. Organisation der Arbeit der Kreuzungen und die Reihenfolge ihrer Passage.
9.3.1. Um den Durchsatz während der Arbeitszeit an unbewachten Kreuzungen von zweigleisigen Abschnitten zu erhöhen, die mit automatischen Einrichtungen für die Bewegung von Zügen nur in die richtige Richtung ausgestattet sind, kann das folgende Verfahren für vorbeifahrende Züge und Fahrzeuge angewendet werden:
- Für den Umzug wird ein Mitarbeiter des FC abgestellt, der mit der Spanplatte der nächstgelegenen Station ausgestattet ist und einen Satz Signalzubehör dabei hat;
- vorübergehende Sperren montiert sind, deren normale Position geschlossen eingestellt ist;
- Die Durchfahrt von Fahrzeugen erfolgt in Absprache mit dem DSP.
Ein ähnliches Verfahren wird bei der Herstellung von Arbeiten in Bereichen eingeführt, die sich Kreuzungen nähern. Bei der Durchführung der oben genannten Maßnahmen wird die Geschwindigkeit der den Übergang passierenden Züge nicht begrenzt, wovor auf Antrag des FC eine entsprechende Warnung ausgegeben wird. Diese Reihenfolge muss im Telegramm an das "Fenster" angegeben werden.
9.3.2. Sind Arbeiten am Ort der Annäherung an einen unbewachten Übergang erforderlich, stellt der Arbeitsleiter bei der regionalen Infrastrukturabteilung einen Antrag auf Zuweisung eines HR-Mitarbeiters für den Umzug. Auf der Grundlage des Antrags bereitet die regionale Infrastrukturabteilung ein Telegramm vor, das vom stellvertretenden Straßenleiter der Region oder dem Leiter der regionalen Infrastrukturabteilung unterzeichnet wird und die genaue Position und den Namen des für die Sicherheit des Zuges verantwortlichen Mitarbeiters angibt Verkehr über die Kreuzung. Es ist dem Bauleiter im „Fenster“ verboten, mit der Arbeit zu beginnen, ohne sich zu vergewissern, dass sich an der Kreuzung ein Mitarbeiter befindet, der gemäß dem Telegramm des stellvertretenden Straßenbauleiters in der Region (Leiter der Regionalabteilung von Infrastruktur).
9.4. Das Verfahren zum Deaktivieren und Aktivieren der Mittel zur automatischen Kontrolle des Zustands der Fahrzeuge während der Fahrt des Zuges.
Wenn es notwendig ist, Arbeiten mit Abschaltung der Mittel zur automatischen Kontrolle des Zustands der Fahrzeuge während der Fahrt des Zuges (im Folgenden als "Kontrollmittel" bezeichnet) durchzuführen, reicht der Hersteller der Arbeit ein Antrag an den Leiter der regionalen Infrastrukturabteilung. Auf der Grundlage des Antrags erstellt die regionale Infrastrukturabteilung zusammen mit dem Wagenmanagementdienst eine Genehmigung zum Abschalten der Steuerung, die je nach Dauer der Stilllegung vom stellvertretenden Straßenleiter des Bezirks oder vom Leiter der Straßenverkehrsbehörde unterzeichnet wird die Straße. Die Genehmigung muss in voller Übereinstimmung mit Abschnitt 7.25 der Anweisung des Eisenbahnministeriums Russlands Nr. TsV-TsSh-453 vom 30. Dezember 1996 erstellt werden und bestimmte Fristen für das Einschalten der Steuerungen sowie eine Liste der für das Einschalten verantwortlichen Personen enthalten , und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für die Zeit der Arbeit.

10. Das Verfahren zum Öffnen des Transports nach der Ausführung der Arbeiten.
10.1. Die Eröffnung des Abschnitts erfolgt durch den Fahrdienstleiter nach Erhalt einer Meldung über den Abschluss der Arbeiten, die Räumung der Gebäude gemäß der PTE, die Freigabe des Abschnitts von Versorgungszügen oder deren Abfahrt in die richtige Richtung der 2-gleisige Abschnitt nach Auto-Sperrsignalen. Das Meldeformular und die Anordnung zur Bühnenöffnung sind in Anlage Nr. 7 enthalten. Hinweis erfolgt:
- während der Arbeit des FC - der Leiter der Arbeit;
- während der Arbeiten, die von ShCh, EC oder RCS ausgeführt werden, die in Abschnitt 6.2 b), c) aufgeführt sind,
d), e) dieser Anweisung - durch den Leiter der Arbeiten, andere Arbeiten - durch den Vertreter des PC, der die technische Überwachung der Produktion der Arbeiten durchführt;
- für Arbeiten, die von anderen Organisationen ausgeführt werden, - von einem Vertreter des PC, ECH, ShCh oder RCS (je nach Art der in Abschnitt 6.2 aufgeführten Arbeiten, technische Überwachung der Produktion von Arbeiten
10.2. Die Meldung erfolgt per Fahrdienstleiterkommunikation oder Zugfunk direkt an den Fahrdienstleiter. In den Fällen, in denen die Abgabe einer Meldung über die oben genannten Kommunikationswege zu einer Verlängerung der geplanten Dauer des „Fensters“ führen kann, kann die Meldung über die zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel oder durch den Bahnhofswärter mit der obligatorischen nachträglichen Aufzeichnung erfolgen der Benachrichtigung im Protokoll der Dispositionsaufträge an einer der den Transport begrenzenden Bahnhöfe. Nach Erhalt einer Mitteilung über die Beendigung der Arbeiten hat der Bahnhofswärter diese unverzüglich dem Fahrdienstleiter vorzulesen.
Wenn der Betriebsleiter das Verfahren für die Ankunft (Rückkehr) von Versorgungszügen zum Bahnhof ändert, ist der Betriebsleiter verpflichtet, dies dem Fahrdienstleiter zusätzlich mitzuteilen.
10.3. Der Betriebsplan für die Arbeitserstellung soll eine Zeit von 10 Minuten für vorbereitende Arbeiten vor der Eröffnung der Bühne (Abgabe der Meldung über den Abschluss der Arbeiten, Erteilung der Anordnung zur Bühnenöffnung durch den Fahrdienstleiter, Anlegen der Spannung) vorsehen zum Kontaktnetz usw.).
10.4. Es ist dem Arbeitsleiter und dem Mitarbeiter, der technische Arbeiten ausführt, verboten. die Arbeitsleistung überwachen, die Arbeitsstätte oder das Gelände des Bahnhofsdiensthabenden verlassen, bis der Fahrdienstleiter den Befehl zum Öffnen der Bühne erteilt.

11. Bereitstellung der Kommunikation mit dem Arbeitsplatz.
11.1. Die Kommunikation mit der Arbeitsstelle muss vom RCC zusammen mit dem Arbeitsleiter für alle "Fenster" mit einer Dauer von mehr als 4 Stunden bereitgestellt werden.
11.2. Spätestens 1 Stunde vor Beginn des „Fensters“ informiert der RCS-Mitarbeiter das DSC über die Art der Kommunikation mit dem Arbeitsleiter (direkte Verbindung: Arbeitsort - DSC, Telefonnummer oder Mobiltelefonnummer) und überprüft deren Durchführung .
11. 3. Der Leiter des regionalen Kommunikationszentrums ist dafür verantwortlich, die Kommunikation mit dem Arbeitsleiter sicherzustellen.

12. Die Reihenfolge der Bewegung von Wirtschaftszügen.
12.1. Über die Notwendigkeit, Wirtschaftszüge innerhalb von 2 oder mehr Dispositionsabschnitten zu bewegen, muss der Betriebsleiter oder der Disponent des entsprechenden Unternehmens den Straßendisponenten im Voraus (6-8 Stunden vor Abfahrt) durch „Fenster“ informieren. Der Fahrdienstleiter für „Fenster“ erfasst Daten über den wirtschaftlichen Zug auf dem Plan von „Fenster“ oder auf einem speziellen Formular und bestimmt zusammen mit den beteiligten DNC und DTT das Verfahren für die Durchfahrt des wirtschaftlichen Zuges vom Abfahrtsbahnhof zum Zielbahnhof . Für die in Absatz 12.4 und Absatz 3 der Anlage Nr. 8 aufgeführten Züge gibt der Fahrdienstleiter die Zugnummer sofort in den „Fenstern“ an.
12.2. Spätestens 30 Minuten vor der Abfahrt von Versorgungszügen zum Arbeitsplatz meldet der Ausführende der Arbeit dem diensthabenden Beamten am Abfahrtsbahnhof die Bereitschaft des Versorgungszuges zum Ankuppeln einer Lokomotive, führt eine technische Inspektion durch und testet die Bremsen. Die Abfahrt von Wirtschaftszügen von den Einsatzstützpunkten zum Arbeitsort und zurück soll erfolgen, nachdem der Bahnhofsdiensthabende vom Arbeitsleiter oder einer von ihm Bevollmächtigten eine Meldung über die Abfahrtsbereitschaft des Zuges mit entsprechender Einfahrt erhalten hat die Zeitschrift f. DU-58. Der Diensthabende Bahnhof meldet dem Fahrdienstleiter die Abfahrtsbereitschaft des Mehrzweckzuges.
12.3. Dem Fahrdienstleiter ist es untersagt, außerhalb seines Abschnitts verkehrende Versorgungszüge und Lokomotiven zu versenden, die in den „Fenstern“ verkehren, ohne dass der Verkehrsdienstleiter die „Fenster“ von Daten gemäß Abschnitt 12.1 aufzeichnet.
12.4. Die folgende Nummerierung von Zügen mit PMS-Gleissäulen wird festgelegt (entsprechend der PMS-Nummer):
OPMS-1 - 5501/5502 OPMS-8 - 5507/5508 PMS-28 - 5527/5528
PMS-29 - 5529/5530 PMS-75 - 5575/5576 PMS-77 - 5577/5578
PMS-82 - 5581/5582 PMS-83 ​​​​- 5583/5584 PMS-88 - 5587/5588
PMS-199-5597/5598 PMS-263 - 5563/5564 PMS-283 - 5585/5586
PMS-292 - 5591/5592
DNC und DDN sind verpflichtet, die vorrangige Durchfahrt der oben genannten Züge gegenüber Güter- und Versorgungszügen aller Kategorien sicherzustellen.
Der Betriebsleiter ist verpflichtet, den Fahrdienstleiter im Voraus über die Notwendigkeit zu informieren, einen wirtschaftlichen Zug mit einer PMS-Gleissäule zu senden und die entsprechende Nummerierung zuzuweisen.
12.5. Die Nummerierung der wirtschaftlichen Züge und Reservelokomotiven, die für den wirtschaftlichen Bedarf zugeteilt werden, wird gemäß Anhang Nr. 8 dieser Anweisung festgelegt.
12.6. Die in den Absätzen 12.1., 12.2, 12.3. wird in Bezug auf Züge mit PMS-Gleisspalten, die in Abschnitt 12.4 aufgeführt sind, und auf Züge mit den Nummern 5201–5298, 5701–5948 festgelegt, unabhängig vom Eigentum des Versorgungszugs.
12.7. Bei Änderungen in der Reihenfolge der Fahrten von Wirtschaftszügen ist der Betriebsleiter oder der Disponent des entsprechenden Unternehmens verpflichtet, den Straßendisponenten per „Fenster“ unverzüglich zu informieren und dieser wiederum den Zugdisponenten.
12.8. Um eine Störung der "Fenster" zu verhindern, legen Sie ein Verfahren fest, nach dem die Abfahrt von Drehscheiben für den Transport von langen Wimpern von den Stationen Lodeynoye Pole und Predportovaya, falls erforderlich, innerhalb von 6 Stunden nach ihrer Fertigstellung erfolgen sollte für die Abfahrt (auf Anfrage des Straßendisponenten für die "Fenster"),
12.9. Wenn es erforderlich ist, Nutzzüge mit einer separaten Lokomotive über eine Entfernung von mehr als der Hälfte des Zugabschnitts zu transportieren, wird dieser Transport von Zuglokomotiven (oder Lokomotiven, die anderen Verkehrsarten dienen und in derselben Richtung folgen) durchgeführt.
Damit ergibt sich folgende Reihenfolge:
12.9.1. Der Absender reicht bis 10:00 Uhr des Tages vor dem Transportdatum einen Antrag bei der Abteilung „Fenster“ mit folgenden Angaben ein:
a) Bahnhof und Abfahrtszeit;
b) Bahnhof und Ankunftszeit (wenn der Servicezug zum "Fenster" fährt, geben Sie an, welches "Fenster" ist);
c) die Zusammensetzung des Zuges (kurz), sein ungefähres Gewicht und seine bedingte Länge und gegebenenfalls besondere Bedingungen für das Überholen.
Für Versorgungszüge der PDR "Putrem" wird der Antrag von einem der Leiter der Direktion unterzeichnet, für Versorgungszüge des Gleisdienstes und der Direktion für Gleismaschinen wird der Antrag von einem der Leiter des Gleisdienstes unterzeichnet .
12.9.2. Auf der Grundlage der eingereichten Anträge wird bis zu 12 Stunden ein Plan für den Transport von Versorgungszügen in den Kontrollbereichen erstellt, der bei der Erstellung des täglichen Zugarbeitsplans und des täglichen Plans für die Ausgabe von Lokomotiven berücksichtigt wird und Lokpersonal.
12.10. Siehe Abschnitt 12.9. das Verfahren gilt nicht für die Beförderung von Nutzzügen, die mit Tourenlokomotiven betrieben werden. Um den qualitativ hochwertigen Einsatz von Tourenlokomotiven zu gewährleisten, sendet der Disponent des entsprechenden PMS gleichzeitig mit der Übermittlung eines Antrags auf Lokomotiven für den nächsten Tag einen Stundenplan für den Einsatz von Tourloks für den nächsten Tag an die regionale Infrastruktur Abteilung und die Abteilung „Fenster“. Freitags wird der Plan für Samstag, Sonntag und Montag übermittelt, gegebenenfalls mit nachträglichen Anpassungen am Samstag und Sonntag.
Eine Kopie dieses Plans ist dem Betriebslokdepot zu übergeben, das die entsprechende Tourlok mit Lokpersonal bedient.
12.11. Vor Beginn der Bildung von Versorgungszügen ist der Bahnhofswärter verpflichtet zu überprüfen, ob der Manager die folgenden Manöver hat:
a) Zeugnisse des Chef- oder Güterzugbegleiters;
b) ein Dokument über das Bestehen von Prüfungen gemäß den örtlichen Gegebenheiten

13. Bereitstellung von „Fenstern“ für Dritte.
Wenn es erforderlich ist, Arbeiten von Drittorganisationen in den Einrichtungen der Oktyabrskaya-Eisenbahn oder anderen Objekten mit Einstellung oder Einschränkung des Verkehrs entlang der Gleise von Bahnhöfen und Strecken der Oktyabrskaya-Eisenbahn durchzuführen, ist das folgende Verfahren zur Bereitstellung von "Fenstern". etabliert.
13.1. Der Unternehmen-Erzeuger der Arbeiten im Voraus stellt dem stellvertretenden Chefingenieur der Straße in der Region vor dem Treffen zur Planung der "Fenster" die notwendige Projektdokumentation (einschließlich des Projekts für die Herstellung der Arbeiten) und die "Fenster" zur Verfügung " Abteilung des Verkehrsdienstes - der Betriebsplan für die Erstellung von Arbeiten und ein Antrag, der gemäß Abschnitt 2.3 dieser Anweisung erstellt und vereinbart wurde
13.2. Auf der Grundlage dieser Unterlagen erstellt der Leiter der Abteilung „Fenster“ eine Bescheinigung über die Entfernung von Zügen im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines „Fensters“.
13.3. Der stellvertretende Chefingenieur der Straße in der Region überprüft die vom Auftragnehmer bereitgestellten Planungsunterlagen und stellt eine Zulassungsurkunde aus. Der Leiter der regionalen Infrastrukturabteilung berücksichtigt die Arbeitstechnologie und je nach Art der Arbeit werden ein Unternehmen (in der Regel ein PC) und ein bestimmter Beamter ernannt, um die Interaktion des Arbeitsleiters mit der Oktjabrskaja-Eisenbahn und sicherzustellen ist für die Leitung der Arbeiten im "Fenster" der Oktjabrskaja-Eisenbahn verantwortlich.
13.4. Danach wird zwischen der Infrastrukturdirektion und dem Baumeister ein entsprechender Vertrag geschlossen, der die Kosten der Straßeninfrastrukturdirektion für die technische Überwachung der Arbeiten, die Leitung der Arbeiten und die Durchführung von Neben- (und ggf. Haupt-) Arbeiten umfasst .
13.5. Gleichzeitig wird zwischen der Verkehrsdirektion und dem Vorarbeiter eine Vereinbarung geschlossen, die Folgendes beinhaltet:
a) die Kosten für die Entwicklung eines „Fensters“;
b) Entschädigung im Zusammenhang mit der Entfernung von Zügen gemäß der Bescheinigung gemäß Ziffer 13.2.
13.6. Darüber hinaus wird zwischen der Direktion für Kommunikation und dem Vorarbeiter der Arbeiten eine Vereinbarung geschlossen, die die Zahlung der Kosten der Direktion für Kommunikation für die Sicherstellung der technischen Überwachung der Ausführung der Arbeiten, der Ausführung der damit verbundenen (und ggf. grundlegende) Arbeit und die Organisation der Kommunikation mit dem Arbeitsleiter während des "Fensters".
13.7. Nach Abschluss der oben genannten Verträge und Zahlung durch den Hersteller der Arbeit gemäß der Berechnung wird ein Telegramm mit folgendem Inhalt an die Verkehrskontrolldirektion gesendet, das vom stellvertretenden Leiter der Infrastrukturdirektion für die Region unterzeichnet ist:
„Die Technologie für die Herstellung von Arbeiten in „Fenstern“ gemäß ... (die Art der Arbeit, Station oder Bühne, die Anzahl und Dauer der „Fenster“ ist angegeben) wurde berücksichtigt, die Zahlung erfolgte in Höhe von .. . Rubel, ein stellvertretender HR wurde zum Arbeitsleiter aus der Region der Straße ernannt ... (Nachname) - Haupt, PDS. . . (Nachname) - Ersatz, stellvertretender CI per ... "
Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet werden kann, wird der stellvertretende Leiter der Infrastrukturdirektion für die Region auf der Grundlage des Garantieschreibens des Arbeitsvorarbeiters anstelle der Worte „Zahlung wurde in Höhe von ... Rubel geleistet“ , kann schreiben „Bürgschaftsschreiben des Arbeitsleiters erhalten. Bitte geben Sie ein Fenster an.
Wenn es nicht möglich ist, die fristgerechte Zahlung gemäß dem Vertrag zwischen der Verkehrskontrolldirektion und dem Vorarbeiter zu leisten, entscheidet der Leiter der Verkehrskontrolldirektion über die Möglichkeit der Bereitstellung eines „Fensters“ im Rahmen der Garantieerklärung des Vorarbeiters oder sein erster Stellvertreter.
13.8. Nach Erhalt eines vom stellvertretenden Leiter der Infrastrukturdirektion der Region unterzeichneten Telegramms plant der Leiter der Abteilung „Fenster“ das „Fenster“ in der in Abschnitt 2.2 vorgesehenen Weise. dieses Handbuchs. Gleichzeitig erhält der Vorarbeiter am Tag der Sitzung zur Planung der „Fenster“ eine „Mitteilung“ gemäß dem Formular in Anlage Nr. 10.
13.9. In dem Telegramm an das „Fenster“ wird ein Vertreter der Oktjabrskaja-Eisenbahn als Arbeitsleiter angegeben, und die verantwortliche Person gemäß dem Antrag des Arbeitsleiters wird als Verantwortlicher des Arbeitsvorarbeiters angegeben. Dieses "Fenster" wird vom Unternehmen Oktyabrskaya Railway in die AS APVO eingegeben, mit dem Hinweis in der Notiz, dass die Arbeiten von einer Drittorganisation durchgeführt werden. Wenn die Arbeiten von einer Organisation durchgeführt werden, die systematisch Arbeiten auf der Eisenbahn durchführt, kann ein Vertreter dieser Organisation zum Leiter der Arbeiten ernannt werden.
13.10. Das Verfahren zur Bereitstellung von "Fenstern" für Drittorganisationen in der Region Moskau wird vom stellvertretenden Leiter der Straße in der Region Moskau festgelegt.
13.11. Siehe Abschnitt 13.1.-13.10. Das Verfahren gilt nicht für Arbeiten, die von Dritten unter dem Titel der Russischen Eisenbahn ausgeführt werden.

14. Stornierungen und Ausfälle von "Windows".
14.1. Eine Aufhebung oder Verkürzung der Dauer der „Fenster“ ist nur in Ausnahmefällen auf Anweisung des Beamten, der die Arbeitserlaubnis unterzeichnet hat, oder seines Vorgesetzten zulässig. Die Stornierung von "Fenstern" erfolgt in Form einer eingeschriebenen schriftlichen Bestellung oder eines Telegramms, das bestimmte "Fenster", Wege und Anweisungen sowie den Grund für die Stornierung von "Fenstern" angibt.
Der Auftrag (Telegramm) zur Absage des „Fensters“ muss spätestens 8 Stunden vor Beginn des „Fensters“ unterschrieben werden. Im Falle einer Störung des Betriebs technischer Mittel, die weniger als 8 Stunden vor Beginn des „Fensters“ aufgetreten ist und die Unmöglichkeit der Bereitstellung des „Fensters“ verursacht hat, wird eine entsprechende Anordnung unter Angabe des konkreten Grundes und der Störung erlassen des "Fensters" wird aufgrund des Fehlers des Dienstes aufgezeichnet, der den Ausfall der technischen Mittel ermöglicht hat. Bei Erteilung einer Anordnung zur Aufhebung des „Fensters“ ohne Angabe von Gründen wird die Unterbrechung des „Fensters“ aufgrund eines Verschuldens des Dienstes erfasst, der die Anordnung zur Aufhebung des „Fensters“ veranlasst hat.
Im Falle eines „Fenster“-Ausfalls sollten die operativen Mitarbeiter der Direktionen Infrastruktur, Verkehrssteuerung, Gleisinstandsetzung und Kommunikation Maßnahmen ergreifen, um einen Geräteausfall zu verhindern. Der Fahrdienstleiter hat den Ausfall des „Fensters“ unverzüglich dem Fahrdienstleiter der „Fenster“ zu melden, der alle Beteiligten inkl. vor allem - der Fahrdienstleiter des entsprechenden Dienstes, die Direktion und der Arbeitsleiter.
14.2. Ein aus irgendeinem Grund zerbrochenes „Fenster“ kann innerhalb von 5 Tagen durchgeführt werden, wenn sich die Arbeitstechnologie nicht ändert und die Stornierung oder Änderung des Fahrplans von Personen- und Nahverkehrszügen nicht erforderlich ist. Zur Durchführung eines solchen „Fensters“ wird ein Betriebsauftrag erteilt, der von den in Absatz 3 dieser Weisung aufgeführten Personen unterzeichnet wird. Für den Fall, dass es nicht möglich ist, ein zuvor ausgefallenes „Fenster“ innerhalb von 5 Tagen zu halten, wird nach dem festgelegten Verfahren ein Erlaubnistelegramm ausgestellt.
14.3. Kann das zuvor geplante „Fenster“ nicht genutzt werden, muss der Vorarbeiter unverzüglich alle Beteiligten benachrichtigen.
14.4. Verzögert sich der Beginn des „Fensters“ aus irgendeinem Grund um mehr als 30 Minuten und ist gleichzeitig eine Verlängerung des „Fensters“ unbeschadet des Personen- und S-Bahn-Verkehrs nicht möglich, so ergeht die Entscheidung Das Bereitstellen des „Fensters“ kann von den folgenden Managern vorgenommen werden:
a) der erste stellvertretende Leiter der Straße,
b) Leiter der Verkehrsleitdirektion,
c) Leiter der Abteilung „Fenster“.
Vor einer Entscheidung über die Gewährung eines „Fensters“ sind die oben genannten Beamten verpflichtet, vom Arbeitsleiter einen Bericht darüber zu erhalten, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um das „Fenster“ rechtzeitig fertigzustellen.
14.5. Wenn die Dauer des bereitgestellten "Fensters" gegenüber der geplanten verkürzt wird, sendet der Arbeitsleiter, wenn es unmöglich ist, die geplanten Arbeiten gemäß der Technologie auszuführen, eine Benachrichtigung an das DSC über die Ablehnung des "Fensters" mit dem Zug Versand. DNC zeichnet diese Benachrichtigung im f.DU-58-Journal auf.
14.6. Im Falle eines Ausfalls des „Fensters“, für das der Fahrplan geändert oder Pendler- oder Personenzüge ausgefallen sind, zahlt das schuldige Unternehmen dem Beförderer den entgangenen Gewinn gemäß dem festgelegten Verfahren.

15. Analyse von "Fenstern".
15.1. Alle Fälle von Störungen und Überbelichtung der "Fenster" sind unter dem Vorsitz des stellvertretenden Straßenbauleiters der Region oder des Leiters der regionalen Infrastrukturabteilung nach dem in der Region festgelegten Verfahren mit der Vollstreckung zu regeln der einschlägigen Protokolle und ggf
- Anordnungen mit Rückschlüssen auf die Täter und Maßnahmen, um dies in Zukunft zu verhindern. Störungen und Überbelichtung von "Fenstern" aufgrund des Verschuldens von Mitarbeitern des Dispositionsapparates des Verkehrsdienstes der Direktion für Verkehrskontrolle werden unter dem Vorsitz des stellvertretenden Leiters des Verkehrsdienstes der Direktion für Verkehrskontrolle oder des Leiters behandelt des Regelbereichs des DCCC.
15.2. Analysematerialien der vergangenen Woche werden dienstags bis 14:00 Uhr beim Technischen Dienst abgegeben. Im Falle der Nichtbereitstellung der oben genannten Materialien sowie in allen Fällen von Störungen oder Überbelichtung von "Fenstern", die eine Analyse durch die Straßenverwaltung erfordern, werden diese Analysen gemäß dem vom technischen Dienst vorbereiteten Abruftelegramm durchgeführt.

16. Bilanzierung von "Fenstern" und Aufbewahrungsfristen für Dokumentationen.
16.1. Die Abteilung „Fenster“ führt tägliche, wöchentliche und monatliche Aufzeichnungen über die bereitgestellten und defekten „Fenster“ gemäß Anlage Nr. 11.
16.2. Die Verkehrskontrolldirektion muss Folgendes aufbewahren:
a) innerhalb von 3 Monaten - abweichende Zugfahrpläne und Anträge auf "Fenster";
b) innerhalb von 1 Jahr:
- betriebliche Arbeitspläne,
c) innerhalb von 3 Jahren:
- Telegramm-Genehmigungen für die Durchführung von Arbeiten in den "Fenstern", für die Änderung des Fahrplans, die Ernennung und Annullierung von Personen- und S-Bahnen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von "Fenstern".
- beglaubigte Auszüge aus der Anordnung des stellvertretenden Straßenleiters über die Bereitstellung von "Fenstern" pro Tag
d) innerhalb von 5 Jahren:
- Befehle des stellvertretenden Straßenleiters, "Fenster" für den Tag bereitzustellen.
Bei Bahnhöfen und Betrieben, die Werke herstellen, müssen Telegrammgenehmigungen für "Fenster" 1 Jahr lang aufbewahrt werden.
Anträge für "Fenster" müssen 1 Jahr in den Landesinfrastrukturabteilungen aufbewahrt werden.
16.3. Telegramme - Genehmigungen für die Herstellung von Arbeiten in den "Fenstern", für die Änderung des Fahrplans, die Ernennung und Annullierung von Personen- und S-Bahnen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von "Fenstern" werden der Seriennummer der Abteilung "Fenster" zugewiesen.
Stellvertretender Leiter der Direktion Geschäftsführung
Bewegung S. A. Dorofeevsky
Leiter der Direktion für Gleisinstandsetzung A.V. Bystrow
Leiter der Infrastrukturdirektion N. V. Suslov Leiter der Oktyabrskaya
Direktion für Kommunikation V. V. Konashev
Leiter Infrastruktur Service Delivery in
Personenverkehr T. M. Shmanev

"... Das normative technologische Fenster ist die Zeit, die der normative Zugfahrplan auf der Eisenbahnstrecke für die tägliche Organisation der Arbeiten an der laufenden Instandhaltung der Infrastruktur vorsieht ..."

Quelle:

Auftrag von JSC "Russian Railways" vom 29. November 2011 N 2560r

"Nach Genehmigung der Anweisungen zum Verfahren zur Bereitstellung und Verwendung von "Fenstern" für Reparatur-, Bau- und Installationsarbeiten an Eisenbahnen der Russischen Eisenbahn"

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  • - ".....

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  • - "... das technologische Fenster ist die Zeit, in der die Bewegung von Zügen entlang der Strecke, einzelner Gleise der Strecke oder des Bahnhofs für Reparatur- und Bauarbeiten angehalten wird; .....

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  • - "... - eine vorübergehende Unterbrechung des Verkehrsflusses, verursacht durch die Überschreitung der tatsächlichen Verkehrsintensität der Straßenkapazitätsgrenze .....

    Offizielle Terminologie

  • - "... Das Fenster ist die Zeit, in der die Bewegung der Züge entlang der Strecke, der einzelnen Gleise der Strecke oder des Bahnhofs für Reparatur- und Bauarbeiten angehalten wird ..." Quelle: Anordnung der Russischen Eisenbahnen OJSC vom 29. November .. .

    Offizielle Terminologie

  • - „... Ein Notfenster ist ein Fenster, das unabhängig von der Zugsituation auf Anforderung des Betriebsleiters bei Ausfällen von Einrichtungen der Infrastruktur, die die Verkehrssicherheit gefährden, bereitgestellt wird .....

    Offizielle Terminologie

  • - "... Ein Fenster von langer Dauer ist ein Reparatur- und Baufenster mit einer Dauer von über 8 Stunden auf einem zweigleisigen und über 6 Stunden auf einem eingleisigen Abschnitt ..." Quelle: Order of Russian Railways OJSC datiert 29. November ...

    Offizielle Terminologie

  • - "... Ein kombiniertes Fenster ist ein Fenster, in dem Arbeiten von mehreren Maschinensätzen auf demselben Transportgleis ausgeführt werden. In diesem Fall kann die Arbeit technologisch unabhängig sein .....

    Offizielle Terminologie

  • - ".....

    Offizielle Terminologie

  • - "... Normative Produktion und praktische elektronische Veröffentlichung: eine elektronische Veröffentlichung, die Normen, Regeln und Anforderungen in verschiedenen Bereichen der Produktionstätigkeit enthält .....

    Offizielle Terminologie

  • - Beschreibung der literarischen Sprache und literarischen Norm, um sie zu festigen ...

    Wörterbuch der sprachlichen Begriffe T.V. Fohlen

  • - Kosaken in Saporischschja - was ist auf den Straßen ...

    IN UND. Dal. Sprichwörter des russischen Volkes

„Regulierungstechnisches Fenster Eisenbahn“ in Büchern

Zweites Kapitel AUF DEN EISENBAHNEN

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Zweites Kapitel AUF DEN EISENBAHNEN

3. Kollisionen auf den Eisenbahnen

Aus dem Buch Massenunruhen in der UdSSR unter Chruschtschow und Breschnew (1953 - Anfang der 1980er Jahre) Autor

3. Zusammenstöße auf den Eisenbahnen Ein Teil der kollektiven Erfahrung gewaltsamer Aktionen, die später von der Bevölkerung in groß angelegten städtischen Unruhen und Unruhen genutzt wurden, wurde in den Jahren 1956-1958 häufiger. Pogrome auf Bahnhöfen. Sie waren normalerweise beteiligt

K. MARX STATISTISCHE DATEN ÜBER DIE EISENBAHN

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AUF DEN EISENBAHNEN DES BLOCKADES

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1.2. Bedingungen

Fenster - die Zeit, in der die Bewegung von Zügen entlang der Strecke, einzelner Gleise der Strecke oder des Bahnhofs für Reparatur- und Bauarbeiten angehalten wird.
Normatives technologisches Fenster - die im normativen Zugfahrplan auf dem Eisenbahnabschnitt vorgesehene Zeit für die tägliche Organisation der Arbeiten an der laufenden Instandhaltung der Infrastruktur.
Kombiniertes Fenster - ein Fenster, in dem Arbeiten von mehreren Maschinensätzen auf einem Transportgleis (oder auf einem Transportgleis und einer angrenzenden Station) ausgeführt werden. Gleichzeitig dürfen die Werke in keinem technologischen Zusammenhang stehen.
Notfenster - ein Fenster, das unabhängig von der Zugsituation auf Anfrage des Arbeitsleiters bei Ausfall von Infrastruktureinrichtungen bereitgestellt wird, die die Verkehrssicherheit gefährden.
Langfristiges Fenster - Reparatur- und Baufenster, das über 8 Stunden auf einem zweigleisigen und über 6 Stunden auf einem eingleisigen Transport dauert.
Startzeit des Fensters – der Zeitpunkt der Übermittlung des Befehls an die DNC über die tatsächliche Schließung der Etappe (Strecke).
Fensterendzeit - der Zeitpunkt der Übermittlung des Auftrags an die DNC bei Öffnung der Bühne (Gleis) für den Zugverkehr.
Bei der Durchführung von Arbeiten in normativen technologischen Fenstern und in Fenstern, die ihrer Natur nach keine Schließung der Bühne erfordern, ist der Zeitpunkt des Beginns und des Endes des Fensters jeweils der Zeitpunkt der Übermittlung der mündlichen Genehmigung oder Mitteilung an das DSC .
Ablehnung des Fensters - die Ablehnung der ausführenden Organisation oder der Direktion (Dienst) - des Auftraggebers der Arbeit.
Annullierung des Fensters - Ablehnung, Störung des Fensters auf Anweisung der autorisierten Leiter der Russischen Eisenbahnen, Direktionen oder der Straße aufgrund eines starken Anstiegs des Verkehrsaufkommens auf dem Gelände oder der Unmöglichkeit, Zugströme zu überspringen, z andere Gründe während des normalen Betriebs von technischen Mitteln.
Fensterüberschreitung - das Ende des Fensters später als die geplante Zeit um 20 Minuten oder mehr und weniger als 20 Minuten, wenn Personen- oder S-Bahnen Verspätung hatten.
Verspäteter Beginn des Fensters - Beginn des Fensters nach der geplanten Zeit um 20 Minuten oder mehr.
Fensterstörung - ein Fenster, das aufgrund des Verschuldens des Kunden oder des Auftragnehmers sowie aufgrund der Nichtbereitstellung oder des Ausfalls von Ausrüstung und Fahrzeugen, Lokomotiven, der Abwesenheit von Vertretern der an dem Fenster beteiligten Organisationen nicht stattgefunden hat . Fälle von Fensterversagen aufgrund einer schwierigen Zugsituation, die durch unbefriedigenden Betrieb technischer Mittel oder Verstöße gegen technologische Prozesse entstanden sind, werden der Direktion, Dienststelle zugeschrieben, die beim Betrieb technischer Mittel versagt oder die Umsetzung des technologischen Prozesses nicht sichergestellt hat. Die Nichtbereitstellung eines Fensters durch einen Fahrdienstleiter während des normalen Betriebs technischer Mittel wird der Verkehrskontrolldirektion zugerechnet.
Zulassungsbescheinigung - ein Dokument, das die Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten durch den Auftragnehmer auf dem Gebiet (Anlage) des Kunden festlegt und eine Liste vereinbarter organisatorischer und technischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer beider Parteien enthält, die a schriftliche Genehmigung des Auftraggebers zur Durchführung von Arbeiten durch den Auftragnehmer und unterzeichnet von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien.
Arbeitserlaubnis - ein Auftrag zur Herstellung von Arbeiten, der auf einem speziellen Formular des festgelegten Formulars erstellt wurde und den Inhalt, den Arbeitsort, den Zeitpunkt seines Beginns und seines Endes, die Bedingungen für seine sichere Ausführung, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und die Zusammensetzung der Arbeitserlaubnis definiert Team und Mitarbeiter, die für die Ausführung der Arbeit verantwortlich sind.
Eine Drittorganisation ist eine Organisation, die Arbeiten an einer Edurchführt und weder eine strukturelle Unterabteilung oder Zweigniederlassung der Russischen Eisenbahn noch eine Tochtergesellschaft oder ein abhängiges Unternehmen der Russischen Eisenbahn ist.
Tourfahrt (Anhängefahrt) - Wartung einer Lokomotive durch mehrere (zwei, drei oder vier) fest zugeordnete Lokomotivmannschaften, die in einem speziell zugeteilten (Touren-)Wagen folgen.

Die Schließung von U-Bahn-Stationen wegen Reparaturarbeiten an Samstagen ist für die Moskauer fast schon zur Gewohnheit geworden. Warum brauchen wir solche technologischen Fenster und wann werden sie auf den Sonntag verlegt?

Der mittlere Abschnitt der U-Bahn-Linie Tagansko-Krasnopresnenskaya - von "Barrikadnaya" bis "Taganskaya" - heute für die Überholung der Gleise. Im Jahr 2016 wurde aus demselben Grund die Arbeit einiger Stationen der Linien Arbatsko-Pokrovskaya und Zamoskvoretskaya eingestellt. Diese Arbeitsunterbrechungen werden technologische Fenster genannt. Was sind das für Fenster und welche Arbeiten finden in der U-Bahn während der Schließung der Stationen statt?

Das technologische Fenster ist die Zeit, in der der Verkehr auf einem bestimmten Streckenabschnitt (in diesem Fall die U-Bahn) stoppt und während der Pause Bauarbeiten oder Reparaturen durchgeführt werden (z. Schrauben und Klemmen, Spülen der Kontaktschiene und Schottstoßbewegungen). Die U-Bahn ist täglich von ein Uhr morgens bis 05:30 Uhr für Fahrgäste geschlossen, und diese Zeit wird auch zur Reparatur und Modernisierung der Infrastruktur genutzt. Da nachts aber nur eingeschränkt gearbeitet werden kann, werden seit 2014 verlängerte 26-Stunden-Fenster in der U-Bahn eingeführt. Dieser neue Ansatz ist viel effizienter: Während einer solchen Pause können Sie nachts das tun, was normalerweise etwa einen Monat Arbeit kosten würde.

Die länglichen Fenster betreffen jetzt hauptsächlich Stationen innerhalb der Circle Line, aber dies hat keinen Einfluss auf das Volumen und die Qualität der Nachtarbeit außerhalb des First Interchange Circuit. Eine vollwertige Möglichkeit, regelmäßig 26-Stunden-Technologiefenster an Stationen außerhalb des Rings abzuhalten, wird mit dem Anschluss des dritten Umsteigekreises (oder der zweiten Ringlinie) der Moskauer Metro entstehen. U-Bahn-Mitarbeiter haben jedoch bereits Erfahrung mit 26-stündigen Pausen außerhalb von Koltsevaya. So wurde beispielsweise im vergangenen Jahr der Abschnitt von Kashirskaya nach Avtozavodskaya mehrfach gesperrt, um Anlagen für die Technopark-Station anzuschließen. Diese technologischen Fenster wurden auf Wunsch des Moskauer Bauministeriums ausgeführt, aber die U-Bahn-Arbeiter nutzten die Schließtage, um ihre eigenen Arbeiten auf dieser Baustelle durchzuführen.

Die Schließung von U-Bahn-Stationen im Zusammenhang mit dem nächsten technologischen Fenster ist immer für Wochenenden oder Feiertage geplant - zu diesem Zeitpunkt ist der Personenverkehr minimal. Bisher sind Teile der Linien samstags gesperrt, aber in naher Zukunft ist geplant, die Fenster auf Sonntage zu verlegen, wenn der Passagierverkehr um 15 bis 20 Prozent zurückgeht. Aber die Unannehmlichkeiten für die Fahrgäste werden auf die eine oder andere Weise kompensiert: Im Bereich gesperrter Abschnitte außerhalb der Circle Line werden spezielle kostenlose Busse eingeführt, und die Anzahl der Busse und Oberleitungsbusse wird innerhalb des Kreises auf den Strecken erhöht, auf denen dies besonders erforderlich ist . Da die Stationen verschiedener U-Bahn-Linien im Zentrum von Moskau nahe beieinander liegen, können die Fahrgäste außerdem während technologischer Fenster problemlos eine alternative U-Bahn-Route wählen.

Reparatur und Modernisierung: Technische Details

Laut Marat Khakov, stellvertretender Leiter der Moskauer Metro für Infrastruktur, ist die Modernisierung der gesamten U-Bahn-Infrastruktur einschließlich des Rollmaterials einer der wichtigsten Arbeitsbereiche. Und auch technologische Fenster ermöglichen es, die Beförderung von Fahrgästen in der U-Bahn noch komfortabler und sicherer zu gestalten.

Wenn wir von Reparaturen in Tunneln sprechen, dann werden beispielsweise Schienen und Unterschienenböden von Mitarbeitern spezialisierter Abteilungen geändert. Sie verfügen über moderne autonome Werkzeuge, Schienendrehgestelle, die speziell für die U-Bahn hergestellt werden, sowie kompakte Leichtbau-Kompressorstationen. Im Laufe der Arbeiten werden modernisierte Eisenbahnkräne und spezielle mechanisierte Komplexe verwendet (sie befestigen Unterschienenbefestigungen, die eine Automatisierung der Arbeit und eine Steigerung der Produktivität ermöglichen).

Da die Sicherheit der Fahrgäste eine Priorität für das Management der U-Bahn ist, wird der Diagnose und Prävention von Gleisen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Auf den dafür eingesetzten Fehlerprüfgeräten sind spezielle Systeme installiert, die erstmals in der U-Bahn zum Einsatz kommen. Darunter sind „Berührungsloses laseroptisches System zur Überwachung der geometrischen Parameter des Gleises und der Schienen“, „Berührungsloses laseroptisches System zur Überwachung der Position und Temperatur der Kontaktschiene“ und andere. Nach technologischen Fenstern wird jeder Abschnitt der Gleise mit einem Gleismesswagen und einem Fehlersuchwagen überprüft. Bis zu einer solchen Überprüfung wird die Linie für Züge nicht geöffnet.

Die Modernisierung der U-Bahn-Infrastruktur führe nicht zu einer Abnahme der Verkehrsintensität, stellte Marat Khakov fest. Im geplanten Modus finden nicht nur Reparaturarbeiten statt, sondern auch der Austausch von Rollmaterial. Bevor neue Autos ans Band gehen, werden sie geprüft und an das Stromnetz angepasst. Es führt nicht zu technischen Ausfällen.

Reparaturarbeiten 2015: Zahlen und Fakten

28 technologische Fenster wurde 2015 in der Moskauer U-Bahn durchgeführt: 22 - innerhalb der Koltsevaya-Linie, fünf - für den Bau des Technoparks, einer - auf der Arbatsko-Pokrovskaya-Linie.

– 18 916 Personen waren an den Reparaturarbeiten beteiligt.

Ersetzt:

7594 unbrauchbare Schwellen(40 Prozent des erforderlichen Volumens solcher Arbeiten innerhalb der Circle Line);

5,5 Kilometer Schienen die ihre Standardtonnage erschöpft haben (25 Prozent des erforderlichen Arbeitsvolumens innerhalb der Circle Line);

33.000 unbrauchbare Pads(87 Prozent des erforderlichen Arbeitsumfangs innerhalb der Circle Line);

2,1 Kilometer Stromschienen(20 Prozent des erforderlichen Volumens dieser Arbeiten auf Abschnitten innerhalb der Circle Line).

- 100 Kilometer Gleise nur innerhalb der Circle Line wurde in Ordnung gebracht.

Mehr 20.000 Manntage benötigt, um die Arbeit im Inneren des Rings abzuschließen.

Technologische Fenster 2016

In diesem Jahr sind 20 Technikfenster geplant, in dieser Zeit werden 85 Kilometer Gleisbett erneuert.

Am 27. Februar das erste technologische Fenster auf der Strecke Arbatsko-Pokrovskaya - auf dem Abschnitt von Kievskaya nach Kurskaya. In der Pause wurden defekte Schienen ausgetauscht, die Gleise begradigt und repariert, die Stromschienenknoten aussortiert und die Schwellen repariert. Die technische Kommunikation und andere Systeme wurden mit einem Fehlerdetektor und Laserscanning überprüft, und die Desinfektion in den Passagierräumen wurde organisiert. Außerdem wird derselbe Abschnitt der Strecke Arbatsko-Pokrovskaya für Reparaturarbeiten am 2.

19. März Abschnitt der Zamoskvoretskaya-Linie - von Belorusskaya nach Novokuznetskaya. Metro-Mitarbeiter überprüften Sicherheitssysteme, Alarmsysteme, Stromversorgungssysteme, Lüftungssysteme und andere. Zudem wurden im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten die Schienen erneuert und begradigt sowie die Tunnelinfrastruktur gewaschen.

Am 16. April werden die Stationen Puschkinskaja und Kuznetsky Most auf der Linie Tagansko-Krasnopresnenskaya geschlossen, und Kitai-Gorod wird nur für Passagiere der orangefarbenen Linie verkehren. Alle Bahnhöfe werden am Sonntag, 17. April um 05:30 Uhr für Fahrgäste geöffnet. Laut dem stellvertretenden Bürgermeister von Moskau für die Entwicklung der Verkehrs- und Straßeninfrastruktur, Maxim Liksutov, ist dies eines der technologischen Fenster des letzten Samstags.

Die grandioseste Reparatur in der U-Bahn

Die grandioseste Reparatur der Moskauer Metro, die dieses Jahr fortgesetzt wird, betrifft nicht nur die Gleise, Rolltreppen und die Infrastruktur – auch die Lobbys vieler Stationen werden modernisiert. So wird beispielsweise die Empfangshalle der Station Prospekt Mira der Koltsevaya-Linie, die nach einjähriger Renovierung im Mai für Fahrgäste geöffnet werden soll, in ihrem Aussehen von 1952 wiederhergestellt. Am Bahnhof wurden Marmor und Türen aktualisiert, neue energiesparende Rolltreppen installiert und die elektrische Beleuchtung geändert.

Die Lobby des Tsvetnoy Boulevard wurde restauriert, die nach Angaben der U-Bahn täglich von 32.000 Fahrgästen genutzt wird, 40 Prozent davon Touristen. Die Hauptrestaurierungsarbeiten wurden nachts durchgeführt, nur zeitweise war die Lobby am Wochenende geschlossen.

Im Januar wurde der nördliche Vorraum der Station Krasnye Worota wegen Reparaturarbeiten für anderthalb Jahre geschlossen. Dort müssen unter anderem die bereits 1954 eingebauten Fahrtreppen ersetzt werden.

Insgesamt umfasst das Reparaturprogramm 96 Stationen der Moskauer Metro