Regulierungsdokumente der kommunalen Landkontrolle. Städtische Landkontrolle

1. Unter kommunaler Landkontrolle versteht man die Tätigkeit kommunaler Selbstverwaltungsorgane zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation durch staatliche Behörden, kommunale Selbstverwaltungsorgane, juristische Personen, Einzelunternehmer und Bürger in Bezug auf Objekte der Landbeziehungen Gesetzgebung der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, für deren Verletzung die Gesetzgebung der Russischen Föderation, die Gesetzgebung der konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation eine administrative und sonstige Haftung vorsieht.

2. Die kommunale Bodenkontrolle erfolgt in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation und in der Weise, die in den Rechtsakten der Teilstaaten der Russischen Föderation sowie in den in Übereinstimmung damit erlassenen Rechtsakten der lokalen Regierungsbehörden festgelegt ist mit ihnen unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Artikels.

3. Die örtlichen Selbstverwaltungsorgane des Stadtbezirks üben die kommunale Landkontrolle in Bezug auf Grundstücksobjekte aus, die sich innerhalb der Grenzen des Stadtbezirks befinden.

Lokale Selbstverwaltungsorgane städtischer und ländlicher Siedlungen üben die kommunale Landkontrolle in Bezug auf Landbeziehungsobjekte aus, die sich innerhalb der Grenzen städtischer und ländlicher Siedlungen befinden.

Die örtlichen Selbstverwaltungsorgane eines Gemeindebezirks üben die kommunale Bodenkontrolle in Bezug auf Grundstücksverhältnisse aus, die sich auf dem Siedlungsgebiet des Gemeindebezirks befinden.

4. Durch die Gesetze der Teilstaaten der Russischen Föderation – der föderalen Städte Moskau, St. Petersburg, Sewastopol – werden die Befugnisse der lokalen Regierungsbehörden zur Ausübung der kommunalen Landkontrolle und zur Festlegung des in diesem Artikel vorgesehenen Verfahrens zu ihrer Umsetzung festgelegt , kann den Befugnissen der staatlichen Behörden dieser Teilgebiete der Russischen Föderation zugeschrieben werden.

5. Wird bei einer Inspektion im Rahmen der kommunalen Bodenkontrolle ein Verstoß gegen die Anforderungen der Bodengesetzgebung festgestellt, für den die Gesetzgebung der Russischen Föderation eine administrative und sonstige Haftung vorsieht, sind im Inspektionsbericht Angaben über das Vorliegen von zu machen Anzeichen des festgestellten Verstoßes. Beamte lokaler Regierungsbehörden senden eine Kopie dieses Gesetzes an die staatliche Landaufsichtsbehörde.

6. Spätestens fünf Arbeitstage nach Eingang einer Kopie des in Absatz 5 dieses Artikels genannten Inspektionsberichts bei der örtlichen Regierungsbehörde ist die staatliche Landaufsichtsbehörde verpflichtet, das festgelegte Gesetz zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen Einleitung eines Verfahrens wegen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Entscheidung über die Ablehnung der Einleitung eines Verfahrens wegen einer Ordnungswidrigkeit und Übermittlung einer Kopie der Entscheidung an die örtliche Behörde.

7. Das Verfahren für die Interaktion zwischen den staatlichen Landaufsichtsbehörden und den kommunalen Landkontrollbehörden wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

8. Wird bei einer Inspektion im Rahmen der kommunalen Bodenkontrolle ein Verstoß gegen die Anforderungen der Bodengesetzgebung festgestellt, für den die Gesetzgebung einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation eine Verwaltungshaftung vorsieht, wird der festgestellte Verstoß strafrechtlich verfolgt in Übereinstimmung mit der angegebenen Gesetzgebung.

Kommentar zu Artikel 72 des Landesgesetzbuches der Russischen Föderation

1. Die kommunale Bodenkontrolle über die Landnutzung wird durch örtliche Selbstverwaltungsorgane oder von ihnen ermächtigte Organe ausgeübt und erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der betreffenden Gemeinde. Die Grenzen der Gebiete kommunaler Formationen (städtische, ländliche Siedlungen, Gemeindebezirke, Stadtbezirke und innerstädtische Gebiete föderaler Städte) werden durch die Gesetze der Teilstaaten der Russischen Föderation gemäß den darin vorgesehenen Anforderungen festgelegt und geändert Bundesgesetz über die kommunale Selbstverwaltung.

Kommunale Selbstverwaltungsorgane haben das Recht, Verordnungen und andere Rechtsakte über das Verfahren zur Ausübung der kommunalen Bodenkontrolle zu erlassen. Der kommentierte Artikel befasst sich nur mit der kommunalen Kontrolle über die Landnutzung auf dem Territorium der entsprechenden Gemeinde. Diese Bestimmung des Landesgesetzbuches bedeutet keineswegs, dass kommunale Landkontrollbehörden keine Kontrolle über den Bodenschutz ausüben können.

Gemäß dem Schreiben von Rosnedvizhimost vom 20. Juli 2005 N MM/0644 „Über die Interaktion staatlicher Landkontrollbehörden mit kommunalen Landkontrollbehörden“ erfolgt die kommunale Landkontrolle in Form von Inspektionen, die gemäß Arbeitsplänen durchgeführt werden auf der Grundlage von Anordnungen des Leiters (stellvertretender Leiter) der kommunalen Bodenkontrollbehörde, außer in Fällen, in denen ein kommunaler Inspektor direkt ausreichende Daten entdeckt, die auf das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Bodengesetzgebung hinweisen. Geplante Inspektionen jedes Grundstücks werden höchstens alle zwei Jahre durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen jeder durchgeführten Inspektion wird ein Sonderbericht erstellt. Von lokalen Regierungsbehörden erhaltene Informationen können von staatlichen Landkontrollbehörden effektiv genutzt werden, um Landverstöße von Landnutzern zu erkennen und zu bekämpfen.

Auf dem Territorium der föderalen Städte Moskau und St. Petersburg können die Befugnisse der kommunalen Landkontrollbehörden unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Abschnitt 2.1 des kommentierten Artikels festgelegt werden.

2. Die öffentliche Landkontrolle, die von territorialen öffentlichen Selbstverwaltungsorganen, anderen öffentlichen Organisationen (Verbänden) und Bürgern ausgeübt wird, ist von der staatlichen und kommunalen Kontrolle zu unterscheiden. Beispielsweise sieht das Bundesgesetz „Über Garten-, Garten- und Datscha-Gemeinnützige Bürgervereinigungen“ die Möglichkeit vor, durch Beschluss der Mitgliederversammlung (Bevollmächtigtenversammlung) einen Gartenbau-, Garten- und Datscha-Gemeinnützigen Verein zu gründen , eine Kommission eines solchen Verbandes zur Überwachung der Einhaltung der Gesetze (Artikel 26).

Als öffentliche Organisationen (Vereine) gelten freiwillige Zusammenschlüsse von Bürgern, die sich nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren aufgrund ihrer gemeinsamen Interessen zur Befriedigung immaterieller Bedürfnisse zusammengeschlossen haben (Absatz 1). Öffentliche Vereinigungen können in Form einer öffentlichen Organisation, einer öffentlichen Bewegung, einer öffentlichen Stiftung, einer öffentlichen Einrichtung, einer öffentlichen Initiative oder einer politischen Partei gegründet werden.

Territoriale öffentliche Selbstverwaltung – Selbstorganisation der Bürger an ihrem Wohnort in einem Teil des Siedlungsgebiets (Stadtviertel, Häuserblöcke, Straßen, Höfe und andere Gebiete) zur (selbstständigen oder eigenverantwortlichen) Umsetzung ihrer eigenen Aufgaben Initiativen in Angelegenheiten von lokaler Bedeutung direkt durch die Bevölkerung oder durch die territorialen öffentlichen Körperschaften schaffen sie eine Selbstverwaltung. Dementsprechend üben diese Organisationen die Landkontrolle nur in einem bestimmten Teil des Gemeindegebiets aus. Die Grenzen des Territoriums, in dem die territoriale öffentliche Selbstverwaltung ausgeübt wird, werden von der Vertretungsbehörde der Siedlung auf Vorschlag der in diesem Territorium lebenden Bevölkerung festgelegt. Die territoriale öffentliche Selbstverwaltung kann in folgenden Wohngebieten der Bürger ausgeübt werden: am Eingang eines Mehrfamilienhauses; Mehrfamilienhaus; Gruppe von Wohngebäuden; Wohngegend; ländliche Siedlung, die keine Siedlung ist; andere Wohngebiete der Bürger.

Der Gegenstand der öffentlichen Landkontrolle beschränkt sich auf die Überwachung der Einhaltung des festgelegten Verfahrens zur Vorbereitung und Annahme von Entscheidungen, die die Rechte und berechtigten Interessen von Bürgern und juristischen Personen im Landsektor berühren, durch die zuständigen Behörden sowie die Einhaltung der Anforderungen an die Nutzung und Schutz von Land.

DIE REGIERUNG VON MOSKAU

AUFLÖSUNG

Bei Genehmigung des Verfahrens zur Umsetzung der kommunalen Landkontrolle auf dem Territorium der Stadt Moskau


Im Einklang mit , , Moskauer Regierung

entscheidet:

1. Genehmigen Sie das Verfahren zur Umsetzung der kommunalen Landkontrolle auf dem Territorium der Stadt Moskau (Anhang).

2. Übertragen Sie die Kontrolle über die Umsetzung dieser Resolution dem stellvertretenden Bürgermeister von Moskau in der Moskauer Regierung für Wirtschaftspolitik sowie Eigentums- und Landbeziehungen N.A. Sergunina.

Bürgermeister von Moskau
S. S. Sobyanin

Anwendung. Das Verfahren zur Ausübung der kommunalen Landkontrolle auf dem Territorium der Stadt Moskau

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Das Verfahren zur Umsetzung der kommunalen Bodenkontrolle auf dem Territorium der Stadt Moskau (im Folgenden: das Verfahren) gemäß Artikel 72 des Bodengesetzbuchs der Russischen Föderation, Bundesgesetz vom 26. Dezember 2008 N 294-FZ „Über den Schutz“. der Rechte juristischer Personen und Einzelunternehmer bei der Ausübung staatlicher Kontrolle (Aufsicht) und kommunaler Kontrolle“ (im Folgenden als Bundesgesetz Nr. 294-FZ bezeichnet), Moskauer Stadtgesetz Nr. 17 vom 3. Juni 2009 „Über die Kontrolle“. über die Nutzung von Immobilien in der Stadt Moskau“ legt die Regeln für die Organisation und Durchführung der Aktivitäten des autorisierten Exekutivorgans der Stadt Moskau fest, um die Einhaltung durch staatliche Behörden, lokale Regierungen, juristische Personen, Einzelunternehmer und Bürger zu überwachen auf Gegenstände der Landbeziehungen mit den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Stadt Moskau, für deren Verletzung die Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Stadt Moskau eine Verwaltungshaftung vorsieht (im Folgenden: kommunale Landkontrolle).

Dieses Verfahren gilt nicht für die Ausübung der kommunalen Landkontrolle durch die örtlichen Behörden der innerstädtischen Gemeinden der Stadt Moskau – Stadtbezirke, Siedlungen in Bezug auf Grundstücke, die sich im kommunalen Eigentum auf dem Territorium der innerstädtischen Gemeinden der Stadt Moskau befinden.

1.2. Die Ziele der kommunalen Landkontrolle bestehen darin, Verstöße gegen die Landgesetzgebung zu verhindern, zu erkennen und zu bekämpfen sowie die rationelle und effiziente Landnutzung in der Stadt Moskau zu überwachen.

1.3. Die Hauptaufgabe der kommunalen Landkontrolle besteht darin, die Einhaltung der durch die Gesetze der Stadt Moskau und Rechtsakte festgelegten Anforderungen im Bereich der Landnutzung durch staatliche Behörden, lokale Regierungen, juristische Personen, Einzelunternehmer und Bürger der Russischen Föderation sicherzustellen der Stadt Moskau, für deren Verletzung die Gesetzgebung der Russischen Föderation und die Verwaltungshaftung der Stadt Moskau vorgesehen sind.

1.4. Die kommunale Landkontrolle in Bezug auf Grundstücksobjekte wird von der staatlichen Aufsichtsbehörde für die Kontrolle der Nutzung von Immobilienobjekten der Stadt Moskau (im Folgenden als autorisierte Stelle bezeichnet) durchgeführt.

1.5. Die kommunale Bodenkontrolle wird von einem Beamten der zuständigen Stelle (im Folgenden Inspektor genannt) in Form von planmäßigen und außerplanmäßigen Kontrollen sowie in Form von geplanten (Razzien-)Inspektionen von Gebieten ohne Interaktion mit deren Nutzern durchgeführt und Maßnahmen zur Verhinderung von Verstößen gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Stadt Moskau in der Region Landnutzung.

1.6. Die kommunale Bodenkontrolle in den in Absatz 1.5 dieses Verfahrens vorgesehenen Formen erfolgt in Übereinstimmung mit den Verwaltungsvorschriften für die Ausübung staatlicher Kontrollfunktionen durch die staatliche Aufsichtsbehörde für die Kontrolle der Nutzung von Immobilien der Stadt Moskau die Nutzung von Grundstücken und Nichtwohneinrichtungen im Besitz der Stadt Moskau, genehmigt durch Regierungsbeschluss Moskau vom 19. Mai 2015 N 282-PP „Über die Genehmigung der Verwaltungsvorschriften für die Ausführung durch die staatliche Aufsichtsbehörde zur Kontrolle der Nutzung von „Immobilienobjekte der Stadt Moskau über staatliche Aufgaben zur Überwachung der Nutzung von Grundstücken und Nichtwohnobjekten im Eigentum der Stadt Moskau“, das die Bedingungen und die Reihenfolge der Verwaltungsverfahren (Maßnahmen) bei der Umsetzung der kommunalen Bodenkontrolle festlegt , das Verfahren für die Interaktion mit Regierungsstellen, die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Beamten der autorisierten Stelle bei der Durchführung der kommunalen Landkontrolle sowie das Verfahren für die Berufung gegen Handlungen (Untätigkeit) der autorisierten Beamten der autorisierten Stelle.

2. Das Verfahren zur Organisation und Durchführung geplanter und außerplanmäßiger Inspektionen

2.1. Geplante und außerplanmäßige Kontrollen werden auf der Grundlage einer Anordnung des Leiters der autorisierten Stelle oder seines Stellvertreters zur Durchführung einer Inspektion (im Folgenden: Anordnung der autorisierten Stelle) durchgeführt.

2.2. Geplante Inspektionen werden auf der Grundlage von Jahresplänen zur Durchführung geplanter Inspektionen durchgeführt, die von der autorisierten Stelle entwickelt wurden.

2.3. Grundlage für die Aufnahme einer planmäßigen Inspektion in den Jahresplan zur Durchführung planmäßiger Inspektionen ist der Ablauf von drei Jahren ab dem Datum:

2.3.1. Staatliche Registrierung einer juristischen Person, eines Einzelunternehmers.

2.3.2. Abschluss der letzten geplanten Inspektion einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers.

2.4. Grundlage für die Einbeziehung einer planmäßigen Inspektion gegenüber einer staatlichen oder lokalen Regierungsbehörde ist der Ablauf von zwei Jahren ab dem Datum des Abschlusses der letzten planmäßigen Inspektion.

2.5. Die Gründe für die Durchführung einer außerplanmäßigen Inspektion sind:

2.5.1. Ablauf der Frist zur Erfüllung einer zuvor erteilten Anordnung zur Beseitigung des festgestellten Verstoßes.

2.5.2. Begründete Einreichung durch einen Beamten der autorisierten Stelle auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse der Ergebnisse geplanter (Razzien-)Inspektionen von Gebieten, Prüfung oder vorläufige Überprüfung von Einsprüchen und Anträgen, die bei der autorisierten Stelle von Bürgern, juristischen Personen, einzelnen Unternehmern eingegangen sind, Informationen von staatlichen Behörden, lokalen Regierungen und von den Medien über die folgenden Fakten:

2.5.2.1. Das Entstehen einer Gefahr von Schäden für das Leben und die Gesundheit der Bürger sowie die Gefahr natürlicher und vom Menschen verursachter Notfälle.

2.5.2.2. Schädigung des Lebens und der Gesundheit der Bürger sowie das Auftreten natürlicher und vom Menschen verursachter Notfälle.

2.5.3. Eine Anordnung des Leiters der autorisierten Stelle, die gemäß den Anweisungen des Präsidenten der Russischen Föderation, der Regierung der Russischen Föderation und auf der Grundlage des Antrags des Staatsanwalts erlassen wird, im Rahmen der Überwachung eine außerplanmäßige Inspektion durchzuführen die Umsetzung von Gesetzen zu Materialien und Berufungen, die bei der Staatsanwaltschaft eingehen.

2.5.4. In Bezug auf staatliche Behörden und Beamte staatlicher Behörden, lokale Regierungsbehörden und lokale Regierungsbeamte:

2.5.4.1. Einsprüche von Bürgern, Organisationen und Informationen von staatlichen Stellen und Kommunalverwaltungen über Tatsachen von Verstößen gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation, die zum Eintreten von Notsituationen führen oder führen können, eine Bedrohung für das Leben und die Gesundheit der Bürger darstellen und auch massiv sind Verletzungen der Rechte der Bürger.

2.5.4.2. Weisungen des Präsidenten der Russischen Föderation, der Regierung der Russischen Föderation.

2.5.4.3. Anforderungen des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation und des Staatsanwalts der Stadt Moskau zur Durchführung einer außerplanmäßigen Inspektion im Rahmen der Überwachung der Umsetzung von Gesetzen zu Materialien und Berufungen, die bei der Staatsanwaltschaft eingehen.

2.5.5. Gegenüber Behörden und Beamten von Behörden können auch außerplanmäßige Kontrollen durchgeführt werden, um die Ausführung einer zuvor erteilten Anordnung zur Beseitigung von Verstößen gegen zwingende Anforderungen zu überwachen.

2.6. Die Durchführung geplanter und außerplanmäßiger Inspektionen sowie die Genehmigung des Jahresplans für die Durchführung geplanter Inspektionen durch die autorisierte Stelle in Bezug auf staatliche Behörden, lokale Regierungen, juristische Personen, Einzelunternehmer und Bürger erfolgt gemäß Bundesgesetz N 294- FZ, Bundesgesetz vom 6. Oktober 1999 N 184-FZ „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der gesetzgebenden (repräsentativen) und exekutiven Organe der Staatsgewalt der Teilstaaten der Russischen Föderation“ und Bundesgesetz vom 6. Oktober 2003 N 131-FZ „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“.

2.7. Staatliche Behörden, örtliche Selbstverwaltungsorgane, juristische Personen und Einzelunternehmer werden von der autorisierten Stelle über die Durchführung einer geplanten Inspektion durch Zusendung einer Kopie der Anordnung zur Durchführung der Inspektion per Einschreiben mit angeforderter Rückbestätigung und (oder) per Post benachrichtigt Mittels eines elektronischen Dokuments, das mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet und an die E-Mail-Adresse einer juristischen Person oder eines einzelnen Unternehmers gesendet wird, sofern diese Adresse jeweils im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen bzw. im einheitlichen staatlichen Register der einzelnen Unternehmer enthalten ist , oder wurde zuvor von der juristischen Person, dem Einzelunternehmer der autorisierten Stelle oder auf eine andere zugängliche Weise vorgelegt, die den Eingang spätestens drei Werktage vor Beginn der Veranstaltung gewährleistet.

2.8. Staatliche Behörden, Kommunalverwaltungen, juristische Personen und Einzelunternehmer werden über eine außerplanmäßige Inspektion auf jede verfügbare Weise informiert, die ihren Eingang mindestens 24 Stunden vor Beginn der Inspektion sicherstellt, auch durch ein elektronisches Dokument, das mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet und gesendet wird an die E-Mail-Adresse einer juristischen Person, eines Einzelunternehmers, wenn diese Adresse jeweils im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen, im einheitlichen staatlichen Register der Einzelunternehmer enthalten ist oder zuvor von der juristischen Person, dem Einzelunternehmer, an die autorisierte Stelle übermittelt wurde .

2.9. Eine geplante oder außerplanmäßige Inspektion vor Ort in Abwesenheit eines Managers, eines anderen Beamten oder eines bevollmächtigten Vertreters einer juristischen Person oder eines einzelnen Unternehmers kann vorbehaltlich der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Benachrichtigung der Grundstückseigentümer, Grundstücksnutzer, Grundstückseigentümer und Mieter durchgeführt werden Grundstücke.

2.10. Auf der Grundlage der Ergebnisse der kommunalen Bodenkontrolltätigkeit erstellt der Inspektor einen Inspektionsbericht in der vorgeschriebenen Form in zweifacher Ausfertigung.

2.11. Wenn sich die Durchführung einer geplanten oder außerplanmäßigen Vor-Ort-Besichtigung aufgrund der Abwesenheit eines einzelnen Unternehmers, seines Bevollmächtigten, Geschäftsführers oder sonstigen Beamten einer juristischen Person oder aufgrund der tatsächlichen Nichtdurchführung von Tätigkeiten durch a. als unmöglich erweist juristische Person, Einzelunternehmer oder aufgrund sonstiger Handlungen (Untätigkeit) einer natürlichen Person eines Unternehmers, seines Bevollmächtigten, Geschäftsführers oder sonstigen Beamten einer juristischen Person, die dazu führt, dass eine Inspektion nicht durchgeführt werden kann, erstellen die Inspektoren einen Bericht darüber die Unmöglichkeit der Durchführung der entsprechenden Prüfung unter Angabe der Gründe für die Unmöglichkeit der Durchführung.

In diesem Fall hat die autorisierte Stelle innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Ausarbeitung des Gesetzes über die Unmöglichkeit der Durchführung der entsprechenden Inspektion das Recht, zu beschließen, bei einer solchen juristischen Person eine geplante oder außerplanmäßige Vor-Ort-Kontrolle durchzuführen , Einzelunternehmer, ohne die geplante Inspektion in den Jahresplan der geplanten Inspektionen aufzunehmen und ohne vorherige Benachrichtigung der juristischen Person, des Einzelunternehmers.

2.12. Wenn bei Inspektionen im Rahmen der kommunalen Bodenkontrolle ein Verstoß gegen die Anforderungen der Bodengesetzgebung festgestellt wird, für den die Gesetzgebung der Russischen Föderation eine Verwaltungshaftung vorsieht, enthält der Inspektionsbericht Informationen über das Vorhandensein von Anzeichen des festgestellten Verstoßes . Die autorisierte Stelle sendet innerhalb von drei Werktagen nach Erstellung des Inspektionsberichts eine Kopie des Inspektionsberichts an die Struktureinheit der Gebietskörperschaft des Bundesorgans der Landesbodenaufsicht zur Prüfung und Entscheidung über die Einleitung eines im Falle einer Ordnungswidrigkeit gemäß dem Gesetzbuch der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten.

2.13. Wenn bei Inspektionen Verstöße gegen die Anforderungen von Rechtsakten der Stadt Moskau durch eine Regierungsbehörde, eine lokale Regierungsbehörde, eine juristische Person oder einen Einzelunternehmer festgestellt werden, werden die Beamten der autorisierten Stelle, die die Inspektionen durchgeführt hat, im Rahmen der vorgesehenen Befugnisse festgestellt denn nach der Gesetzgebung der Stadt Moskau:

2.13.1. Sie erlassen eine Anordnung zur Beseitigung von Verstößen gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Stadt Moskau und geben den Zeitrahmen für ihre Beseitigung an.

2.13.2. Ergreifen Sie Maßnahmen zur Überwachung der Beseitigung festgestellter Verstöße, ihrer Verhinderung, Unterdrückung sowie Maßnahmen, um Personen, die festgestellte Verstöße begangen haben, in der vorgeschriebenen Weise in die Verwaltungsverantwortung zu bringen (Erstellung eines Protokolls über eine Ordnungswidrigkeit, Versendung eines Falles einer Ordnungswidrigkeit). zur Prüfung an einen autorisierten Beamten in der vorgeschriebenen Weise Gesicht).

2.14. Um die Zuverlässigkeit der bei der Inspektion erhaltenen Informationen zu bestätigen, ist in Fällen, in denen Daten festgestellt werden, die auf das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Bodengesetzgebung hinweisen, eine Fototabelle mit der Nummerierung jedes Fotos und anderen Informationen, die das Vorliegen bestätigen oder widerlegen, erforderlich ein Verstoß gegen bodenrechtliche Anforderungen wird dem Inspektionsbericht beigefügt.

3. Das Verfahren zur Organisation und Durchführung geplanter (Razzien-)Inspektionen von Gebieten

3.1. Geplante (Raid-)Inspektionen von Gebieten werden von Inspektoren ohne Interaktion mit ihren Nutzern auf der Grundlage geplanter (Raid-)Aufgaben durchgeführt.

3.2. Gebietsvermessung – visuelle Inspektion des Territoriums (besonders geschützte Naturgebiete, Grundstücke und andere gesetzlich festgelegte Gebiete) mit darauf befindlichen Gebäuden, Bauwerken und Bauwerken ohne Interaktion mit ihren Nutzern, um Anzeichen von Verstößen gegen die gesetzlichen Anforderungen zu erkennen der Russischen Föderation und der Stadt Moskau im Bereich Landnutzung.

3.3. Basierend auf der geplanten (Überfall-)Aufgabe werden den autorisierten Beamten Anweisungen erteilt, geplante (Überfall-)Inspektionen für jeden Punkt der geplanten (Überfall-)Aufgabe durchzuführen.

3.4. Personen, die kontrollpflichtige Grundstücke mit darauf befindlichen Nichtwohnanlagen nutzen, werden nicht über die geplante (Razzia-)Kontrolle der Gebiete informiert.

3.5. Eine geplante (Überfall-)Inspektion des Territoriums wird auf dem Territorium gemäß den in der geplanten (Überfall-)Aufgabe festgelegten Adressrichtlinien und Anweisungen zur Durchführung einer geplanten (Überfall-)Inspektion des Territoriums durchgeführt.

3.6. Die in der Anordnung zur Durchführung einer geplanten (Razzia-)Inspektion des Territoriums genannten Inspektoren führen folgende Maßnahmen durch:

3.6.1. Visuelle Inspektion des zu vermessenden Gebiets, der darauf befindlichen Grundstücke und Immobilien ohne Interaktion mit ihren Nutzern.

3.6.2. Vermessungen, Foto- und Videoaufnahmen des zu vermessenden Gebiets, der Grundstücke und der darauf befindlichen Immobilienobjekte sowie deren Teile.

3.7. Auf der Grundlage der Ergebnisse der geplanten (Überfall-)Inspektion der Gebiete wird ein Bericht über die Ergebnisse der geplanten (Überfall-)Inspektion der Gebiete in der von der zuständigen Stelle festgelegten Form erstellt.

Dem Bericht können kartografische Materialien, Messergebnisse, Fototabellen und andere Dokumente oder Kopien davon im Zusammenhang mit den Vermessungsergebnissen beigefügt werden.

3.8. Wenn bei einer geplanten (Razzia-)Inspektion von Gebieten Verstöße gegen die Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Stadt Moskau durch Inspektoren festgestellt werden, die eine geplante (Razzia-)Inspektion der Gebiete durchgeführt haben, wird eine begründete Stellungnahme abgegeben an den stellvertretenden Leiter der zuständigen Stelle mit Informationen über die festgestellten Verstöße gerichtet, um auf der Grundlage und in der in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Weise über die Ansetzung einer außerplanmäßigen Inspektion zu entscheiden.

3.9. Um festgestellte Verstöße zu unterdrücken, übermitteln Inspektoren, die eine geplante (Razzia-)Inspektion des Territoriums durchgeführt haben, Informationen über den festgestellten Verstoß an die zuständige Stelle, um im Rahmen der gewährten Befugnisse Maßnahmen zur Beseitigung des Verstoßes zu ergreifen.

3.10. Wenn bei einer geplanten (Razzia-)Inspektion des Territoriums Hinweise auf drohende Verstöße oder Anzeichen eines Verstoßes gegen die in Artikel 8.2 Teile 5-7 des Bundesgesetzes N 294-FZ genannten zwingenden Anforderungen eingehen, sendet der Inspektor eine Warnung an die Unzulässigkeit eines Verstoßes gegen zwingende Anforderungen in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise durch eine Regierungsbehörde, eine juristische Person oder einen Einzelunternehmer.

3.11. Wenn bei einer geplanten (Razzia-)Inspektion des Territoriums ein Fall einer Ordnungswidrigkeit durch einen Inspektor festgestellt wird, erstellt er nach der Erstellung eines Berichts über die Ergebnisse der geplanten (Razzia-)Inspektion des Territoriums in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise der Russischen Föderation zu Ordnungswidrigkeiten werden Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielen, die Personen, die die Ordnungswidrigkeit begangen haben, in die Verwaltungsverantwortung zu nehmen.



Elektronischer Dokumententext
erstellt von Kodeks JSC und überprüft gegen:
Offizielle Website des Bürgermeisters und
Moskauer Regierung
www.mos.ru, 17.07.2017

  • Kapitel IV. BESCHRÄNKTE NUTZUNG DES GRUNDSTÜCKS ANDERER (Dienstbarkeit, öffentliche Knechtschaft), Pacht von Grundstücken, KOSTENLOSE NUTZUNG VON GRUNDSTÜCKEN (geändert durch Bundesgesetze vom 23. Juni 2014 N 171-FZ, vom 03.08.2018 N 341-FZ) Artikel 20 - 21 . In Kraft seit 1. März 2015. - Bundesgesetz vom 23. Juni 2014 N 171-FZ.
  • Kapitel V. ENTSTEHUNG VON LANDRECHTEN
  • Kapitel V.1. Bereitstellung von Grundstücken, die sich in staatlichem oder kommunalem Eigentum befinden (eingeführt durch das Bundesgesetz Nr. 171-FZ vom 23. Juni 2014)
  • Kapitel V.2. AUSTAUSCH VON GRUNDSTÜCKEN IM STAATLICHEN ODER GEMEINSCHAFTLICHEN EIGENTUM gegen GRUNDSTÜCKE IM PRIVATEN EIGENTUM (eingeführt durch das Bundesgesetz Nr. 171-FZ vom 23. Juni 2014)
  • Kapitel V.4. Umverteilung von Grundstücken und (oder) Grundstücken, die dem Staat oder der Gemeinde gehören, zwischen ihnen und diesen Grundstücken und (oder) Grundstücken und Grundstücken, die sich in Privatbesitz befinden (eingeführt durch das Bundesgesetz vom 23.06.2014 N 171-FZ). )
  • Kapitel V.5. KOSTENLOSE ÜBERTRAGUNG VON GRUNDSTÜCKEN IM BUNDESEigentum in kommunales Eigentum oder in Eigentum von Untertanen der Russischen Föderation (eingeführt durch das Bundesgesetz vom 23. Juni 2014 N 171-FZ)
  • Kapitel V.6. NUTZUNG VON GRUNDSTÜCKEN ODER GRUNDSTÜCKEN, DIE SICH IN STAATLICHEM ODER KOMMUNALEM EIGENTUM BEFINDEN, OHNE BEREITSTELLUNG VON GRUNDSTÜCKEN UND Etablierung einer Dienstbarkeit, ÖFFENTLICHER Dienstbarkeit (geändert durch Bundesgesetz Nr. 341-FZ vom 03.08.2018 (eingeführt) und Bundesgesetz vom 23. Juni 2014 N 171 -FZ )
  • Kapitel VI. Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern, Grundstücksnutzern, Grundstückseigentümern und Grundstückspächtern bei der Nutzung von Grundstücken
  • Kapitel VII. KÜNDIGUNG UND BESCHRÄNKUNG DER RECHTE AN LAND
  • Kapitel VII.1. VERFAHREN ZUM ENTZUG VON GRUNDSTÜCKEN FÜR STAATLICHE ODER KOMMUNALE BEDÜRFNISSE (eingeführt durch das Bundesgesetz vom 31. Dezember 2014 N 499-FZ)
  • Kapitel VIII. ENTSCHÄDIGUNG FÜR SCHÄDEN BEI DER ENTWICKLUNG DER LANDQUALITÄT, EINSCHRÄNKUNG DER RECHTE VON LANDEIGENTÜMERN, LANDNUTZERN, LANDEIGENTÜMERN UND PÄCHTERN VON LAND, RECHTSINHABERN AN LANDGEGENSTÄNDEN IMMOBILIEN (geändert durch Bundesgesetze vom 31. Dezember 2014 N 499- FZ, vom 3. August 2018 N 341- Bundesgesetz, vom 3. August 2018 N 342-FZ)
  • Kapitel IX. SCHUTZ DER RECHTE AN LAND UND BERÜCKSICHTIGUNG VON LANDSTREITIGKEITEN
  • Kapitel X. ZAHLUNG FÜR GRUNDSTÜCK UND GRUNDSTÜCKBEWERTUNG
  • Kapitel XI. LANDÜBERWACHUNG, LANDVERWALTUNG, STAATLICHE Katasterregistrierung von Grundstücken und Grundstücksreservierung für staatliche und kommunale Bedürfnisse (in der durch das Bundesgesetz vom 13. Mai 2008 N 66-FZ geänderten Fassung)
  • Kapitel XII. STAATLICHE LANDÜBERWACHUNG, KOMMUNALE LANDKONTROLLE UND ÖFFENTLICHE LANDKONTROLLE (geändert durch Bundesgesetz Nr. 234-FZ vom 21. Juli 2014)
  • Kapitel XIII. VERANTWORTUNG FÜR VERLETZUNGEN IM BEREICH DES SCHUTZES UND DER NUTZUNG VON LAND
  • Kapitel XIV. AGRARLAND
  • Kapitel XV. LAND DER BEsiedelten Gebiete (in der durch das Bundesgesetz vom 18. Dezember 2006 N 232-FZ geänderten Fassung)
  • Kapitel XVI. GRUNDSTÜCKE FÜR INDUSTRIE, ENERGIE, TRANSPORT, KOMMUNIKATION, RUNDFUNK, FERNSEHEN, INFORMATIK, GRUNDSTÜCKE FÜR WELTRAUMAKTIVITÄTEN, VERTEIDIGUNGSFLÄCHE, SICHERHEIT UND GRUNDSTÜCKE FÜR ANDERE BESONDERE ZWECKE
  • Kapitel XVII. LAND MIT BESONDERS GESCHÜTZTEN GEBIETEN UND EINRICHTUNGEN
  • Kapitel XVIII. WALDLAND, WASSERFONDSLAND UND RESERVELAND
  • Kapitel XIX. ZONEN MIT BESONDEREN BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON GEBIETEN (eingeführt durch Bundesgesetz vom 3. August 2018 N 342-FZ)
  • Artikel 72 des Landesgesetzbuches der Russischen Föderation. Städtische Landkontrolle

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    (geändert durch Bundesgesetz vom 21. Juli 2014 N 234-FZ)

    1. Unter kommunaler Landkontrolle versteht man die Tätigkeit kommunaler Selbstverwaltungsorgane zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation durch staatliche Behörden, kommunale Selbstverwaltungsorgane, juristische Personen, Einzelunternehmer und Bürger in Bezug auf Objekte der Landbeziehungen Gesetzgebung der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, für deren Verletzung die Gesetzgebung der Russischen Föderation, die Gesetzgebung der konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation eine administrative und sonstige Haftung vorsieht.

    2. Die kommunale Bodenkontrolle erfolgt in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation und in der Weise, die in den Rechtsakten der Teilstaaten der Russischen Föderation sowie in den in Übereinstimmung damit erlassenen Rechtsakten der lokalen Regierungsbehörden festgelegt ist mit ihnen unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Artikels.

    3. Die örtlichen Selbstverwaltungsorgane des Stadtbezirks üben die kommunale Landkontrolle in Bezug auf Grundstücksobjekte aus, die sich innerhalb der Grenzen des Stadtbezirks befinden.

    Lokale Selbstverwaltungsorgane städtischer Siedlungen üben die kommunale Landkontrolle in Bezug auf Landbeziehungsobjekte aus, die sich innerhalb der Grenzen städtischer Siedlungen befinden.

    Die örtlichen Selbstverwaltungsorgane eines Gemeindebezirks üben die kommunale Bodenkontrolle in Bezug auf Objekte der Landbeziehungen aus, die sich auf dem Gebiet zwischen den Siedlungen des Gemeindebezirks befinden, sowie in Bezug auf Objekte der Landbeziehungen, die sich innerhalb der Grenzen der zu diesem Bezirk gehörenden ländlichen Siedlungen befinden. außer in Fällen, in denen diese Befugnisse gemäß dem Recht des Subjekts in der Russischen Föderation den lokalen Regierungen der angegebenen ländlichen Siedlungen übertragen werden.

    (geändert durch Bundesgesetz vom 3. Juli 2016 N 335-FZ)

    4. Durch die Gesetze der Teilstaaten der Russischen Föderation – der föderalen Städte Moskau, St. Petersburg, Sewastopol – werden die Befugnisse der lokalen Regierungsbehörden zur Ausübung der kommunalen Landkontrolle und zur Festlegung des in diesem Artikel vorgesehenen Verfahrens zu ihrer Umsetzung festgelegt , kann den Befugnissen der staatlichen Behörden dieser Teilgebiete der Russischen Föderation zugeschrieben werden.

    5. Wird bei einer Inspektion im Rahmen der kommunalen Bodenkontrolle ein Verstoß gegen die Anforderungen der Bodengesetzgebung festgestellt, für den die Gesetzgebung der Russischen Föderation eine administrative und sonstige Haftung vorsieht, sind im Inspektionsbericht Angaben über das Vorliegen von zu machen Anzeichen des festgestellten Verstoßes. Beamte lokaler Regierungsbehörden senden eine Kopie dieses Gesetzes an die staatliche Landaufsichtsbehörde.

    6. Spätestens fünf Arbeitstage nach Erhalt einer Kopie des in genannten Inspektionsberichts bei der örtlichen Regierungsbehörde Absatz 5 Gemäß diesem Artikel ist die staatliche Bodenaufsichtsbehörde verpflichtet, die genannte Handlung zu prüfen und eine Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens wegen einer Ordnungswidrigkeit oder eine Entscheidung über die Ablehnung der Einleitung eines Verfahrens wegen einer Ordnungswidrigkeit zu treffen und eine Kopie der Entscheidung an die Behörde zu senden lokale Regierungsbehörde.

    7. Das Verfahren für die Interaktion zwischen den staatlichen Landaufsichtsbehörden und den kommunalen Landkontrollbehörden wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

    8. Wird bei einer Inspektion im Rahmen der kommunalen Bodenkontrolle ein Verstoß gegen die Anforderungen der Bodengesetzgebung festgestellt, für den die Gesetzgebung einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation eine Verwaltungshaftung vorsieht, wird der festgestellte Verstoß strafrechtlich verfolgt in Übereinstimmung mit der angegebenen Gesetzgebung.

    9. Wenn ein Beamter einer Kommunalverwaltung aufgrund der Ergebnisse einer im Rahmen der Durchführung der kommunalen Bodenkontrolle durchgeführten Inspektion festgestellt hat, dass auf einem Grundstück, auf dem sich ein solches befindet, ein Kapitalbauobjekt platziert wird ein Objekt gemäß der zulässigen Nutzung des Grundstücks und (oder) festgelegten Nutzungsbeschränkungen für Grundstücke nicht zugelassen ist, sendet die angegebene Person spätestens fünf Werktage nach Abschluss der Inspektion eine Benachrichtigung an die Kommunalverwaltung der Siedlung, des Stadtbezirks am Standort dieses Grundstücks oder, wenn sich dieses Grundstück auf einem Zwischensiedlungsgebiet befindet, an die Kommunalverwaltung des Gemeindebezirks über die Feststellung einer unbefugten Bebauung mit der Pfändung von Dokumente, die diese Tatsache bestätigen. Die Form der Benachrichtigung über die Feststellung einer unbefugten Bebauung sowie eine Liste der Dokumente, die das Vorhandensein von Anzeichen einer unbefugten Bebauung bestätigen, werden in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften über städtebauliche Tätigkeiten festgelegt. Gegen die Ergebnisse dieser Prüfung kann der Grundstückseigentümer gerichtlich Berufung einlegen.

    Artikel 72. Städtische Landkontrolle

    1. Unter kommunaler Landkontrolle versteht man die Tätigkeit kommunaler Selbstverwaltungsorgane zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation durch staatliche Behörden, kommunale Selbstverwaltungsorgane, juristische Personen, Einzelunternehmer und Bürger in Bezug auf Objekte der Landbeziehungen Gesetzgebung der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, für deren Verletzung die Gesetzgebung der Russischen Föderation, die Gesetzgebung der konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation eine administrative und sonstige Haftung vorsieht.

    2. Die kommunale Bodenkontrolle erfolgt in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation und in der Weise, die in den Rechtsakten der Teilstaaten der Russischen Föderation sowie in den in Übereinstimmung damit erlassenen Rechtsakten der lokalen Regierungsbehörden festgelegt ist mit ihnen unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Artikels.

    3. Die örtlichen Selbstverwaltungsorgane des Stadtbezirks üben die kommunale Landkontrolle in Bezug auf Grundstücksobjekte aus, die sich innerhalb der Grenzen des Stadtbezirks befinden.

    Lokale Selbstverwaltungsorgane städtischer Siedlungen üben die kommunale Landkontrolle in Bezug auf Landbeziehungsobjekte aus, die sich innerhalb der Grenzen städtischer Siedlungen befinden.

    Die örtlichen Selbstverwaltungsorgane eines Gemeindebezirks üben die kommunale Bodenkontrolle in Bezug auf Objekte der Landbeziehungen aus, die sich auf dem Gebiet zwischen den Siedlungen des Gemeindebezirks befinden, sowie in Bezug auf Objekte der Landbeziehungen, die sich innerhalb der Grenzen der zu diesem Bezirk gehörenden ländlichen Siedlungen befinden. außer in Fällen, in denen diese Befugnisse gemäß dem Recht des Subjekts in der Russischen Föderation den lokalen Regierungen der angegebenen ländlichen Siedlungen übertragen werden.

    4. Durch die Gesetze der Teilstaaten der Russischen Föderation – der föderalen Städte Moskau, St. Petersburg, Sewastopol – werden die Befugnisse der lokalen Regierungsbehörden zur Ausübung der kommunalen Landkontrolle und zur Festlegung des in diesem Artikel vorgesehenen Verfahrens zu ihrer Umsetzung festgelegt , kann den Befugnissen der staatlichen Behörden dieser Teilgebiete der Russischen Föderation zugeschrieben werden.

    5. Wird bei einer Inspektion im Rahmen der kommunalen Bodenkontrolle ein Verstoß gegen die Anforderungen der Bodengesetzgebung festgestellt, für den die Gesetzgebung der Russischen Föderation eine administrative und sonstige Haftung vorsieht, sind im Inspektionsbericht Angaben über das Vorliegen von zu machen Anzeichen des festgestellten Verstoßes. Beamte lokaler Regierungsbehörden senden eine Kopie dieses Gesetzes an die staatliche Landaufsichtsbehörde.

    6. Spätestens fünf Arbeitstage nach Eingang einer Kopie des in Absatz 5 dieses Artikels genannten Inspektionsberichts bei der örtlichen Regierungsbehörde ist die staatliche Landaufsichtsbehörde verpflichtet, das festgelegte Gesetz zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen Einleitung eines Verfahrens wegen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Entscheidung über die Ablehnung der Einleitung eines Verfahrens wegen einer Ordnungswidrigkeit und Übermittlung einer Kopie der Entscheidung an die örtliche Behörde.

    7. Das Verfahren für die Interaktion zwischen den staatlichen Landaufsichtsbehörden und den kommunalen Landkontrollbehörden wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

    8. Wird bei einer Inspektion im Rahmen der kommunalen Bodenkontrolle ein Verstoß gegen die Anforderungen der Bodengesetzgebung festgestellt, für den die Gesetzgebung einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation eine Verwaltungshaftung vorsieht, wird der festgestellte Verstoß strafrechtlich verfolgt in Übereinstimmung mit der angegebenen Gesetzgebung.

    Informationen zu Änderungen:

    Artikel 72 wurde ab dem 4. August 2018 durch Absatz 9 ergänzt – Bundesgesetz vom 3. August 2018 N 340-FZ

    9. Wenn ein Beamter einer Kommunalverwaltung aufgrund der Ergebnisse einer im Rahmen der Durchführung der kommunalen Bodenkontrolle durchgeführten Inspektion festgestellt hat, dass auf einem Grundstück, auf dem sich ein solches befindet, ein Kapitalbauobjekt platziert wird ein Objekt gemäß der zulässigen Nutzung des Grundstücks und (oder) festgelegten Nutzungsbeschränkungen für Grundstücke nicht zugelassen ist, sendet die angegebene Person spätestens fünf Werktage nach Abschluss der Inspektion eine Benachrichtigung an die Kommunalverwaltung der Siedlung, des Stadtbezirks am Standort dieses Grundstücks oder, wenn sich dieses Grundstück auf einem Zwischensiedlungsgebiet befindet, an die Kommunalverwaltung des Gemeindebezirks über die Feststellung einer unbefugten Bebauung mit der Pfändung von Dokumente, die diese Tatsache bestätigen. Die Form der Benachrichtigung über die Feststellung einer unbefugten Bebauung sowie eine Liste von Dokumenten, die das Vorhandensein von Anzeichen einer unbefugten Bebauung bestätigen, wird gemäß festgelegt

    Glaubst du, du bist Russe? Sind Sie in der UdSSR geboren und glauben, dass Sie Russe, Ukrainer oder Weißrusse sind? Nein. Das ist nicht so.

    Sind Sie eigentlich Russe, Ukrainer oder Weißrusse? Aber glauben Sie, dass Sie ein Jude sind?

    Spiel? Falsches Wort. Das richtige Wort ist „prägen“.

    Ein Neugeborenes verbindet sich mit den Gesichtszügen, die es unmittelbar nach der Geburt beobachtet. Dieser natürliche Mechanismus ist charakteristisch für die meisten Lebewesen mit Sehvermögen.

    Neugeborene in der UdSSR sahen ihre Mutter in den ersten Tagen nur für ein Minimum an Fütterungszeit und sahen die meiste Zeit die Gesichter des Personals der Entbindungsklinik. Durch einen seltsamen Zufall waren (und sind) sie überwiegend Juden. Die Technik ist in ihrem Wesen und ihrer Wirksamkeit wild.

    Während Ihrer gesamten Kindheit haben Sie sich gefragt, warum Sie von Fremden umgeben waren. Die seltenen Juden auf deinem Weg konnten mit dir machen, was sie wollten, weil du dich zu ihnen hingezogen fühltest und andere abstößtest. Ja, das können sie auch jetzt noch.

    Das können Sie nicht beheben – die Prägung ist einmalig und lebenslang. Es ist schwer zu verstehen; der Instinkt nahm Gestalt an, als man noch weit davon entfernt war, ihn zu formulieren. Von diesem Moment an sind weder Worte noch Details erhalten geblieben. Nur die Gesichtszüge blieben in den Tiefen der Erinnerung. Diese Eigenschaften, die Sie als Ihre eigenen betrachten.

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    System und Beobachter

    Definieren wir ein System als ein Objekt, dessen Existenz außer Zweifel steht.

    Ein Beobachter eines Systems ist ein Objekt, das nicht Teil des von ihm beobachteten Systems ist, das heißt, es bestimmt seine Existenz durch vom System unabhängige Faktoren.

    Aus der Sicht des Systems ist der Beobachter eine Quelle des Chaos – sowohl Kontrollmaßnahmen als auch die Folgen von Beobachtungsmessungen, die keinen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang mit dem System haben.

    Ein interner Beobachter ist ein potenziell für das System zugängliches Objekt, bei dem eine Umkehrung der Beobachtungs- und Kontrollkanäle möglich ist.

    Ein externer Beobachter ist ein Objekt, das für das System möglicherweise sogar unerreichbar ist und sich außerhalb des Ereignishorizonts des Systems (räumlich und zeitlich) befindet.

    Hypothese Nr. 1. Allsehendes Auge

    Nehmen wir an, dass unser Universum ein System ist und einen externen Beobachter hat. Dann können Beobachtungsmessungen beispielsweise mithilfe von „Gravitationsstrahlung“ erfolgen, die von außen von allen Seiten in das Universum eindringt. Der Einfangquerschnitt der „Gravitationsstrahlung“ ist proportional zur Masse des Objekts, und die Projektion des „Schattens“ aus diesem Einfang auf ein anderes Objekt wird als Anziehungskraft wahrgenommen. Sie ist proportional zum Produkt der Massen der Objekte und umgekehrt proportional zum Abstand zwischen ihnen, der die Dichte des „Schattens“ bestimmt.

    Das Einfangen von „Gravitationsstrahlung“ durch ein Objekt erhöht dessen Chaos und wird von uns als Zeitablauf wahrgenommen. Ein für „Gravitationsstrahlung“ undurchlässiges Objekt, dessen Einfangquerschnitt größer als seine geometrische Größe ist, sieht im Inneren des Universums wie ein Schwarzes Loch aus.

    Hypothese Nr. 2. Innerer Beobachter

    Es ist möglich, dass unser Universum sich selbst beobachtet. Zum Beispiel die Verwendung von im Raum getrennten Paaren quantenverschränkter Teilchen als Standards. Dann ist der Raum zwischen ihnen mit der Wahrscheinlichkeit der Existenz des Prozesses gesättigt, der diese Teilchen erzeugt hat, und erreicht seine maximale Dichte am Schnittpunkt der Flugbahnen dieser Teilchen. Die Existenz dieser Partikel bedeutet auch, dass es auf den Flugbahnen von Objekten keinen Einfangquerschnitt gibt, der groß genug ist, um diese Partikel zu absorbieren. Die übrigen Annahmen bleiben dieselben wie bei der ersten Hypothese, außer:

    Zeitfluss

    Eine Außenbeobachtung eines Objekts, das sich dem Ereignishorizont eines Schwarzen Lochs nähert, wird, wenn der bestimmende Zeitfaktor im Universum ein „externer Beobachter“ ist, genau zweimal verlangsamt – der Schatten des Schwarzen Lochs blockiert genau die Hälfte des Möglichen Flugbahnen der „Gravitationsstrahlung“. Wenn der entscheidende Faktor der „innere Beobachter“ ist, blockiert der Schatten die gesamte Interaktionsbahn und der Zeitfluss für ein Objekt, das in ein Schwarzes Loch fällt, wird für einen Blick von außen vollständig gestoppt.

    Es ist auch möglich, dass diese Hypothesen in dem einen oder anderen Verhältnis kombiniert werden können.