Regelungen zum Aufbau, Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung des Grundbildungsprogramms der allgemeinbildenden Primarstufe. Regelungen zur Entwicklung des Hauptbildungsprogramms Das Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung von Bildungsprogrammen

Städtische staatliche Bildungseinrichtung

„Grundschule Kuluzhbaevskaya“

„Ich bestätige“

Schulleiter:_________________

Sharipova O.G.

POSITION

über das Verfahren zur Entwicklung, Genehmigung und Einführung von Änderungen und Ergänzungen von Bildungsprogrammen für jede Stufe der Allgemeinbildung

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Verordnung über das Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung von Bildungsprogrammen für jede Stufe der Allgemeinbildung (im Folgenden als Verordnung bezeichnet) wurde gemäß den Artikeln 12, 13 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2012 erarbeitet. Nr. 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“, die Charta einer Bildungseinrichtung, regelt das Verfahren für die Entwicklung und Genehmigung von schulischen Bildungsprogrammen für jede Ebene der Allgemeinbildung und legt außerdem das Verfahren für Änderungen und Ergänzungen fest zu Bildungsprogrammen.

1.2. Die Ordnung wird vom Pädagogischen Rat der Schule ausgearbeitet und auf Anordnung des Direktors genehmigt.

2. Das Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung von Bildungsprogrammen

2.1. Die Schule entwickelt und genehmigt Bildungsprogramme für jede Stufe der Allgemeinbildung:

    Bildungsprogramm der allgemeinen Grundschulbildung, zusammengestellt gemäß den Anforderungen des Landesbildungsstandards von NOO.

    Bildungsprogramm der allgemeinen Grundbildung, zusammengestellt gemäß den Anforderungen des Federal State Educational Standard of LLC.

    Bildungsprogramm der allgemeinen Grundbildung, zusammengestellt gemäß den Anforderungen des staatlichen Bildungsstandards der allgemeinen Grundbildung;

2.3. Das Bildungsprogramm bestimmt die Bildungsinhalte und die Besonderheiten der Organisation des Bildungsprozesses in einer Bildungseinrichtung für jede Stufe der Allgemeinbildung.

2.4. Bildungsprogramme für jede Ebene der Allgemeinbildung werden für einen Standardentwicklungszeitraum entwickelt: allgemeine Grundschulbildung - 4 Jahre, allgemeine Grundbildung - 5 Jahre.

2.5. An der Entwicklung des OOP beteiligen sich die Schulleitung und die Lehrkräfte, die der Arbeitsgruppe zur Entwicklung der OOP LLC angehören.

3.4. Zur Entwicklung einer OOP LLC wird ein Auftrag des Direktors erteilt, der die Arbeitsgruppe zur Entwicklung der OOP genehmigt, die Fristen festlegt und die Verantwortlichen ernennt.

3.5. Die entwickelte OOP LLC wird auf Anordnung des Direktors genehmigt.

3. Anforderungen an Abschnitte von Bildungsprogrammen

3.1.Das Bildungsprogramm der allgemeinen Grundbildung, das gemäß den Anforderungen der Bundeskomponente des Landesbildungsstandards der allgemeinen Grundbildung erstellt wurde, erfüllt die Anforderungen von Artikel 2 Absatz 9 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2012. Nr. 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“ und enthalten die folgenden Abschnitte:

1. Titelseite

2. Erläuterung zum Lehrplan

3. Lehrplan

4. Kalender-Trainingsplan

5. Arbeitsprogramme akademischer Fächer, Kurse

6. Bewertungsmaterialien

7. System der Bedingungen für die Durchführung des Bildungsprogramms (pädagogische und methodische Unterstützung, Personal, Logistik usw.)

8. Bewerbungen

3.2. Das nach den Anforderungen des Landesbildungsstandards erstellte Bildungsprogramm der Primarstufe Allgemeinbildung umfasst folgende Abschnitte:

1 Abschnitt. Ziel:

1. Erläuterung

2. Geplante Ergebnisse der Studierenden, die PLO IEO beherrschen

3. System zur Bewertung der Erreichung der geplanten Entwicklungsergebnisse des NOO OOP

Sektion 2 Inhalt:

1. Allgemeine Inhalte der allgemeinen Grundschulbildung

2. Programm zur Ausbildung pädagogischer Kompetenzen für Studierende auf der Ebene der nichtwesentlichen Bildung auf der Grundlage des Landesbildungsstandards

3. Inhalte der Studienfächer, Kurse, außerschulischen Aktivitäten

4. Programm zur spirituellen und moralischen Entwicklung und Bildung

5. Programm zur Bildung einer Umweltkultur, eines gesunden und sicheren Lebensstils

Sektion 3 Organisatorisch:

1. LEO-Lehrplan

2. Plan für außerschulische Aktivitäten

3. System der Bedingungen für die Umsetzung von OOP IEO gemäß den Anforderungen des Standards

4. Netzwerkdiagramm (Roadmap) zur Bildung der notwendigen Systeme

3.3.Das Bildungsprogramm der allgemeinen Grundbildung, zusammengestellt nach den Anforderungen des Federal State Educational Standard of LLC, enthält die folgenden Abschnitte:

Abschnitt 1: Zielabschnitt des Hauptbildungsprogramms PLO

1.1.Erläuterung

1.2. Geplante Ergebnisse der Studierenden, die OOP LLC beherrschen

Abschnitt 2. Inhaltlicher Abschnitt des Hauptbildungsprogramms von LLC

2.1.Programm zur Entwicklung universeller Lernaktivitäten

2.2. Beispielprogramme für akademische Fächer

2.2.1.Allgemeine Bestimmungen

2.2.2. Hauptinhalte der akademischen Fächer auf der Ebene der grundlegenden Allgemeinbildung

Abschnitt 3. Organisatorischer Abschnitt des Hauptbildungsprogramms von LLC

3.1. Lehrplan der allgemeinen Grundbildung

3.1.2. Kalender-Trainingsplan

3.1.3.Plan außerschulischer Aktivitäten

3.2. System der Bedingungen für die Umsetzung von OOO LLC

3.2.1.Beschreibung der Personalbedingungen von OOP LLC

3.2.2.Psychologische und pädagogische Voraussetzungen für die Umsetzung von OOP LLC

3.2.4. Materielle und technische Bedingungen für die Umsetzung von OOO LLC

3.2.5. Informationen und methodische Bedingungen für die Umsetzung von OOP LLC

3.2.6.Finanzielle Bedingungen für die Umsetzung von OOP LLC

3.2.7. Netzwerkdiagramm (Straßenkarte) zur Bildung des notwendigen Bedingungssystems

4. Das Verfahren für Änderungen und Ergänzungen an Bildungsprogrammen

4.1. Grundlage für Änderungen und/oder Ergänzungen können sein:

Entwicklung und Verabschiedung eines Lehrplans für das laufende Studienjahr;

Auswahl eines neuen Lehrbuchs für eine abgeschlossene Fachrichtung von Lehrmaterialien usw.

Änderung des Bewertungssystems in einer Bildungsorganisation;

andere.

4.2. Änderungen und (oder) Ergänzungen können vorgenommen werden an:

Zielabschnitt;

Organisationsteil;

Inhaltsbereich.

4.3. Änderungen und (oder) Ergänzungen der Hauptbildungsprogramme der Allgemeinbildung (Grundschule, Grundschule) können einmalig zu Beginn eines neuen Schuljahres im Einvernehmen mit dem Pädagogischen Rat der Schule gemäß dieser Ordnung vorgenommen und durch die gesichert werden Anordnung „Bei Änderungen und (oder) Ergänzungen des Grundbildungsprogramms (Bildungsniveau angeben).“

4.4. Änderungen und/oder Ergänzungen zum Grundbildungsprogramm der Allgemeinbildung (Grundschule, Grundschule) müssen innerhalb von 10 Tagen (oder unter Angabe Ihrer Frist) in das auf der Website veröffentlichte Exemplar aufgenommen werden.

4.5. Die Durchführung von Änderungen und Ergänzungen der Bildungsprogramme fällt in die Zuständigkeit des Pädagogischen Rates der Schule, was in den Sitzungsprotokollen berücksichtigt werden muss.

4.6.In der Sitzung getroffene Entscheidungen haben Rechtskraft ab dem Zeitpunkt der Erteilung der entsprechenden Anordnung des Schulleiters.

Zur Website hinzugefügt:

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Verordnung über [Name der Bildungseinrichtung einfügen] (im Folgenden als Verordnung bezeichnet) wurde auf der Grundlage des Gesetzes der Russischen Föderation vom 10. Juli 1992 N 3266-1 „Über Bildung“ des Bundesstaates Bildung entwickelt Standard für die allgemeine Grundschulbildung, genehmigt durch Beschluss des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 6. Oktober 2009 N 373 und anderen Rechtsakten.

1.2. Das Hauptbildungsprogramm der allgemeinen Grundschulbildung bestimmt den Inhalt und die Organisation des Bildungsprozesses auf der Stufe der allgemeinen Grundschulbildung und zielt auf die Bildung einer allgemeinen Kultur, die spirituelle, moralische, soziale, persönliche und intellektuelle Entwicklung der Schüler ab und schafft die Grundlage für die eigenständige Umsetzung von Bildungsaktivitäten, die den sozialen Erfolg, die Entwicklung kreativer Fähigkeiten, die Selbstentwicklung und Selbstverbesserung sowie die Erhaltung und Stärkung der Gesundheit der Schüler gewährleisten.

1.3. Das Grundbildungsprogramm der allgemeinen Grundschulbildung wird von der Bildungseinrichtung unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten, Bildungsbedürfnisse und Wünsche der Schüler, ihrer Eltern und der Öffentlichkeit selbstständig entwickelt.

1.4. Das Grundbildungsprogramm der allgemeinbildenden Grundschule berücksichtigt die Merkmale der ersten Stufe der Allgemeinbildung als Grundlage aller weiteren Bildung sowie die Merkmale, die für Schüler im Grundschulalter charakteristisch sind.

1.5. Das von einer Bildungseinrichtung entwickelte Hauptbildungsprogramm der allgemeinen Grundschulbildung muss sicherstellen, dass die Schüler die Ergebnisse der Beherrschung des Hauptbildungsprogramms der allgemeinen Grundschulbildung gemäß den Anforderungen des Landesbildungsstandards für die allgemeine Grundschulbildung (im Folgenden bezeichnet) erzielen als Landesbildungsstandard Allgemeinbildung).

1.6. Die Umsetzung des Grundbildungsprogramms der Grundschulbildung basiert auf einem systematischen und aktiven Ansatz.

1.7. Die Regelstudienzeit für die Beherrschung des Grundbildungsprogramms der allgemeinbildenden Primarstufe beträgt vier Jahre. Die Regelzeit für die Beherrschung des Grundbildungsprogramms der allgemeinen Grundschulbildung für Kinder mit Behinderungen kann unter Berücksichtigung der Besonderheiten der psychophysischen Entwicklung und der individuellen Fähigkeiten der Kinder (gemäß den Empfehlungen der psychologischen, medizinischen und pädagogischen Kommission) verlängert werden.

2. Aufbau und Inhalt des Grundbildungsprogramms der allgemeinbildenden Primarstufe

2.1. Das Grundbildungsprogramm der allgemeinbildenden Grundschule umfasst einen Pflichtteil und einen Teil, der von den Teilnehmern des Bildungsprozesses gebildet wird.

Der obligatorische Teil des Hauptbildungsprogramms der allgemeinen Grundschulbildung beträgt achtzig Prozent, und der von den Teilnehmern am Bildungsprozess gebildete Anteil beträgt zwanzig Prozent des Gesamtumfangs des Hauptbildungsprogramms der allgemeinbildenden Grundschule.

2.2. Das Grundbildungsprogramm der allgemeinbildenden Grundschule muss folgende Abschnitte enthalten:

Erläuterungen;

Geplante Ergebnisse der Beherrschung des Grundbildungsprogramms der allgemeinen Grundschulbildung;

Lehrplan für die allgemeine Grundschulbildung;

Programm zur Gestaltung universeller Bildungsmaßnahmen für Schüler auf der Ebene der allgemeinen Grundschulbildung;

Arbeitsprogramme für einzelne Studienfächer und Studiengänge;

Programm zur spirituellen und moralischen Entwicklung, Ausbildung von Schülern auf der Ebene der allgemeinen Grundschulbildung;

Programm zur Schaffung einer Kultur eines gesunden und sicheren Lebensstils;

System zur Bewertung des Erreichens der geplanten Ergebnisse der Beherrschung des Grundbildungsprogramms der allgemeinen Grundschulbildung.

2.3. Anforderungen an Abschnitte des Grundbildungsprogramms der allgemeinbildenden Primarstufe:

2.3.1. Die Erläuterung sollte Folgendes offenlegen:

Die Ziele der Umsetzung des Grundbildungsprogramms der allgemeinen Grundschulbildung, spezifiziert gemäß den Anforderungen des Landesbildungsstandards der NEO für die Ergebnisse der Studierenden, die das Grundbildungsprogramm der allgemeinbildenden Grundschule beherrschen;

Allgemeine Merkmale des Grundbildungsprogramms der allgemeinen Grundschulbildung;

Grundsätze und Ansätze zur Gestaltung des Hauptbildungsprogramms der allgemeinen Grundschulbildung und der Zusammensetzung der Teilnehmer am Bildungsprozess einer bestimmten Bildungseinrichtung;

Beschreibung der in der Bildungseinrichtung geschaffenen Bedingungen für die Umsetzung des Grundbildungsprogramms der primären Allgemeinbildung.

2.3.2. Die geplanten Ergebnisse der Beherrschung des Grundbildungsprogramms der primären Allgemeinbildung sollten:

Gewährleistung eines Zusammenhangs zwischen den Anforderungen des Landesbildungsstandards für die pädagogische Bildung, dem Bildungsprozess und dem System zur Bewertung der Ergebnisse der Beherrschung des Grundbildungsprogramms der allgemeinen Grundschulbildung;

Als inhaltliche und kriterienbezogene Grundlage für die Entwicklung von Arbeitsprogrammen wissenschaftlicher Fächer sowie für ein System zur Bewertung der Qualität der Beherrschung des Grundbildungsprogramms der allgemeinbildenden Primarstufe durch Studierende gemäß den Anforderungen des Landesbildungsgesetzes dienen Standard von NEO.

Die geplanten Ergebnisse der Beherrschung des Grundbildungsprogramms der primären Allgemeinbildung müssen in Struktur und Inhalt den Anforderungen des Landesbildungsstandards für nichtpädagogische Bildung angemessen entsprechen, die Besonderheiten des Bildungsprozesses vermitteln und den altersbedingten Fähigkeiten entsprechen Studenten.

Die geplanten Ergebnisse, die das System des pädagogischen Handelns in Bezug auf Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten charakterisieren, die das Fördersystem erweitern und vertiefen oder als Propädeutikum für die weitere Auseinandersetzung mit dem Fach dienen, werden von der Bildungseinrichtung selbst festgelegt.

2.3.3. Der Lehrplan der Grundschule Allgemeinbildung (nachfolgend Lehrplan genannt) stellt die Umsetzung und Umsetzung der Anforderungen des Landesbildungsstandards sicher, bestimmt den Gesamtarbeitsaufwand und den maximalen Unterrichtsaufwand für die Studierenden, die Zusammensetzung und Struktur der Pflichtfächer und Bereiche außerschulischer Aktivitäten nach Jahrgangsstufe (Studienjahr).

Die Organisationsformen des Bildungsprozesses, der Wechsel von pädagogischen und außerschulischen Aktivitäten im Rahmen der Umsetzung des Hauptbildungsprogramms der allgemeinbildenden Primarstufe werden von der Bildungseinrichtung festgelegt.

2.3.4. Das Programm zur Gestaltung universeller Bildungsmaßnahmen für Studierende auf der Ebene der allgemeinbildenden Grundschule legt die Anforderungen an die Ergebnisse der allgemeinbildenden Grundschule fest und ergänzt die Inhalte von Bildungsprogrammen. Das Programm zur Gestaltung universeller Bildungsaktionen sollte:

Festlegung von Wertrichtlinien für die allgemeine Grundschulbildung;

Identifizieren Sie den Zusammenhang zwischen universellen Bildungsaktivitäten und den Inhalten akademischer Fächer;

Bestimmen Sie die Merkmale des persönlichen, regulatorischen, kognitiven und kommunikativen universellen Bildungshandelns der Studierenden;

Ermittlung der Bedingungen, die die Kontinuität des Programms zur Bildung universeller Lernaktivitäten bei Schülern beim Übergang von der Vorschule in die Grundschule und die allgemeine Grundbildung gewährleisten;

Liste typischer Aufgaben zur Beurteilung der Gestaltung universeller Bildungshandlungen.

2.3.5. Studiengänge einzelner Studienfächer und Studiengänge müssen die Erreichung der geplanten Ergebnisse der Beherrschung des Grundbildungsprogramms der allgemeinbildenden Primarstufe sicherstellen und werden auf der Grundlage von:

Programme zur Gestaltung universeller Bildungsaktionen.

Programme einzelner akademischer Fächer und Kurse werden auf der Grundlage von entwickelt:

Anforderungen an die Ergebnisse der Beherrschung des Grundbildungsprogramms der primären Allgemeinbildung;

Programme zur Gestaltung universeller Bildungsaktionen.

Die Programme der einzelnen Studienfächer und Studiengänge müssen enthalten:

Eine Erläuterung, die die allgemeinen Ziele der allgemeinen Grundschulbildung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Studienfachs oder Studiengangs konkretisiert;

Allgemeine Merkmale des Studienfachs, Studiengangs;

Beschreibung der Stellung des Studienfachs, der Lehrveranstaltung im Lehrplan;

Beschreibung von Wertvorgaben für den Inhalt des Studienfaches;

Persönliche, metafachliche und fachspezifische Ergebnisse der Beherrschung eines bestimmten Studienfachs, Studiengangs;

Thematische Planung mit Identifizierung der wichtigsten Arten von Bildungsaktivitäten der Studierenden;

Beschreibung der materiellen und technischen Unterstützung des Bildungsprozesses.

Arbeitsprogramme werden von Lehrkräften einer Bildungseinrichtung auf der Grundlage der Programme einzelner Studienfächer, Kurse des Hauptbildungsprogramms der primären Allgemeinbildung der Bildungseinrichtung zusammengestellt.

2.3.6. Das Programm zur spirituellen und moralischen Entwicklung und Bildung von Schülern auf der Ebene der allgemeinen Grundschulbildung sollte darauf abzielen, die spirituelle und moralische Entwicklung der Schüler in der Einheit von Unterricht, außerschulischen und außerschulischen Aktivitäten, in der gemeinsamen pädagogischen Arbeit der Bildungseinrichtung sicherzustellen , Familie und andere Institutionen der Gesellschaft.

Dieses Programm sollte auf zentralen Bildungszielen und den grundlegenden nationalen Werten der russischen Gesellschaft basieren. Das Programm muss enthalten:

Eine Liste der geplanten Bildungsergebnisse – gebildete Wertorientierungen, soziale Kompetenzen, Verhaltensmuster jüngerer Schulkinder;

Empfehlungen zum Kennenlernen der universellen menschlichen Werte der Weltkultur, der spirituellen Werte der Nationalkultur, der moralischen und ethischen Werte des multinationalen Volkes Russlands und der Völker anderer Länder;

Empfehlungen zur Bildung von Wertorientierungen universeller menschlicher Inhalte, einer aktiven Lebensposition und dem Bedürfnis nach Selbstverwirklichung in pädagogischen und anderen kreativen Aktivitäten bei Schülern auf der Stufe der allgemeinen Grundschulbildung;

2.3.7. Das Programm zur Bildung einer Kultur eines gesunden und sicheren Lebensstils soll ein umfassendes Programm zur Bildung von Wissen, Einstellungen, persönlichen Leitlinien und Verhaltensnormen sein, die den Erhalt und die Stärkung der physischen, psychischen und sozialen Gesundheit der Studierenden gewährleisten Stufe der allgemeinen Grundschulbildung als eine der Wertkomponenten, die zur kognitiven und emotionalen Entwicklung des Kindes beitragen und die geplanten Ergebnisse der Beherrschung des Grundbildungsprogramms der allgemeinen Grundschulbildung erreichen.

Das Programm zur Schaffung einer Kultur eines gesunden und sicheren Lebensstils sollte Folgendes gewährleisten:

Bei Kindern den Wunsch wecken, sich um ihre Gesundheit zu kümmern (eine interessierte Haltung gegenüber der eigenen Gesundheit entwickeln);

Bildung einer Einstellung zur Anwendung einer gesunden Ernährung;

Nutzung optimaler motorischer Modi für Kinder unter Berücksichtigung ihres Alters, ihrer psychologischen und anderen Merkmale, Entwicklung des Bedarfs an Leibeserziehung und Sport;

Wissensbildung über negative Risikofaktoren für die Gesundheit von Kindern (reduzierte körperliche Aktivität, Rauchen, Alkohol, Drogen und andere psychoaktive Substanzen, Infektionskrankheiten);

Entwicklung von Fähigkeiten, sich dem Rauchen, dem Trinken von Alkohol, Betäubungsmitteln und potenten Substanzen zu widersetzen;

Bildung des Bedürfnisses des Kindes, bei allen Fragen im Zusammenhang mit den Wachstums- und Entwicklungsmerkmalen, dem Gesundheitszustand und der Entwicklung der Bereitschaft, seine Gesundheit durch den Einsatz persönlicher Hygienefähigkeiten selbstständig zu erhalten, furchtlos einen Arzt aufzusuchen.

2.3.8. Das Justizvollzugsprogramm soll die pädagogischen und außerschulischen Aktivitäten von Grundschulkindern psychologisch und pädagogisch unterstützen.

Das Strafvollzugsprogramm muss enthalten:

Auflistung, Inhalt und Umsetzungsplan für individuell ausgerichtete Justizvollzugsmaßnahmen, die die Befriedigung des sonderpädagogischen Förderbedarfs der Studierenden gewährleisten;

Überwachung der Dynamik der Entwicklung von Kindern und ihres Erfolgs bei der Beherrschung des Grundbildungsprogramms der allgemeinen Grundschulbildung;

Beschreibung der besonderen Bedingungen für den Unterricht und die Erziehung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf;

Ein Mechanismus zur Interaktion bei der Entwicklung und Durchführung von Justizvollzugsmaßnahmen zwischen Lehrkräften, Fachkräften auf dem Gebiet der Justizvollzugspädagogik, medizinischem Personal einer Bildungseinrichtung und anderen auf den Familienbereich spezialisierten Organisationen und anderen Institutionen der Gesellschaft, der in der Einheit von Unterrichts-, außerschulischen und außerschulischen Aktivitäten;

Geplante Ergebnisse der Justizvollzugsanstalten.

2.3.9. Das System zur Bewertung der Erreichung der geplanten Ergebnisse der Beherrschung des allgemeinen Grundbildungsprogramms der allgemeinen Grundschulbildung sollte den Bildungsprozess auf die spirituelle und moralische Entwicklung und Bildung der Schüler ausrichten und die geplanten Ergebnisse der Beherrschung der Inhalte der akademischen Fächer der Grundschule erreichen Allgemeinbildung und Gestaltung universeller Bildungsmaßnahmen.

Das System zur Bewertung der Erreichung geplanter Ergebnisse sollte:

Konsolidierung der Hauptrichtungen und Ziele der Bewertungsaktivitäten, Beschreibung des Gegenstands und Inhalts der Bewertung, Kriterien, Verfahren und Zusammensetzung der Bewertungsinstrumente, Formen der Ergebnispräsentation, Bedingungen und Grenzen der Anwendung von Bewertungssystemen;

Den Bildungsprozess auf die spirituelle und moralische Entwicklung und Erziehung der Schüler ausrichten, die geplanten Ergebnisse der Beherrschung der Inhalte der akademischen Fächer der allgemeinen Grundschulbildung und der Gestaltung universeller Bildungsaktivitäten erzielen;

Bereitstellung eines integrierten Ansatzes zur Bewertung der Ergebnisse der Beherrschung des Grundbildungsprogramms der allgemeinen Grundschulbildung, der die Bewertung von Fach-, Metafach- und persönlichen Ergebnissen der allgemeinen Grundschulbildung ermöglicht;

Eine Leistungsbeurteilung der Schüler vorsehen (Abschlussbeurteilung der Schüler, die das Grundbildungsprogramm der allgemeinbildenden Grundschule gemeistert haben);

Ermöglicht die Beurteilung der Dynamik der Bildungsleistungen der Schüler.

3. Das Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung des Grundbildungsprogramms der allgemeinen Grundschulbildung

3.1. Das Hauptbildungsprogramm der allgemeinen Grundschulbildung in einer staatlich anerkannten [Name der Bildungseinrichtung] wird auf der Grundlage des Musterbildungsprogramms der Bildungseinrichtung und dieser Ordnung entwickelt.

3.2. Das Verfahren zur Entwicklung des Grundbildungsprogramms der allgemeinen Grundschulbildung wird durch Anordnung des Direktors der Bildungseinrichtung festgelegt.

3.3. Vor der Genehmigung muss das Hauptbildungsprogramm der allgemeinen Grundschulbildung mit [Name des Selbstverwaltungsorgans der Bildungseinrichtung] vereinbart werden, dem gemäß der Satzung der Bildungseinrichtung diese Befugnisse übertragen werden; basierend auf Über die Ergebnisse der Überprüfung wird ein Protokoll erstellt. [Name des Selbstverwaltungsorgans der Bildungseinrichtung] entscheidet über die „Empfehlung zur Genehmigung“.

3.4. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung des Hauptbildungsprogramms der allgemeinen Grundschulbildung [Name des Selbstverwaltungsorgans der Bildungseinrichtung] erlässt der Leiter der Bildungseinrichtung eine Anordnung zur Genehmigung dieses Programms.

3.5. Die Bildungseinrichtung legt selbstständig die Bedingungen fest, nach denen das Grundbildungsprogramm der allgemeinbildenden Grundschule entwickelt wird.

3.6. Eine Bildungseinrichtung kann bei Bedarf Änderungen und Ergänzungen des Grundbildungsprogramms der allgemeinbildenden Primarstufe vornehmen.

4. Bewertung der Wirksamkeit einer Bildungseinrichtung, die das grundlegende Bildungsprogramm der allgemeinen Grundschulbildung umsetzt

4.1. Die Beurteilung der Wirksamkeit einer Bildungseinrichtung erfolgt auf der Grundlage des Vergleichs der geplanten Ergebnisse der Beherrschung des Bildungsprogramms der Grundschulbildung mit den Ergebnissen der Grundschulabsolventen.

Registriernummer 33335

Gemäß Artikel 12 Teil 11 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2012 N 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2012, N 53, Art. 7598; 2013, N 19 , Art. 2326; N 23, Art. 2878; N 27, Art. 3462; N 30, Art. 4036; N 48, Art. 6165; 2014, N 6, Art. 562, Art. 566; N 19, Art . 2289) und Absatz 5.2.7 Verordnungen des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 3. Juni 2013 N 466 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2013, N 23). , Art. 2923; N 33, Art. 4386; N 37, Artikel 4702; 2014, Nr. 2, Artikel 126; Nr. 6, Artikel 582; Nr. 19, Artikel 2289), Ich bestelle:

Genehmigen Sie das beigefügte Verfahren zur Entwicklung beispielhafter Grundbildungsprogramme, zur Durchführung ihrer Prüfung und zur Führung eines Registers vorbildlicher Grundbildungsprogramme.

Minister D. Livanov

Anwendung

Das Verfahren zur Entwicklung beispielhafter Grundbildungsprogramme, deren Prüfung und Führung eines Verzeichnisses beispielhafter Grundbildungsprogramme

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Dieses Verfahren legt die Regeln für die Entwicklung beispielhafter Grundbildungsprogramme, die Durchführung ihrer Prüfung und die Führung eines Registers beispielhafter Grundbildungsprogramme (im Folgenden als Musterprogramm bezeichnet) fest.

Dieses Verfahren legt nicht die Einzelheiten der Entwicklung, Prüfung und Aufnahme in das Register beispielhafter beruflicher Grundbildungsprogramme fest, die Informationen enthalten, die ein Staatsgeheimnis darstellen, und beispielhafter beruflicher Grundbildungsprogramme im Bereich der Informationssicherheit.

2. Beispielprogramme werden entwickelt nach:

grundlegende allgemeine Bildungsprogramme (Bildungsprogramme der Vorschulerziehung, Bildungsprogramme der primären Allgemeinbildung, Bildungsprogramme der grundlegenden Allgemeinbildung, Bildungsprogramme der sekundären Allgemeinbildung);

grundlegende berufliche Bildungsprogramme (Bildungsprogramme der sekundären Berufsbildung - Ausbildungsprogramme für Facharbeiter, Angestellte, Ausbildungsprogramme für Fachkräfte auf mittlerer Ebene; Bildungsprogramme der Hochschulbildung - Bachelor-Studiengänge, Fachstudiengänge, Master-Studiengänge, Programme zur wissenschaftlichen und pädagogischen Ausbildung Personal in Graduiertenschulen (Adjunct), Residenzprogrammen, Assistenz- und Praktikumsprogrammen);

Grundbildungsprogramme in Bezug auf akademische Fächer, Kurse, Disziplinen (Module).

3. Ungefähre Grundbildungsprogramme werden unter Berücksichtigung ihres Niveaus und ihrer Ausrichtung auf der Grundlage der Bildungsstandards der Bundesländer entwickelt, sofern im Bundesgesetz vom 29. Dezember 2012 N 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“ 1 nichts anderes bestimmt ist. Beispielprogramme umfassen empfohlene pädagogische und methodische Dokumentationen (Musterlehrplan, Musterkalenderlehrplan, Musterarbeitsprogramme für akademische Fächer, Kurse, Disziplinen (Module), andere Komponenten), die den empfohlenen Umfang und Inhalt der Ausbildung auf einem bestimmten Niveau definieren und (oder) bestimmte Richtungen, geplante Ergebnisse der Beherrschung des Bildungsprogramms, ungefähre Bedingungen der Bildungsaktivitäten, einschließlich ungefährer Berechnungen der Standardkosten für die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen für die Umsetzung des Bildungsprogramms 2.

4. Beispielprogramme werden in russischer Sprache und gemäß diesem Verfahren entwickelt.

5. Projekte beispielhafter grundlegender allgemeiner Bildungsprogramme werden im Auftrag des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation und (oder) pädagogischer und methodischer Vereinigungen im allgemeinen Bildungssystem entwickelt, Entwürfe beispielhafter grundlegender Berufsprogramme werden von den Teilnehmern an Beziehungen entwickelt im Bildungsbereich (im Folgenden Entwickler genannt).

II. Durchführung einer Prüfung von Projekten beispielhafter allgemeinbildender Grundbildungsprogramme

6. Projekte von Musterprogrammen werden von den Entwicklern zur Organisation einer Prüfung an den vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation eingerichteten Rat für Musterprogramme für allgemeine Grundbildung (im Folgenden „Rat“ genannt) geschickt.

7. Der Rat sendet ihn innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt des Entwurfs des ungefähren Programms an die Organisation, die er für die Durchführung der Prüfung bestimmt (im Folgenden: Organisation), und veröffentlicht ihn auf der Website fgosreestr.ru mit Informationen und Telekommunikationsnetz „Internet“ (im Folgenden „die Website“) zur Information der Öffentlichkeit.

Autorisierte Regierungsstellen der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation sind an der Prüfung ungefährer allgemeinbildender Grundbildungsprogramme unter Berücksichtigung ihres Niveaus und ihrer Ausrichtung (im Hinblick auf die Berücksichtigung regionaler, nationaler und ethnokultureller Besonderheiten) beteiligt.

Beispielhafte Programme in Bezug auf akademische Fächer, Kurse, Disziplinen (Module), die darauf abzielen, den Studierenden Kenntnisse über die Grundlagen der spirituellen und moralischen Kultur der Völker der Russischen Föderation, über moralische Prinzipien, über die historischen und kulturellen Traditionen der Welt zu vermitteln Religion (Weltreligionen) werden in einer zentralisierten Religionsorganisation auf Übereinstimmung ihres Inhalts mit der religiösen Lehre, den historischen und kulturellen Traditionen dieser Organisation gemäß ihren internen Vorschriften überprüft 4.

8. Die Organisation erstellt innerhalb eines Monats nach Erhalt des Entwurfs des ungefähren Programms ein Gutachten und sendet es an den Rat.

9. Der Entwurf des ungefähren Programms mit dem beigefügten Gutachten wird in einer Sitzung des Rates innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Eingang beim Rat behandelt.

10. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung des Projekts trifft der Rat eine der folgenden Entscheidungen:

11. Die Entscheidung des Rates wird in einem Protokoll dokumentiert, von dem innerhalb von 5 Werktagen nach der Entscheidung des Rates eine Kopie an das Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation gesendet wird.

12. Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation sendet dem Entwickler innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Datum der Ratssitzung einen Auszug aus dem Protokoll der Ratssitzung mit der Entscheidung des Rates, das Projekt abzulehnen oder zur Überarbeitung einzusenden die entsprechende Entscheidung.

13. Wenn das Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation ein überarbeitetes Projekt erhält, für das der Rat beschlossen hat, es zur Überarbeitung mit anschließender erneuter Prüfung durch den Rat einzusenden, wird das besagte Projekt erneut auf der Website veröffentlicht Die Prüfung wird vom Rat gemäß diesem Verfahren durchgeführt und geprüft.

III. Durchführung einer Prüfung von Projekten beispielhafter berufsqualifizierender Grundstudiengänge

14. Projekte von Musterprogrammen werden von Entwicklern an Bildungs- und Methodenverbände im Berufsbildungssystem geschickt, um die Prüfung zu organisieren.

15. Die Entwicklung beispielhafter Programme zur Ausbildung von wissenschaftlichem und pädagogischem Personal im Rahmen des Aufbaustudiums erfolgt durch föderale Exekutivbehörden, in denen die Gesetzgebung der Russischen Föderation einen Militär- oder anderen gleichwertigen Dienst, einen Dienst in Gremien für innere Angelegenheiten und Dienste in Gremien vorsieht zur Kontrolle des Umlaufs von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, Beispiele für Assistenz- und Praktikumsprogramme – das Bundesexekutivorgan, das die Funktionen der Entwicklung der Staatspolitik und der gesetzlichen Regulierung im Bereich der Kultur wahrnimmt, Musterresidency-Programme – das Bundesexekutivorgan, das die Funktionen von ausübt Entwicklung der staatlichen Politik und rechtlichen Regulierung im Bereich des Gesundheitswesens 5 .

16. Der Bildungs- und Methodenverband des Berufsbildungssystems übermittelt diesen innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang des Entwurfs eines ungefähren Programms an die von ihm für die Durchführung der Prüfung bestimmte Organisation (im Folgenden Organisation genannt) und veröffentlicht ihn auf der Website fgosreestr.ru im Informations- und Telekommunikationsnetz „Internet“ (im Folgenden als Website bezeichnet) zur Information der Öffentlichkeit.

Beispielhafte Programme in Bezug auf akademische Fächer, Kurse, Disziplinen (Module), die darauf abzielen, den Studierenden Kenntnisse über die Grundlagen der spirituellen und moralischen Kultur der Völker der Russischen Föderation, über moralische Prinzipien, über die historischen und kulturellen Traditionen der Welt zu vermitteln Religion (Weltreligionen) werden in einer zentralisierten religiösen Organisation auf Übereinstimmung ihres Inhalts mit der religiösen Lehre, den historischen und kulturellen Traditionen dieser Organisation gemäß ihren internen Vorschriften überprüft 6 .

17. Die Organisation erstellt innerhalb eines Monats nach Erhalt des Entwurfs des ungefähren Programms ein Gutachten und sendet es an den Rat.

18. Der Entwurf eines Musterprogramms mit dem beigefügten Gutachten wird innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt in einer Sitzung der Bildungs- und Methodenvereinigung im Berufsbildungssystem behandelt.

19. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Projektbetrachtung trifft der Bildungs- und Methodenverband im Berufsbildungssystem eine der folgenden Entscheidungen:

a) das ungefähre Programm genehmigen;

b) das Beispielprogramm genehmigen und das vorherige Beispielprogramm in den Archivbereich der Registrierung übertragen;

c) den Entwurf des Musterprogramms ablehnen;

d) Senden Sie den Entwurf des ungefähren Programms zur Überarbeitung mit anschließender erneuter Prüfung in einer Ratssitzung.

20. Die Entscheidung einer Bildungs- und Methodenvereinigung im Berufsbildungssystem wird in einem Protokoll dokumentiert, das den Entwicklern innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum der Entscheidung in Kopie zugesandt wird.

21. Wenn ein überarbeitetes Projekt bei einem Bildungs- und Methodenverband des Berufsbildungssystems eingeht, für den beschlossen wurde, es zur Überarbeitung mit anschließender erneuter Prüfung einzusenden, wird das besagte Projekt erneut auf der Website veröffentlicht und seine Prüfung erfolgt gemäß diesem Verfahren durchgeführt und geprüft werden.

IV. Führen eines Verzeichnisses von Beispielprogrammen

22. Das Register beispielhafter Programme (im Folgenden Register genannt) ist ein staatliches Informationssystem 7, das auf elektronischen Medien geführt wird und nach einheitlichen organisatorischen, methodischen, softwaretechnischen und technischen Grundsätzen arbeitet, die seine Kompatibilität und Interaktion mit anderen gewährleisten staatliche Informationssysteme und Informations- und Telekommunikationssystemnetze.

23. Die im Register enthaltenen Informationen sind öffentlich zugänglich 8 .

24. Organisationen, denen das Recht zur Führung des Registers eingeräumt wird, werden vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation 9 (im Folgenden als Betreiber bezeichnet) gegründet.

25. Das Register wird vom Betreiber geführt durch:

Eintragung in das Musterprogrammregister, Einzelheiten der Entscheidung über die Genehmigung des Musterprogramms, Übertragung von Beispielprogrammen in den Bereich des Archivs, für den eine solche Entscheidung getroffen wurde, Einzelheiten über die Entscheidung über die Übertragung des Musterprogramms in den Bereich des Archivs Archiv;

technische Unterstützung für das Funktionieren des Registers;

automatisierte Verarbeitung der im Register enthaltenen Informationen;

Bereitstellung des Zugriffs auf in der Registrierung enthaltene Beispielprogramme;

Gewährleistung der Sicherheit der im Register enthaltenen Informationen;

Gewährleistung des Schutzes der im Register enthaltenen Informationen.

26. Das Register wird mit Hardware und Software geführt, die entsprechenden Tests und Zertifizierungen unterzogen wurden.

27. Nach der Genehmigung wird dem Betreiber innerhalb von 10 Werktagen ein Musterprogramm vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation oder einem Bildungs- und Methodenverband im Berufsbildungssystem zugesandt.

28. Der Betreiber stellt innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt ein ungefähres Programm in das Register ein.

29. Die Entscheidung, ein im Register enthaltenes Beispielprogramm in die Archivabteilung zu übertragen, wird vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation oder einer pädagogischen und methodischen Vereinigung im Berufsbildungssystem innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Datum dieser Entscheidung übermittelt Entscheidung an den Betreiber.

30. Der Betreiber überträgt das im Register enthaltene ungefähre Programm innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Datum des Erhalts der entsprechenden Entscheidung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation oder eines pädagogischen und methodischen Verbands in der Berufsbildung in die Archivabteilung System.

1 Teil 9 von Artikel 12 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2012 N 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2012, N 53, Art. 7598; 2013, N 19, Art . 2326; N 23, Art. 2878; N 27, Art. 3462; N 30, Art. 4036; N 48, Art. 6165; 2014, N 6, Art. 562, Art. 566; N 19, Art. 2289 ).

2 Artikel 2 Absatz 10 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2012 N 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2012, N 53, Art. 7598; 2013, N 19, Art . 2326; N 23, Art. 2878; N 27, Art. 3462; N 30, Art. 4036; N 48, Art. 6165; 2014, N 6, Art. 562, Art. 566; N 19, Art. 2289 ).

3 Teil 12 von Artikel 12 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2012 N 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2012, N 53, Art. 7598; 2013, N 19, Art . 2326; N 23, Art. 2878; N 27, Art. 3462; N 30, Art. 4036; N 48, Art. 6165; 2014, N 6, Art. 562, Art. 566; N 19, Art. 2289 ).

4 Teil 3 von Artikel 87 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2012 N 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2012, N 53, Art. 7598: 2013, N 19, Art . 2326; N 23, Art. 2878; N 27, Art. 3462; N 30, Art. 4036; N 48, Art. 6165; 2014, N 6, Art. 562, Art. 566; N 19, Art. 2289 ).

5 Teil 13 von Artikel 12 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2012 N 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2012, N 53, Art. 7598; 2013, N 19, Art . 2326; N 23, Art. 2878; N 27, Art. 3462; N 30, Art. 4036; N 48, Art. 6165; 2014, N 6, Art. 562, Art. 566; N 19, Art. 2289 ).

6 Teil 3 von Artikel 87 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2012 N 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2012, N 53, Art. 7598; 2013, N 19, Art . 2326; N 23, Art. 2878; N 27, Art. 3462; N 30, Art. 4036; N 48, Art. 6165; 2014, N 6, Art. 562, Art. 566; N 19, Art. 2289 ).

7 Teil 10 von Artikel 12 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2012 N 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2012, N 53, Art. 7598; 2013, N 19, Art . 2326; N 23, Art. 2878; N 27, Art. 3462; N 30, Art. 4036; N 48, Art. 6165; 2014, N 6, Art. 562, Art. 566; N 19, Art. 2289 ).

8 Teil 10 von Artikel 12 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2012 N 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2012, N 53, Art. 7598; 2013, N 19, Art . 2326; N 23, Art. 2878; N 27, Art. 3462; N 30, Art. 4036; N 48, Art. 6165; 2014, N 6, Art. 562, Art. 566; N 19, Art. 2289 ).

9 Teil 11 von Artikel 12 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2012 N 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2012, N 53, Art. 7598; 2013, N 19, Art . 2326; N 23, Art. 2878; N 27, Art. 3462; N 30, Art. 4036; N 48, Art. 6165; 2014, N 6, Art. 562, Art. 566; N 19, Art. 2289 ).