Ausfüllen des 11. Jahresformulars. Steuern und Geschäftsaktivitäten

Im Zusammenhang mit der Einführung des föderalen Rechnungslegungsstandards „Anlagevermögen“ für den öffentlichen Sektor der Wirtschaft hat Rosstat Änderungen am statistischen Meldeformular 11 kurz vorgenommen, das für alle gemeinnützigen Organisationen verbindlich ist.

Wir sprechen über die im Form 11 Brief vorgenommenen Anpassungen. Lesen Sie, wie Sie die Berichtstabelle ausfüllen und das Anlagevermögen nach Art der Aktivität verteilen. Laden Sie das leere Formular des neuen Form 11 Short für 2018-2019 herunter.

Letzte Änderungen an Formular 11 kurz

Im Jahr 2018 erließ Rosstat die Verordnung Nr. 449 vom 19. Juli 2018, die ein neues Kurzformular 11 (Anhang Nr. 2) für den Bericht über das Anlagevermögen für 2018 enthält. Die Änderungen betrafen Spalte 1 „Name der Indikatoren“ von Abschnitt 1.

Es wurde eine neue Zeile „Maschinen, Geräte und Fahrzeuge“ eingeführt, die nach folgenden Komponenten gegliedert ist:

  • Verkehrsmittel;
  • Telekommunikations- und Computerausrüstung;
  • andere Geräte, einschließlich Haushaltsbedarf.

Die Zeile „Biologische Ressourcen“ wurde hinzugefügt, detailliert nach Art der Ressourcenherkunft:

  • Tier;
  • Gemüse.

Wer reicht Formular 11 kurz ein?

Auf der Titelseite des Berichts heißt es, dass er von gemeinnützigen Organisationen bereitgestellt wird, die jeglicher Art von Wirtschaftstätigkeit nachgehen. Ihr Hauptziel kann gemäß Gesetz 7-FZ nicht darin bestehen, Gewinne zu erzielen und diese unter den Teilnehmern zu verteilen. Zu den gemeinnützigen Organisationen gehören:

  • staatliche, Haushalts- und autonome Institutionen;
  • öffentliche oder religiöse Vereinigungen;
  • staatliche und kommunale Behörden;
  • gemeinnützige und andere Stiftungen;
  • Verbände und Vereinigungen juristischer Personen;
  • Verbraucherkooperationsorganisationen, die kostenintensive Aktivitäten durchführen: Wohnungsbau, Datscha, Gartenbaugenossenschaften.

Wenn eine juristische Person separate Abteilungen hat, die sich in derselben konstituierenden Einheit der Russischen Föderation wie die Mutterorganisation befinden, wird der Bericht allein mit dem Ausfüllen von Blatt 4 eingereicht. Abteilungen, die sich in einer anderen Region befinden, melden separat. Der Bericht der übergeordneten juristischen Person enthält keine Daten dazu.

Im Jahr 2019 müssen einige Institutionen gleichzeitig ein neues Formular Nr. 11-FSS „Angaben zur Nutzungsdauer des Anlagevermögens für 2018“ ausfüllen:

Das Verfahren zum Ausfüllen des neuen Formulars 11-FSS finden Sie in der Anleitung.

Erfahren Sie in unserem Artikel, welche Art von Meldungen Ihre Organisation gemäß TIN, OGRN und OKPO an Rosstat übermitteln muss.

Was sich in Form 11 Briefing widerspiegelt

Der Bericht über die Verfügbarkeit und Bewegung des Anlagevermögens für einzelne Anlagengruppen und für die juristische Person als Ganzes zeigt folgende Daten:

  1. Erhöhungen und Verringerungen des Buchwerts für das Jahr, aufgeschlüsselt nach den Gründen für die Änderungen.
  2. Verfügbarkeit des Anlagevermögens am Ende des Berichtszeitraums zum vollen und Restwert.
  3. Für das Jahr aufgelaufene Abschreibungen.
  4. Abschreibung auf liquidiertes Anlagevermögen.

Die folgenden Informationen werden als Referenz bereitgestellt:

  • Kosten des für Umweltschutzzwecke genutzten Anlagevermögens;
  • Durchschnittsalter der im Bericht enthaltenen Geräte;
  • die Kosten für unfertige Betriebssysteme;
  • durchschnittlicher jährlicher Buchwert aller Anlagegüter;
  • andere Daten.

Abschnitt II enthält Informationen zu bestehenden separaten Abteilungen.

Das Verfahren zur Angabe des Betriebssystems im Formular 11 ist kurz

Der Bericht zeigt Daten für alle Anlagegüter mit Ausnahme von:

  1. Außerbilanzielle Bilanzierung im Wert von bis zu 3.000 Rubel. inklusive.
  2. In der Bilanz werden Werte von bis zu 20.000 Rubel ausgewiesen. inklusive.
  3. In der Bilanz mit Kosten von 20.000 Rubel verbucht. bis zu 40.000 Rubel, in Betrieb genommen nach dem 1. Januar 2011.

Berücksichtigt man, dass der neue Bundesstandard bei der Inbetriebnahme von Betriebssystemen zu einem Preis von bis zu 10.000 Rubel von einer außerbilanziellen Abrechnung ausgeht. und Erhebung einer 100-prozentigen Abschreibung für Objekte, die mehr als 10.000 Rubel kosten. Bis zu 100.000 Rubel sind Anpassungen in den Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars 11 kurz für 2018 zu erwarten.

Vermietete Gegenstände werden in der Meldung des Vertragspartners (Vermieter oder Mieter) erfasst, der sie in der Bilanz verbucht. Zur Nutzung erhaltenes oder übertragenes Vermögen, das in der außerbilanziellen Bilanz aufgeführt ist, wird in der 11. Übersicht nicht ausgewiesen. Es ist auch nicht möglich, nicht in Betrieb genommene Anlagegüter im Bericht abzubilden.

Frist für die Einreichung des Formulars 11 kurz

Ein Bericht über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen wird der Gebietskörperschaft von Rosstat im Formular 11 kurz bis zum 1. April des auf das Berechnungsjahr folgenden Jahres vorgelegt. Im Gegensatz zur Steuerberichterstattung gelten für statistische Formulare keine strengen Kriterien und Anforderungen an die Art der Übermittlung: Papier oder elektronisch. Basierend auf Art. 8 des Gesetzes 282-FZ können die Befragten unabhängig die für sie akzeptable Übermittlungsmethode wählen:

  • in Papierform persönlich;
  • durch einen Vertreter;
  • Weiterleitung per russischer Post;
  • Richtung über Telekommunikationskanäle.

Wenn für das Berichtsjahr keine Formindikatoren vorliegen, sollten Sie eine Nullmeldung oder ein offizielles Schreiben mit Angabe der Gründe für die Nichteinreichung von Meldungen vorlegen.

Beispiel für das Ausfüllen des Formulars 11 kurz

Sehen Sie sich ein Beispiel für das Ausfüllen des Kurzformulars 11 für 2018 im Jahr 2019 an und laden Sie es herunter:

Vorgehensweise zum Ausfüllen des Formulars 11

Zeile 01 von Abschnitt 1 berücksichtigt die Kosten aller Anlagegüter der Organisation, die ihr gehören:

  • Eigentum;
  • Betriebsführung;
  • Wirtschaftsmanagement;
  • Operating- oder Finanzierungsleasing.

Das Betriebssystem sollte auf der Grundlage des OKOF, in Kraft seit dem 01.01.2017 (Rosstandart-Verordnung Nr. 2018 vom 12.12.2014), auf die Linien 02 bis 14 verteilt werden.

In den Zeilen 15–17 wird das Betriebssystem für die Haupt- und Nebentätigkeiten entschlüsselt. Es werden nur einbuchstabige OKVED2-Codes berücksichtigt. Die unteren Stufen des Klassifikators in Formular 11 kurz werden nicht berücksichtigt. Das Betriebsvermögen der Organisation wird nach Art der Tätigkeit verteilt, nicht nach einzelnen Objekten, sondern nach Strukturgliederungen. Die primäre Art der Tätigkeit der Struktureinheit wird bestimmt und alle darin befindlichen Anlagegüter gehören zum ausgewählten OKVED2-Code.

Die Haupttätigkeitsart, deren Daten in Zeile 15 wiedergegeben sind, wird bestimmt durch:

  • für Regierungsbehörden, Regierungsbehörden, öffentliche Organisationen auf der Grundlage gesetzlicher Dokumente;
  • für andere gemeinnützige Organisationen - nach dem höchsten Anteil der beschäftigten Mitarbeiter an der Gesamtzahl der Mitarbeiter.

Für unterstützende Aktivitäten können dem Formular Zeilen hinzugefügt werden. Vermietete Anlagegüter werden nach dem OKVED2 des Mieters bilanziert.

Spalte 3 spiegelt wider:

  • Annahme zur Bilanzierung erworbener oder unentgeltlich erhaltener Anlagegüter;
  • Aufwendungen für Umbau und Modernisierung, die den Buchwert erhöhten.

Weitere in Spalte 4 ausgewiesene Einnahmen sind Akquisitionen auf dem Sekundärmarkt, einschließlich Übertragungen von Bilanz zu Bilanz.

Spalte 5 zeigt die Anschaffungskosten des Anlagevermögens, das im laufenden Jahr abgeschrieben wurde und der Liquidation unterliegt. Zur weiteren Nutzung überlassenes Anlagevermögen wird nicht berücksichtigt. Die Kosten der infolge höherer Gewalt liquidierten Anlagevermögenswerte sind in Spalte 6 hervorgehoben. Sonstige Veräußerungen in Spalte 7 sind Verkäufe, Übertragungen und Engpässe bei Anlagevermögenswerten.

Spalte 8 gibt den Buchwert des Anlagevermögens am Ende des Berichtszeitraums an, und Spalte 9 gibt den Restwert abzüglich der seit Betriebsbeginn aufgelaufenen Abschreibungen an. Für vollständig abgenutzte, aber nicht abgeschriebene Betriebssysteme ist der Indikator in Spalte 9 0.

Spalte 10 spiegelt die im Laufe des Kalenderjahres in der Buchhaltung der berichtenden Organisation aufgelaufenen Abschreibungen für alle Anlagegüter, einschließlich stillgelegter Anlagen, wider. Spalte 11 zeigt die aufgelaufenen Abschreibungen für die gesamte Nutzungsdauer des im Berichtsjahr liquidierten Anlagevermögens, deren Kosten in Spalte 5 dargestellt sind. Die Abweichung zwischen den Indikatoren dieser Spalten sollte gering sein, da es sich meist um 100 % abgenutzte Anlagegüter handelt liquidiert. Bei erheblichen Unstimmigkeiten sollten der Gebietskörperschaft von Rosstat Erläuterungen vorgelegt werden.

Schriftgröße

VERORDNUNG von Rosstat vom 12.08.2009 284 ÜBER DIE GENEHMIGUNG VON ANWEISUNGEN ZUM AUSFÜLLEN VON STATISTISCHEN BEOBACHTUNGSFORMULAR DES BUNDES 11... Relevant im Jahr 2018

II. Ausfüllen der Indikatoren des Formulars N 11 (kurz)

6. Zeile 01 spiegelt alle Anlagegüter einer gemeinnützigen Organisation (materiell und immateriell) wider, die von ihr im Konto zur Buchhaltung des Anlagevermögens erfasst werden und sich in der Organisation unter den Eigentumsrechten, der Wirtschaftsführung, der Betriebsführung und dem Mietvertrag befinden ; Anlagevermögen, das von Haushaltsinstitutionen aus Mitteln aus der Geschäftstätigkeit, gezielten Mitteln und unentgeltlichen Einnahmen erworben wird.

Die Kosten für Grundstücke und Umweltmanagementeinrichtungen sowie Kapitalinvestitionen für radikale Landverbesserungen werden in dieser Zeile nicht berücksichtigt.

7. In den Zeilen 02 - 12 werden alle Anlagegüter der Organisation nach Typstruktur gemäß dem Allrussischen Klassifikator des Anlagevermögens (OKOF) verteilt, der am 1. Januar 1996 durch das Dekret des Staatsstandards Russlands in Kraft gesetzt wurde 26. Dezember 1994 N 359, unter Berücksichtigung von Änderungen und Ergänzungen 1998.

Von Bürgern privatisierte und erworbene Wohnungen, die nicht zum Anlagevermögen der Organisation gehören, werden nicht in den Zeilen 01, 02 und 03 ausgewiesen, sondern als Referenz in Zeile 20 berücksichtigt.

Diese Zeilen werden nacheinander ohne Leerzeilen ausgefüllt, bis alle verfügbaren Aktivitäten in der berichtenden Organisation erschöpft sind. Die Zeilen 13 – 16 bieten eine vollständige Aufschlüsselung des Anlagevermögens nach Art der Tätigkeit.

Wenn nicht genügend Zeilen vorhanden sind, müssen Sie diese auf einem zusätzlichen Formular mit den Zeilennummern „16-1“, „16-2“, „16-3“ usw. weiter ausfüllen. (anstelle des 13., 14., 15. usw.).

Bei der Verteilung des Anlagevermögens von Strukturabteilungen nach Art der Tätigkeit ist Folgendes zu beachten:

Vermietete Anlagegüter werden in der Bilanz des Vermieters bilanziert, wobei eine hinreichende Sicherheit in der Nutzung des Anlagevermögens besteht (z. B. werden Anlagegüter ständig an denselben Mieter vermietet oder können entsprechend ihrer Art und Zusammensetzung praktisch nur in einem bestimmten Umfang genutzt werden). Art der Tätigkeit und Branche - Wohnen, Rohrleitungstransport, Spezialausrüstung) sind vom Vermieter auf der Grundlage der Strukturaufteilung des vorgeschlagenen Mieters zu berücksichtigen, ansonsten - entsprechend der Strukturaufteilung des potenziellen Vermieters.

Werden Anlagegüter vor der unterjährigen Vermietung auf Strukturbereiche des Leasinggebers übertragen, die einer anderen Tätigkeitsart zugeordnet sind, so werden sie so bilanziert, als hätten sie eine Tätigkeitsart verlassen und in eine andere Tätigkeitsart eingetreten.

Wenn Anlagegüter nach der Vermietung im Laufe des Jahres vom Leasinggeber auf ein außerbilanzielles Konto übertragen werden, werden sie in Spalte 8 als unterjährig veräußert ausgewiesen.

9. Nebentätigkeiten, darunter Tätigkeiten, die innerhalb der Organisation mit dem Ziel durchgeführt werden, Bedingungen für die Durchführung von Haupt- oder Nebentätigkeiten zu schaffen, sollten nicht als eigenständige Arten von Tätigkeiten betrachtet werden. Die meisten Hilfsaktivitäten erbringen Dienstleistungen, meist universeller Natur, die die Aktivitäten der gesamten Organisation als Ganzes und alle Arten ihrer Aktivitäten sicherstellen.

Auf dieser Grundlage wird das Anlagevermögen der Strukturabteilungen, die Tätigkeiten ausüben, nicht als Anlagevermögen der Organisation (sofern sie der Organisation als Ganzes dienen) oder deren entsprechenden Nebentätigkeiten (sofern sie einer bestimmten Nebentätigkeit dienen) zugeordnet:

Leitung der Organisation (Verwaltung), Personalarbeit, Buchhaltungstätigkeiten und Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Organisation;

Kommunikation, Einkauf von Materialien und Ausrüstung, Verkauf, Marketing, Lagerhaltung, Güter- und Personenbeförderung, Unterstützung der Aktivitäten der Organisation oder im Zusammenhang mit der Haupt- oder einer oder anderen nicht-transportbezogenen Nebentätigkeit dieser Organisation;

Vermietung von Transportmitteln mit Fahrer (einschließlich Fahrzeugen, sofern diese vom Vermieter in Anspruch genommen werden);

Gewährleistung der Sicherheit der Organisation.

Daher sollten Hilfstätigkeiten zur Instandhaltung und Reinigung von Gebäuden und Bauwerken im Eigentum der Organisation, die durchgeführt werden, um Bedingungen für die Durchführung der Haupt- oder Nebentätigkeiten der Organisation zu schaffen, zusammen mit den Haupt- oder Nebentätigkeiten der Organisation berücksichtigt werden Organisation, abhängig von der Art der Tätigkeit, zu der die Abteilungen gehören, die diese Gebäude betreiben.

Dementsprechend werden beispielsweise Tätigkeiten zum Betrieb, zur Instandhaltung und zur Reinigung von Gebäuden von Waisenhäusern im Zusammenhang mit deren Haupttätigkeiten und damit diese Gebäude selbst entsprechend der Art der Tätigkeit des OKVED „Gesundheitsversorgung und Versorgung“ berücksichtigt von sozialen Diensten“ und Tätigkeiten für den Betrieb, die Wartung, die Reinigung der Wohnheimgebäude von Waisenhäusern (Wohngebäude) und der Wohnheimgebäude selbst – entsprechend der Art der Tätigkeit von OKVED „Operationen mit Immobilien, Vermietung und Erbringung von Dienstleistungen“.

Tätigkeiten, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, zählen nicht zu den Hilfstätigkeiten, beispielsweise der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, da sie nicht universeller Natur sind und extern verkauft werden können; Informations- und Computerdienstleistungen, die ausgelagert verkauft werden, und so weiter.

Die Herstellung von Produkten, die nicht oder nur in geringem Umfang fremdgeliefert werden, grundsätzlich aber fremdgeliefert werden könnten, gilt nicht für Hilfstätigkeiten. Wenn beispielsweise der in Bildungseinrichtungen verfügbare Nutztierbestand der Struktureinheit der Bildungseinrichtung zugeordnet wird, die sich auf die Art der Tätigkeit „Land-, Jagd- und Forstwirtschaft“ bezieht und Produkte (Milch und dergleichen) produziert, die extern verkauft werden können, dann gehören diese Tiere zum Anlagevermögen nicht von Hilfs-, sondern von Nebentätigkeiten.

Die sekundäre Tätigkeitsart „Groß- und Einzelhandel; Reparatur von Fahrzeugen, Motorrädern, Haushaltsprodukten und persönlichen Gegenständen“ sollte von den Tätigkeiten der Versorgung Ihrer Organisation mit Materialien und Geräten und dem Verkauf ihrer Produkte im Zusammenhang mit Hilfstätigkeiten unterschieden werden. Es umfasst Struktureinheiten, die transportierte Güter extern einkaufen und diese Güter weiterverkaufen (ohne Änderungen über die üblichen Vorgänge des Sortierens, Aufteilens in kleinere Partien, Verpacken, Mischen und Verpacken hinaus).

Da die Tätigkeiten der auf den Betrieb von Behandlungsanlagen spezialisierten Strukturabteilungen der Organisation nicht der oben genannten Liste der Hilfstätigkeiten entsprechen, gehören sie nicht zu den Hilfstätigkeiten.

10. Ein Beispiel für das Ausfüllen der Zeilen 13 - 16 des I-Formulars N 11 (kurz) (das Schnittdiagramm ist in Kurzform dargestellt).

Die berichtende Organisation – eine höhere Bildungseinrichtung – hat die Haupttätigkeitsart auf der untersten Ebene der OKVED-Klassifikation „Ausbildung in Bildungseinrichtungen der höheren Berufsbildung (Universitäten, Akademien, Institute und andere)“. Statistische Behörden geben im Codeteil des Formulars den OKVED-Code „M 80.30.1“ an. Auf der höchsten Klassifizierungsebene ist die Haupttätigkeit laut OKVED die Bildung (Abschnitt „M“).

Die Organisation verfügt über strukturelle Abteilungen im Zusammenhang mit:

Bildungsprozess (Kosten des Anlagevermögens am Jahresende - 80.300 Tausend Rubel);

Leitung der Organisation und Arbeit mit Personal (600.000 Rubel);

Buchhaltungstätigkeiten und Datenverarbeitung im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Organisation (400.000 Rubel);

Reparatur und Wartung von Geräten und Maschinen im Besitz der Organisation (500.000 Rubel);

Kommunikation, Transport von Organisationsmitarbeitern und Gütertransport, Kauf und Lagerung von Materialien und Ausrüstung (550.000 Rubel);

Gewährleistung der Sicherheit der Organisation (150.000 Rubel);

Für das Wohnheim einer Bildungseinrichtung - 5.000.000 Rubel;

Krankenhaus - 4000 Tausend Rubel;

Forschungsabteilung, Designabteilung, die wissenschaftliche Arbeiten durchführt - 2800 Tausend Rubel;

Abteilungen für Außenbeleuchtung, kommunale und häusliche Wasserversorgung, Gasversorgung und Wärmeversorgung - 1000 Tausend Rubel. und die Abteilung Abwasser und Abfallentsorgung – 600.000 Rubel;

Abteilung für Schweine- und Geflügelzucht - 1.400 Tausend Rubel;

Kulturhaus - 1300 Tausend Rubel;

Catering-Abteilungen - 700.000 Rubel, Handel - 500.000 Rubel;

Eine Abteilung, die Datenverarbeitungsdienste für andere Organisationen bereitstellt – 1.100.000 Rubel;

Friseursalon - 400 Tausend Rubel.

Beim Ausfüllen des Berichts berücksichtigt die Organisation in Zeile 13 das gesamte Anlagevermögen der Struktureinheit, die sich auf die Haupttätigkeitsart bezieht, sowie Einheiten, die Hilfstätigkeiten ausüben.

In Spalte 1, Zeile 13 sind jeweils die Bezeichnung und der Abschnitt der Tätigkeitsart nach OKVED („Bildung“, „M“) angegeben. In den Spalten 3 - 12 berücksichtigt diese Zeile Daten zum Anlagevermögen der Struktureinheit im Zusammenhang mit dieser Art von Tätigkeit sowie zum Anlagevermögen der Abteilungen, die Hilfstätigkeiten ausüben - Organisationsleitung und Personalarbeit, Buchhaltungstätigkeiten und Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Aktivitäten der Organisation, Reparatur und Wartung von Geräten und Maschinen im Eigentum der Organisation, Kommunikation, Transport von Mitarbeitern der Organisation und Gütertransport, Kauf und Lagerung von Materialien und Geräten, Wartung und Reinigung von Gebäuden und Strukturen im Eigentum der Organisation, die ihre Sicherheit gewährleisten.

Die nächste Zeile 14 berücksichtigt Daten zur Struktureinheit der berichtenden Organisation, die sich auf eine Nebentätigkeitsart nach OKVED („Hotels und Gaststätten“) bezieht. Ebenso berücksichtigen die Zeilen 15 und 16 Daten zu Struktureinheiten im Zusammenhang mit den folgenden Arten von Tätigkeiten gemäß OKVED – „Geschäfte mit Immobilien, Miete und Erbringung von Dienstleistungen“, „Gesundheitsversorgung und Erbringung sozialer Dienstleistungen“.

Die Abteilungen für Außenbeleuchtung, kommunale und häusliche Wasserversorgung, Gasversorgung und Wärmeversorgung gehören laut OKVED zur Tätigkeitsart „Erzeugung und Verteilung von Strom, Gas und Wasser“, Abschnitt „E“ und der Abteilung für Entsorgung Abwasser und Abfall - zur Tätigkeitsart „Erbringung sonstiger kommunaler, sozialer und persönlicher Dienstleistungen“, Abschnitt „O“.

Darüber hinaus sind in ähnlicher Weise folgende Arten von Aktivitäten im OKVED tätig: „Erbringung sonstiger kommunaler, sozialer und persönlicher Dienstleistungen“, „Land-, Jagd- und Forstwirtschaft“, „Erzeugung und Verteilung von Strom, Gas und Wasser“, „Großhandel“. und Einzelhandel, Reparaturen“ von Fahrzeugen, Motorrädern, Haushaltsprodukten und persönlichen Gegenständen.“

Da die Liste der für die Bilanzierung des Anlagevermögens nach Tätigkeitsart zugewiesenen Zeilen mit Zeile 16 endet, wird für die übrigen Tätigkeitsarten ein zusätzliches Formular verwendet, auf dem die Zeilennummern „16-12“, „16-2“, „16 -3“ und „16-4“ eingegeben.

Die Ergebnisse des Ausfüllens der Zeilen 13 – 16 in den Spalten 3 – 12 des Formulars sind in der Tabelle dargestellt:

Der Name der Indikatoren N Zeilen Verfügbarkeit am Jahresende zum vollen Buchwert
1 2 3 - 8 9 10 - 12
Gesamtanlagevermögen 01 101500
davon - nach Art des Anlagevermögens 02 - 12
Aus Zeile 01 – Anlagevermögen nach Art der Wirtschaftstätigkeit:
Bildungsabteilung OKVED
M 13 82700
Hotel- und Restaurantabteilung OKVED
H
14 5700
Abschnitt Gesundheitsversorgung und Bereitstellung sozialer Dienste des OKVED
N
15 4000
Operationen mit Immobilien, Vermietung und Erbringung von Dienstleistungen im OKVED-Bereich
K 16 3900
Bereitstellung anderer kommunaler, sozialer und persönlicher Dienstleistungen im Abschnitt OKVED
Ö 16-1 2300
Abteilung für Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft des OKVED
A
16-2 1400
Produktion und Verteilung von Strom, Gas und Wasser im OKVED-Bereich
E
16-3 1000
Groß- und Einzelhandel, Reparatur von Fahrzeugen, Motorrädern, Haushaltsprodukten und persönlichen Gegenständen, Abteilung OKVED
G
16-4 500

11. Da die Neubewertung des Anlagevermögens in Haushaltsinstitutionen zum 1. Januar 2009 nicht durchgeführt wurde, wird Spalte 3 im Bericht für 2009 nicht ausgefüllt (sie wird auf dem Formular belassen, um die Nummerierung der nachfolgenden Spalten beizubehalten). .

12. Spalte 4 enthält Daten zur Erhöhung des vollen Buchwerts des Anlagevermögens für das Berichtsjahr aufgrund der Schaffung neuer Werte, d. h. der Annahme zur Buchführung im Berichtsjahr:

Inbetriebnahme neuer Anlagegüter (die bisher nicht als Anlagevermögen in der Bilanz einer Organisation standen und nicht als Anlagevermögen im Besitz von Bürgern eingestuft wurden) während ihres Erwerbs, Baus und ihrer Herstellung; Einlage der Gründer neuer Anlagegüter aufgrund ihrer Einlagen in das genehmigte (Aktien-)Kapital; Erhalt im Rahmen einer Schenkungsvereinbarung und andere Fälle unentgeltlichen Erhalts; für sonstige Quittungen;

Fertigstellung, Modernisierung, Umbau des bestehenden Anlagevermögens.

13. Spalte 5 enthält Daten über die Erhöhung des vollen Buchwerts des Anlagevermögens für das Berichtsjahr aufgrund des Erwerbs gebrauchter Anlagevermögen („Erhalt von Anlagevermögen aus anderen Quellen“, d. h. deren Erwerb auf dem Sekundärmarkt). einschließlich der Einlage der Gründer des gebrauchten Anlagevermögens gegen ihre Einlagen in das genehmigte (Aktien-)Kapital).

Einnahmen aus dem Rückkauf von Anlagegütern, die zuvor beim Leasinggeber bilanziert wurden, werden vom Leasingnehmer als Anschaffung gebrauchter Anlagegüter berücksichtigt. Da in diesem Fall die kumulierte Abschreibung auf den Leasingnehmer übertragen wird, wird in Spalte 10 „Verfügbarkeit am Jahresende zum Restbuchwert“ der Restwert berücksichtigt, unter Berücksichtigung der Minderung des Gesamtbuchwertes aufgrund alle am Jahresende aufgelaufenen Abschreibungen – sowohl beim Leasingnehmer als auch zuvor beim Leasinggeber.

Gebrauchte Anlagegüter können nach den geltenden Vorschriften bei der Übertragung von Anlagegütern zwischen Institutionen und staatlichen und kommunalen Organisationen zu Anschaffungspreisen (aktuellen Marktpreisen) bilanziert werden – zum Buchwert des Gegenstandes bei gleichzeitiger Übertragung des Betrags von Abschreibungen auf das Objekt und bei der Umstrukturierung der Organisation – zum Restwert oder zum aktuellen Marktwert.

Anlagevermögen, das eine Organisation im Rahmen einer Schenkungsvereinbarung (kostenlos) erhält, wird zu Anschaffungskosten bilanziert, die ihrem aktuellen Marktwert zum Zeitpunkt der Annahme zur Bilanzierung als Investitionen in langfristige Vermögenswerte entsprechen.

Bei erheblichen Erwerbsvolumina von Anlagevermögen auf dem Sekundärmarkt werden in den Erläuterungen zum Formular die Namen der Organisationen angegeben, von denen das Anlagevermögen erworben wurde.

Die Summe der Daten in den Spalten 4 und 5 ist der Gesamtbetrag der Erhöhung des vollen Buchwerts des Anlagevermögens für das Berichtsjahr (Eingang des Anlagevermögens für das Jahr – Gesamtwert).

14. Spalte 6 spiegelt den Rückgang des vollen Buchwerts des Anlagevermögens für das Berichtsjahr aufgrund der Liquidation des Anlagevermögens wider.

Diese Spalte spiegelt die Abschreibung des Anlagevermögens, also die physische Liquidation der betreffenden Objekte, sowie deren Verkauf zum Zweck der physischen Liquidation wider. Anlagevermögen, das an andere Organisationen oder Einzelpersonen verkauft oder übertragen wird, zur weiteren Verwendung (und nicht zur Liquidation durch Demontage, Entsorgung, Schlachtung usw.) an die Staatskasse übertragen wird, sowie Anlagevermögen, das nach Erreichen einer 100-prozentigen Abschreibung weiter genutzt wird, in werden in dieser Spalte nicht berücksichtigt.

Anlagevermögen, das nach Erreichen der 100-prozentigen Abschreibung außerbilanzmäßig bilanziert wurde, wird als liquidiert bilanziert, da es physisch liquidiert wird.

15. In Spalte 7 werden aus dem in Spalte 6 erfassten liquidierten Anlagevermögen Objekte des Anlagevermögens hervorgehoben, die aufgrund von Verlusten durch Naturkatastrophen, von Menschen verursachte Katastrophen, Autounfälle, Brände, Militäreinsätze usw. liquidiert wurden.

In dieser Spalte werden Verluste berücksichtigt, die durch Katastrophen entstehen – große, einmalige Ereignisse, die zur Zerstörung von Anlagevermögen führen. Dazu gehören schwere Erdbeben, Vulkanausbrüche, Wirbelstürme, Waldbrände, Dürren, Epidemien (die zum Absterben von Pflanzen und Tieren im Zusammenhang mit dem bewirtschafteten Anlagevermögen führen) und andere Naturkatastrophen; Militäraktionen, Aufstände und dergleichen; große, von Menschen verursachte Katastrophen.

In dieser Spalte wird auch die Liquidation des Anlagevermögens aufgrund unvorhergesehener Schäden berücksichtigt, die größer als üblich sind und bei der Festlegung der Standardnutzungsbedingungen der betreffenden Objekte berücksichtigt werden – infolge von Bränden, Autounfällen und anderen örtlichen Schäden. gemachte und natürliche Phänomene zerstörerischer Natur.

16. Spalte 8 spiegelt den Rückgang des vollen Buchwerts des Anlagevermögens für das Berichtsjahr aufgrund der Veräußerung des Anlagevermögens aus anderen Gründen wider, d. h. auch deren Verkauf (Verkauf, Übertragung) auf dem Sekundärmarkt zur späteren Nutzung als gestohlene und vermisste.

In dieser Spalte werden insbesondere zuvor mit Kaufrecht geleaste Anlagegüter berücksichtigt, deren Eigentumsrechte im Berichtsjahr auf den Leasingnehmer übertragen wurden, sowie im Berichtsjahr an die Staatskasse übertragene Anlagegüter.

Bei erheblichen Verkäufen von Anlagevermögen auf dem Sekundärmarkt sind in den Erläuterungen zum Formular die Namen der Organisationen anzugeben, an die das Anlagevermögen verkauft wurde.

Die Summe der Daten in den Spalten 6 und 8 ist der Gesamtbetrag der Reduzierung des vollen Buchwerts des Anlagevermögens für das Berichtsjahr (Veräußerung des Anlagevermögens für das Jahr – Gesamtwert).

17. In Fällen, in denen das Anlagevermögen unter Verbleib in einer Organisation im Laufe des Jahres in eine Struktureinheit mit einer anderen Art der Wirtschaftstätigkeit als zuvor verlagert wurde, wird dies in den Zeilen 13 – 6 als deren Bewegung (Veräußerungseingang) und widergespiegelt wird in den Spalten 5 und 8 berücksichtigt.

Das Gesetz ist einfach: Die offizielle Quelle des elektronischen Dokuments enthält eine Ungenauigkeit: Gemeint sind die Zeilen 13 – 16

Da für die Organisation als Ganzes keine Bewegung des Anlagevermögens stattfindet und sich die Artstruktur des Anlagevermögens nicht ändert, spiegelt sich diese Änderung nicht in den Zeilen 01 - 12 in den Spalten 5 und 8 wider. Aus diesem Grund können in den Spalten 5 und 8 die Daten in Zeile 01 kleiner sein als die Summe der Daten in den Zeilen 13 – 16.

18. Spalte 9 berücksichtigt die Verfügbarkeit des Anlagevermögens am Jahresende zum vollen Buchwert und Spalte 10 – zum Restbuchwert.

Der Restbuchwert des Anlagevermögens am Jahresende entspricht seinem vollen Buchwert am Jahresende, vermindert um den Betrag der buchhalterischen Abschreibung dieses Anlagevermögens, die über alle Betriebsjahre hinweg angefallen ist und in derselben ausgedrückt wird Preise als voller Buchwert (unter Berücksichtigung von Neubewertungen).

Für diejenigen Arten von Anlagevermögen, für die gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften keine Abschreibung (Amortisation) des Anlagevermögens ermittelt wird, wird der Restbuchwert in der statistischen Buchführung in Höhe ihres vollen Buchwerts angesetzt.

Für vollständig abgeschriebene Anlagegüter, die nicht aus der Buchhaltung abgeschrieben wurden, sollte der Restbuchwert gleich Null sein.

Das Verfahren zur Berechnung der Abschreibung (AfA) im Rechnungswesen und in der statistischen Buchführung sieht nicht vor, dass diese nach Erreichen einer vollständigen 100-prozentigen Abschreibung der Gegenstände und dementsprechend einem negativen Restwert entsteht. Die Abschreibung eines Anlagevermögens endet mit dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat der vollständigen Rückzahlung der Anschaffungskosten dieses Anlagevermögens folgt.

Der Restbuchwert des im Laufe des Jahres auf dem Sekundärmarkt erworbenen Anlagevermögens wird in Spalte 10 ohne kumulierte Abschreibungen für die Vorperiode ausgewiesen. Allerdings werden in Spalte 10, wie auch in Spalte 11, für diese Objekte die im Berichtsjahr vom neuen Eigentümer aufgelaufenen Abschreibungen berücksichtigt. Folglich entsprechen für Objekte, die im Berichtsjahr auf dem Sekundärmarkt gekauft wurden, die Daten in Spalte 11 „Buchhalterische Abschreibung für das Jahr“ der Differenz der Daten in den Spalten 9 und 10.

19. Spalte 11 spiegelt die buchhalterische Abschreibung des Anlagevermögens wider, die für den Zeitraum im Berichtsjahr aufgelaufen ist, in dem dieses Anlagevermögen der berichtenden Organisation gehörte (einschließlich des bis zum Jahresende veräußerten Anlagevermögens). Bei Anlagevermögen von gemeinnützigen Organisationen, für die eine Abschreibung berechnet wird, wird der in den Buchhaltungsunterlagen ausgewiesene Abschreibungsindikator in die buchhalterische Abschreibung einbezogen. Für Anlagevermögen von gemeinnützigen Organisationen (mit Ausnahme von Haushaltsorganisationen), für die keine Abschreibungen vorgenommen werden und die Abschreibungen auf dem außerbilanziellen Konto ausgewiesen werden, werden diese Abschreibungen als buchhalterische Abschreibungen berücksichtigt.

Die Abschreibung (Abschreibung) auf das vom Institut unentgeltlich erhaltene Anlagevermögen erfolgt in der vorgeschriebenen Weise auf der Grundlage seines Verkehrswertes und der Nutzungsdauer des Gegenstandes.

Für Anlagevermögen, für das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften keine Abschreibung (Amortisation) ermittelt wird, wird davon ausgegangen, dass die buchhalterische Abschreibung für das Jahr Null beträgt.

Für Anlagegüter, die zu 100 Prozent abgenutzt sind, wird keine Abschreibung vorgenommen.

Das Verhältnis der für das Jahr aufgelaufenen buchhalterischen Abschreibungen und der Verfügbarkeit des Anlagevermögens zu vollen Anschaffungskosten muss den in der Buchhaltung verwendeten Normen und Methoden zur Berechnung der Abschreibungen (Amortisation) entsprechen (unter Berücksichtigung ihrer Nichtabgrenzung für vollständig abgenutzte Anlagevermögen). .

Da es sich beim Anlagevermögen um Wirtschaftsgüter handelt, die für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr genutzt werden sollen, beträgt der Zeitraum, in dem die Abschreibung auf sie berechnet wird, ebenfalls mehr als ein Jahr. Auf dieser Grundlage sollte die für das Jahr aufgelaufene buchhalterische Abschreibung (Spalte 11) in der Regel geringer sein (ungefähr das 1,5-fache) als die kumulierte buchhalterische Abschreibung des Anlagevermögens, gleich der Differenz zwischen dem vollen Buchwert und dem Restbuchwert zum Ende des Jahres (Gr. 9 - Gr. 10).

Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann die kumulierte buchhalterische Abschreibung auf das am Ende des Berichtsjahres verfügbare Anlagevermögen geringer sein als die im Laufe des Jahres aufgelaufene Abschreibung. Dies ist nur dann möglich, wenn im Laufe des Jahres ein so erheblicher Abgang von Anlagevermögen erfolgte, dass am Jahresende deutlich weniger stark abgenutzte Anlagegüter vorhanden waren als unterjährig abgeschriebene Anlagegüter.

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Kennzahlen sind dem Gebietskörperschaftsamt für Landesstatistik die erforderlichen Erklärungen zu übermitteln.

20. Spalte 12 spiegelt die buchhalterische Abschreibung des Anlagevermögens wider, das von der berichtenden Organisation im Laufe des Jahres liquidiert wurde (in Spalte 6 zum vollen Buchwert bilanziert), kumuliert über den gesamten Zeitraum ihres vorherigen Betriebs.

Da in der Regel das älteste Anlagevermögen liquidiert wird (mit Ausnahme der Liquidation aus Naturkatastrophen und Katastrophen), sollte die Höhe der buchhalterischen Abschreibung des liquidierten Anlagevermögens (sofern angefallen) in den meisten Fällen 75 - 100 % ihres Gesamtwertes betragen Buchwert in Spalte 6 berücksichtigt.

Bei erheblichen Abweichungen von diesem Verhältnis sind der Gebietskörperschaft der Landesstatistik entsprechende Erläuterungen zu übermitteln. Ausnahmen, bei denen der Prozentsatz der Abschreibung des liquidierten Anlagevermögens weniger als 75 % betragen kann, können mit Katastrophen, Naturkatastrophen oder dem Abriss von wenig abgenutzten Gegenständen aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen verbunden sein; Liquidation von Gegenständen, für die aufgrund der Übergabe des Gegenstandes keine Abschreibung angefallen ist, durch Beschluss des Leiters der Organisation zur Erhaltung für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten sowie während der Zeit der Restaurierung des Gegenstandes, die deren Dauer 12 Monate überschreitet.

Die buchhalterische Abschreibung von Anlagevermögen, das an andere Organisationen zum weiteren Betrieb verkauft oder übertragen wurde, sowie von Anlagevermögen, das nach Erreichen der 100-prozentigen Abschreibung weiterhin in einer bestimmten Organisation genutzt wird, wird in dieser Spalte nicht berücksichtigt.

21. Angaben zum vollen Buchwert des Anlagevermögens zu Beginn des Berichtsjahres werden im Formular nicht berücksichtigt, können aber als Summe der Verfügbarkeit des Anlagevermögens am Jahresende und der Abnahme berechnet werden ihr Wert für das Jahr, abzüglich der Wertsteigerung im Laufe des Jahres (Spalte 9 + Spalte 6 + Spalte 8 - Spalte 4 - Spalte 5).

22. Beim Ausfüllen der Zeilen 01 - 16 sind folgende zwingende Verhältnisse zu beachten:

1) Gr. 6 >= gr. 7;

2) Gr. 9 >= gr. 10;

3) Gr. 6 >= gr. 12.

In den Zeilen 13 - 16:

4) Wenn in mindestens einer der Spalten 3 - 12 Daten vorhanden sind, muss Zeile 01 ausgefüllt werden;

5) Zwischen den abgeschlossenen Zeilen 13 – 16 dürfen keine Leerzeilen (Leerzeichen) stehen.

Laut Spalte 3 - 12:

6) Seite 01 = Seite 02 + Seite 04 + Seite 06 + Seite 08 + Seite 09 + Seite 10 + Seite 11 + Seite 12;

7) Seite 02 >= Seite 03;

8) Seite 04 >= Seite 05;

9) Seite 06 >= Seite 07;

10) wenn Seite 7 Gr. 9 =/ 0, dann gr. 9 (Seite 06 - Seite 07) >= gr. 10 (Seite 06 - Seite 07).

Für alle Spalten außer 5, 8:

11) SUM Seite 13 + 16<*>= Seite 01.

Laut Spalte 3:

12) gr. 3 = 0;

Laut Spalte 5, 8:

13) SUM Seiten 13 - 16<*>>= Seite 01.

<*>Beim Ausfüllen der zusätzlichen Zeilen 16-1, 16-2 usw. deren Daten fließen ebenfalls in die Zeilensumme ein.

Darüber hinaus sind in der Regel folgende Kennzahlen einzuhalten (bei Verstößen sind Erklärungen gegenüber den territorialen Statistikämtern einzureichen):

In den Zeilen 01 - 16:

14) (Gr. 9 - Gr. 10) / Gr. 11 >= 1,5, wenn gr. 11 =/ 0;

Als Referenz:

23. In Zeile 19 vermerken Organisationen als Referenz das Vorhandensein (Ja) oder Fehlen (Nein) von Anlagevermögen für den Umweltschutz in der Organisation.

24. Zeile 20 berücksichtigt die Kosten für den privatisierten und von Bürgern von einer Organisation erworbenen Wohnungsbestand, der Eigentum von Bürgern (Einzelpersonen) ist.

Wohnungseigentümergemeinschaften (HOA) spiegeln in dieser Zeile den Wert der Wohnungen wider, die den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft gehören.

Da die in Zeile 20 ausgewiesenen Wohnungen nicht der Organisation gehören, sind sie nicht in der Gesamtsumme ihres Anlagevermögens enthalten und werden in Zeile 01 nicht berücksichtigt.

25. In den Zeilen 21 - 24 müssen die Ergebnisse der Bewertung des Durchschnittsalters des Anlagevermögens durch die Organisation angegeben werden, d des Berichtsjahres im Durchschnitt jeweils für: Gebäude; Strukturen; Maschinen und Anlagen; Fahrzeuge. Bei auf dem Sekundärmarkt gekauften Objekten wird bei der Bestimmung des Alters der Zeitraum ab dem Zeitpunkt ihrer Herstellung, Konstruktion und nicht ab dem Zeitpunkt des Erwerbs durch diese Organisation geschätzt.

Sofern erhebliche Kosten für die Modernisierung, den Umbau oder die Vervollständigung des Anlagevermögens anfallen, wird der Zeitpunkt der Umsetzung bei der Altersbestimmung dieser Objekte berücksichtigt.

Das durchschnittliche Alter des Anlagevermögens nach Art muss mit der Standard- und tatsächlichen Nutzungsdauer des Anlagevermögens verglichen werden (basierend auf der Tatsache, dass die tatsächliche Nutzungsdauer die Standardlebensdauer überschreiten kann, was durch den Anteil des weiterhin vollständig abgeschriebenen Anlagevermögens belegt wird). verwendet werden, und das Durchschnittsalter ist der vergangene Teil der durchschnittlichen tatsächlichen Nutzungsdauer des Anlagevermögens, der in der Regel die durchschnittliche tatsächliche Nutzungsdauer ähnlicher Arten von Anlagevermögen nicht überschreiten sollte.

Die durchschnittliche Standardnutzungsdauer wird als Quotient aus der Division des Gesamtbuchwerts des Anlagevermögens zu Beginn des Jahres durch den Betrag der für das Jahr aufgelaufenen buchhalterischen Abschreibung des Anlagevermögens bestimmt.

Das russische Finanzministerium empfiehlt, die standardmäßige Nutzungsdauer des Anlagevermögens in Haushaltsinstitutionen (einschließlich staatlicher Behörden und Kommunalverwaltungen) ab dem 1. Januar 2005 gemäß der vom Finanzministerium genehmigten Klassifizierung des Anlagevermögens in Abschreibungsgruppen zu bestimmen Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 1. Januar 2002. N 1:

für die ersten neun Abschreibungsgruppen – entsprechend der für diese Gruppen festgelegten maximalen Nutzungsdauer der Immobilie;

Für die zehnte Abschreibungsgruppe – basierend auf der Nutzungsdauer der Immobilie, berechnet gemäß den jährlichen Abschreibungssätzen für Anlagevermögen von Institutionen und Organisationen im Staatshaushalt der UdSSR, genehmigt vom Staatlichen Planungsausschuss der UdSSR, dem Ministerium des Finanzministeriums der UdSSR, des Staatlichen Bauausschusses der UdSSR und des Statistischen Zentralamts der UdSSR am 28. Juni 1974. gemäß der Resolution des Ministerrats der UdSSR vom 11. November 1973 N 824.

Bei Gebäuden und Bauwerken übersteigt das Durchschnittsalter in der Regel nicht die Regellebensdauer, bei Maschinen, Geräten und Fahrzeugen kann es die Regellebensdauer überschreiten, in der Regel jedoch nicht mehr als das 1,5- bis 2-fache.

Die tatsächliche Nutzungsdauer des Anlagevermögens lässt sich anhand von Plänen für deren weiteren Betrieb sowie anhand des Alters ähnlicher liquidierter Anlagegüter abschätzen.

Für antike Gebäude – historische Denkmäler aus verschiedenen Jahrhunderten, deren Durchschnittsalter schwer zu berechnen ist – geben Sie in Zeile 21 das Durchschnittsalter an, das der Standardlebensdauer der entsprechenden Gebäudetypen multipliziert mit 2,5 entspricht.

26. Zeile 25 gibt gemäß den Buchführungsdaten den vollständigen Buchwert der immateriellen Vermögenswerte (ohne die in Zeile 12 ausgewiesenen immateriellen Anlagegüter) zum Jahresende an.

27. Zeile 26 gibt die für das Jahr aufgelaufene Abschreibung (Amortisation) der in Zeile 25 erfassten immateriellen Vermögenswerte an.

28. In den Zeilen 27 - 29 wird am Ende des Berichtsjahres der Wert der im Rahmen der Tätigkeit der Organisation verwendeten materiellen, nicht produzierten Vermögenswerte angegeben, bei denen es sich nicht um Produktionsprodukte handelt, deren Eigentumsrechte festgestellt und gesetzlich verankert werden müssen:

Grundstücke – in Form von Grundstücken (einschließlich solcher, auf denen sich Gebäude befinden) sowie von Grundstücken untrennbare Kapitalaufwendungen, zu denen nichtinventarische Aufwendungen für kulturelle und technische Maßnahmen zur Oberflächenverbesserung von Grundstücken für die landwirtschaftliche Nutzung gehören, die bei anfallen die Kosten für Kapitalinvestitionen;

Untergrundreichtum – bestätigte Reserven an Untergrundressourcen, unkultivierten biologischen Ressourcen, Wasserressourcen;

sonstige materielle nichtproduzierte Vermögenswerte – Gegenstände, die nicht in anderen Konten zur Bilanzierung von Gegenständen nichtproduzierter Vermögenswerte erfasst werden, zum Beispiel Hochfrequenzspektrum.

Diese Vermögenswerte werden zu ihren ursprünglichen Anschaffungskosten zum Zeitpunkt ihrer Beteiligung am wirtschaftlichen (wirtschaftlichen) Umsatz ausgewiesen. Die Anschaffungskosten dieser Vermögenswerte werden als tatsächliche Investition in ihren Erwerb erfasst, mit Ausnahme von Objekten, die zuerst in den wirtschaftlichen (wirtschaftlichen) Umsatz einbezogen werden und deren Anschaffungskosten als ihr aktueller Marktwert zum Zeitpunkt der Annahme zur Rechnungslegung erfasst werden.

Diese Vermögenswerte gehören nicht zum Anlagevermögen und werden in Abschnitt 1 nicht berücksichtigt.

29. Zeile 30 spiegelt den Buchwert von Objekten wider, die nicht durch den Bau fertiggestellt wurden. In Zeile 31 werden diejenigen Objekte berücksichtigt, die noch nicht fertiggestellt sind, die für den Eigenbedarf gebaut werden oder bereits vom Kunden bezahlt wurden, also für die der zukünftige Eigentümer bereits feststeht und für die die Nachtragserteilung erfolgt Die Nutzung als Anlagevermögen ist beschlossen.

Dies unterscheidet sie von anderen unfertigen Objekten, die nach Abschluss der Bauarbeiten möglicherweise keinen Eigentümer finden und nicht bestimmungsgemäß genutzt werden dürfen.

Die Kosten dieser Gegenstände in den Zeilen 30 und 31 werden vom Kunden berücksichtigt.

30. In Zeile 32 ist einer der Codes angegeben, der die Kosten angibt, zu denen gebrauchte Anlagegüter, die die Organisation für das Berichtsjahr erhalten hat, gemäß Spalte 5 von Zeile 01 von Abschnitt 1 erworben werden können aktueller Marktwert (Code 1), zum vollen Buchwert, der beim Vorbesitzer bestand (mit Übertragung der kumulierten Abschreibungen) (Code 2), zum Restbuchwert (Code 3).

31. Zeile 33 des in Zeile 06, Spalte 9 ausgewiesenen Anlagevermögens spiegelt die Kosten für Funkkommunikation, Rundfunk und Fernsehen wider.

32. Zeile 34 des in Zeile 12, Spalte 9 ausgewiesenen Anlagevermögens spiegelt Computersoftware wider.

33. Beim Ausfüllen von Referenzzeilen sind folgende zwingende Verhältnisse zu beachten:

36) Seite 30 >= Seite 31;

37) wenn Seite 02 Gr. 9 =/ 0, dann Seite 21 =/ 0;

38) wenn Seite 04 Gr. 9 =/ 0, dann Seite 22 =/ 0;

39) wenn Seite 06 Gr. 9 =/ 0, dann Seite 23 =/ 0;

40) wenn Seite 08 Gr. 9 =/ 0, dann Seite 24 =/ 0;

41) wenn Seite 02 Gr. 9 = 0, dann Seite 21 = 0;

42) wenn Seite 04 Gr. 9 = 0, dann Seite 22 = 0;

43) wenn Seite 06 Gr. 9 = 0, dann Seite 23 = 0;

44) wenn Seite 08 Gr. 9 = 0, dann Seite 24 = 0;

45) Seite 32 =/ 0, wenn gr. 5 Seite 01 =/ 0;

46) wenn gr. 5 Seite 01 =/ 0, dann Seite 32 = Code 1, oder Code 2, oder Code 3.

In der Regel wird folgendes Verhältnis eingehalten:

47) Seite 26 / Seite 25<= 0,5;

48) wenn Seite 25 =/ 0, dann Seite 26 =/ 0;

49) Seite 21< 100;

50) Seite 22< 50;

51) Seite 23< 30;

52) Seite 24< 20.

Mit Inkrafttreten dieser Weisung wird das bisher bestehende Verfahren zum Ausfüllen und Einreichen der statistischen Landesbeobachtungsformulare Nr. 11 (kurz) „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Mitteln) gemeinnütziger Organisationen“ genehmigt durch Rosstat-Beschluss Nr. 96 vom 27. November 2007 wird aufgehoben und Ergänzungen und Änderungen daran, genehmigt durch Rosstat-Beschluss vom 27. November 2008 N 294.

ERLÄUTERUNGEN
beim Ausfüllen des staatlichen statistischen Beobachtungsformulars
Nr. 11-OS (jährlich) „Bericht über die Verfügbarkeit und Bewegung des Anlagevermögens, Abschreibungen“

Allgemeine Bestimmungen

1.1. Das staatliche statistische Beobachtungsformular Nr. 11-OS (jährlich) „Bericht über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen, Abschreibungen“ enthält Daten in Tausend russischen Rubeln in ganzen Zahlen.

1.2. Das Formular enthält Daten zum Anfangs- (Neubewertungs-) und Restwert der Eigentums- und im Rahmen von Finanzierungsleasing erhaltenen Objekte und geleasten Gesamteigentumskomplexe, die als Anlagevermögen eingestuft sind, sowie andere langfristige Sachanlagen gemäß der Rechnungslegungsverordnung (Standard) 7 „Anlagevermögen“, genehmigt durch Beschluss des Finanzministeriums der Ukraine vom 27. April 2000 Nr. 92, registriert beim Justizministerium der Ukraine am 18. Mai 2000 unter der Nr. 288/4509 (in der jeweils gültigen Fassung).

1.3. Das Formular setzt das Vorhandensein von Daten voraus, die auch gemäß der Rechnungslegungsverordnung (Standard) 14 „Miete“ erstellt wurden, genehmigt durch Beschluss des Finanzministeriums der Ukraine vom 28. Juli 2000 Nr. 181, registriert beim Justizministerium der Ukraine Ukraine am 10. August 2000 unter Nr. 487/4708 (in der geänderten Fassung); Rechnungslegungsvorschrift (Standard) 25 „Finanzbericht eines Kleinunternehmens“, genehmigt durch die Verordnung des Finanzministeriums der Ukraine vom 25.02.2000 Nr. 39, registriert beim Justizministerium der Ukraine am 15.03.2000 unter Nr. 161/4382 (in der geänderten Fassung); Rechnungslegungsvorschrift (Standard) 30 „Biologische Vermögenswerte“, genehmigt durch die Verordnung des Finanzministeriums der Ukraine vom 18. November 2005 Nr. 790, registriert beim Justizministerium der Ukraine am 5. Dezember 2005 unter der Nr. 1456/11736 ( in der geänderten Fassung); Rechnungslegungsvorschrift (Standard) 32 „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“, genehmigt durch die Verordnung Nr. 779 des Finanzministeriums der Ukraine vom 2. Juli 2007, registriert beim Justizministerium der Ukraine am 16. Juli 2007 unter der Nr. 823/14090 ( in der geänderten Fassung); Rechnungslegungsvorschrift (Standard) 27 „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche“, genehmigt durch die Verordnung des Finanzministeriums der Ukraine vom 7. November 2003 Nr. 617, registriert beim Justizministerium der Ukraine am 17. November. 2003 unter Nr. 1054/8375 (in der geänderten Fassung); Anweisungen zur Bilanzierung von Anlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten der Banken der Ukraine, genehmigt durch den Beschluss des Vorstands der Nationalbank der Ukraine vom 20. Dezember 2005 Nr. 480, registriert beim Justizministerium der Ukraine am 18. Januar 2006 unter der Nr . 40/11914.

Abschnitt 1. Verfügbarkeit und Bewegung des Anlagevermögens

2.1. Zeile 100 enthält Angaben zu den Anschaffungskosten des Anlagevermögens in der Bilanz des Befragten. Das Anlagevermögen umfasst nicht die biologischen Vermögenswerte der Vieh- und Pflanzenproduktion im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten.

2.2. Freie Zeilen enthalten Informationen über die Kosten des Anlagevermögens nach Art der Wirtschaftstätigkeit, an der es beteiligt ist. Die Verteilung erfolgt gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige DK 009:2010 (im Folgenden als KVED-2010 bezeichnet), genehmigt durch die Verordnung der Staatlichen Verbrauchernormen der Ukraine vom 11. Oktober 2010 Nr. 457 (in der jeweils gültigen Fassung). auf Abschnittsebene.
Die Kosten des Anlagevermögens für Straßen (Kosten für Autobahnen) sind gemäß dem KVED-Code 52 enthalten. Zum Anlagevermögen für Straßen zählen öffentliche Straßen, die in der Bilanz der Straßenverwaltungsbehörden der Republik aufgeführt sind; Departementsstraßen auf dem Gebiet der Befragten; Straßen und Wege, Zufahrten, Böschungsstraßen innerhalb der Fahrbahn in Städten und Gemeinden; Straßen in ländlichen Gebieten usw.

2.3. Die Codes der KVED-Abschnitte sind in der Spalte „KVED-Code“ enthalten. Die Daten in Zeile 100 für jede Spalte entsprechen der Summe der ausgefüllten Zeilen gemäß KVED.

2.4. Zeile 170 enthält Daten zu den Gesamtkosten von Wohngebäuden, darunter Einfamilienhäuser, Häuser mit zwei oder mehr Wohnungen, sowohl Massen- als auch Einzelgebäude sowie Wohnheime. Zu den Wohnheimen zählen: Wohngebäude für gemeinschaftliches Wohnen, darunter Wohnheime für Senioren und Behinderte, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, zum Beispiel Häuser für Flüchtlinge, Wohnheime für Arbeiter und Angestellte, Wohnheime für Studierende und Studierende von Bildungseinrichtungen, Kinderheime und Waisenhäuser, Obdachlosenunterkünfte und so weiter. Laut KVED-2010 können Wohngebäude auf solche Arten von wirtschaftlichen Aktivitäten wie „Geschäfte mit Immobilien“ (Codes 68.10, 68.20, 68.32), „Umfassende Instandhaltung von Anlagen“ (Code 81.10) und „Aktivitäten anderer Orte“ zurückgeführt werden der vorübergehenden Unterbringung“ (Code 55.90), „Erbringung von Aufsichtsdiensten mit Unterbringung“ (Codes 87.20, 87.30, 87.90).

2.5. Die Spalten 1-7 enthalten Daten zur Verfügbarkeit und Bewegung des Anlagevermögens zu seinen ursprünglichen (neubewerteten) Anschaffungskosten. In diesem Fall müssen die Daten in Spalte 7 für jede Zeile gleich den Daten in Spalte 2 plus den Daten in Spalte 3 minus den Daten in Spalte 5 sein.

2.6. Spalte 1 enthält Daten zum Anfangs- bzw. Neubewertungswert des Anlagevermögens in den Vorjahren zu Beginn des Berichtsjahres.

2.7. Spalte 2 enthält Angaben zu den Anschaffungskosten des Anlagevermögens unter Berücksichtigung der im Berichtsjahr durchgeführten Neubewertung (Neubewertung, Abschlag).
Wurde im Berichtsjahr vom Befragten keine Indexierung oder Neubewertung des Anlagevermögens durchgeführt, stimmen die Daten in Spalte 2 mit den Daten in Spalte 1 überein.

2.8. Spalte 3 enthält Daten zum Erhalt von Anlagevermögen für den Berichtszeitraum: erworben, erstellt, unentgeltlich erhalten und im Rahmen von Finanzierungsleasing; in Anlagevermögen umgewandeltes Umlaufvermögen sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Anlagen (Modernisierung, Umbau, Fertigstellung, Zusatzausrüstung, Umbau etc.).

2.9. Spalte 4 enthält Daten aus Spalte 3 zu den Kosten der im Berichtsjahr in Betrieb genommenen neuen Anlagegüter.

2.10. Spalte 5 enthält Angaben zum Gesamtwert des Anlagevermögens, das im Berichtsjahr durch Verkauf, unentgeltliche Übertragung oder Nichteinhaltung der Kriterien für die Anerkennung als Vermögenswert sowie im Falle einer Teilliquidation des Objekts veräußert wurde .

2.11. Spalte 6 enthält Daten aus Spalte 5 zum Wert des im Berichtsjahr liquidierten Anlagevermögens: veraltet, abgenutzt, durch Unfall, Naturkatastrophe beschädigt (sofern die Wiederherstellung und Veräußerung des Anlagevermögens unmöglich oder wirtschaftlich undurchführbar ist), sowie wegen Neu- und Umbau liquidiert.

2.12. Spalte 7 enthält Daten zu den Anschaffungskosten des Anlagevermögens, wie sie zum Ende des Berichtsjahres verfügbar sind. Im Falle einer vollständigen Veräußerung (oder Liquidation) des Anlagevermögens enthalten Spalte 7 von Abschnitt 1 sowie Spalte 1 von Abschnitt 2 keine Daten.

2.13. Die Spalten 8 und 9 enthalten Daten zu den Anschaffungskosten des Anlagevermögens abzüglich Abschreibungen – Restwert jeweils zu Beginn und am Ende des Berichtsjahres. Der Restwert ist definiert als die Differenz zwischen den ursprünglichen (neubewerteten) Anschaffungskosten des Anlagevermögens und dem Betrag seiner Abschreibung.

2.14. Spalte 10 enthält Angaben zur Höhe der aufgelaufenen Abschreibungen (Verschleiß) für das Berichtsjahr. Abschreibungsgegenstände sind alle Anlagegüter mit Ausnahme von Grundstücken und unfertigen Kapitalanlagen.

2.15. Spalte 11 enthält Angaben zu den Anschaffungskosten des in der Bilanz des Unternehmens aufgeführten Anlagevermögens, für das die Abschreibung (Verschleiß) vollständig berücksichtigt ist.

2.16. Zeile 150 enthält Angaben zum Wert von Tieren, wenn diese für andere Tätigkeiten als die Landwirtschaft verwendet werden.

2.17. Zeile 160 enthält Angaben zum Wert der Grundstücke, die in der Bilanz des Befragten aufgeführt sind.

2.18. Zeile 180 enthält Daten zum Wert unvollendeter Kapitalanlagen.

2.19. Zeile 182 enthält Daten zum Wert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.

2.20. Zeile 184 enthält Angaben zu den Anschaffungskosten des zum Zweck der Veräußerung gehaltenen Anlagevermögens.

2.21. Die Zeilen 186, 188 enthalten Daten zum Wert der langfristigen biologischen Vermögenswerte der Pflanzen- und Tierproduktion. Zu den langfristigen biologischen Vermögenswerten zählen Tiere oder Pflanzen, die durch den Prozess der biologischen Umwandlung in der Lage sind, landwirtschaftliche Produkte und/oder zusätzliche biologische Vermögenswerte zu produzieren und über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten andere wirtschaftliche Vorteile zu erbringen.

Abschnitt 2. Zusammensetzung des Anlagevermögens

3.1. Abschnitt 2 enthält Daten zu den Kosten des am Ende des Berichtsjahres verfügbaren Anlagevermögens nach Zusammensetzung gemäß den in der Rechnungslegungsvorschrift (Standard) 7 „Anlagevermögen“ definierten Gruppen von Anlagevermögen.

3.2. Die Daten in Zeile 200 müssen der Summe der Zeilen 201–216 dieses Abschnitts und auch der Summe der Daten in Spalte 7 der Zeilen 100, 150, 160 von Abschnitt 1 entsprechen.

Neue Form „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) gemeinnütziger Organisationen (Formular 11 kurz)“ offiziell genehmigt durch das Dokument der Verordnung von Rosstat vom 19. Juli 2018 N 449.

Weitere Informationen zur Nutzung des OKUD-Formulars 0602002:

  • Statistische Formulare für das Anlagevermögen: Was hat sich geändert?

    ...); – 11 (kurz) „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) gemeinnütziger Organisationen“ (das Formular und Anweisungen zum Ausfüllen finden Sie in Anhang 2); – 11 (Transaktion) „Informationen zu Transaktionen... 9 – 12). Ansonsten bleibt die Form gleich. Formular 11 (kurz) „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) gemeinnütziger Organisationen“ Vergleich von Formular 11 (kurz), genehmigt durch Verordnung Nr. 449 ...

  • Überprüfung der Gesetzesänderungen für Juni 2016

    Meldeformulare: Nr. 11 „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten“; Nr. 11 (kurz) „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) gemeinnütziger Organisationen“; Nr. 11 (Transaktion) „Informationen über...“

  • Zu neuen Anweisungen zum Ausfüllen der Statistikformulare N 11 und 11 (kurz) – Informationen zur Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen

    ... ;, N 11 (kurz) „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) gemeinnütziger Organisationen“ Aktualisierte Anleitung zum Ausfüllen der Statistikformulare N 11 und 11 (kurz), gemäß... welche Bereitstellung von Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögensmitteln (Fonds) und...

  • Zu neuen statistischen Berichtsformularen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten

    Für die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten“ Statistische Formulare wurden aktualisiert, die Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) und... 11 „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten“ (bereitgestellt am 1. April); N 11 (kurz) „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) gemeinnütziger Organisationen...

  • Zur Klärung des Verfahrens zum Ausfüllen der Statistikformulare N 11 und N 11 (kurz) – laut Angaben des OS

    Bemerkungen Nr. 11 „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten“, N 11 (kurz) „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) gemeinnütziger Organisationen“ . .. Verfahren zum Ausfüllen der statistischen Formulare N 11 und N 11 (kurz), das insbesondere Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) liefert...

  • Rosstat hat fünf neue Formen der föderalen statistischen Beobachtung genehmigt, die seit 2016 eingereicht wurden

    Jahresberichtsformulare: N 11 „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten“; N 11 (kurz) „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) gemeinnütziger Organisationen …“; N 11 (Transaktion) „Informationen über...“

  • Über neue jährliche Formen der statistischen Berichterstattung über Anlagevermögen und andere nichtfinanzielle Vermögenswerte

    Für die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten (Formulare N 11, N 11 (kurz), N 11 (Transaktion), N 11-NA... Bericht für 2017: Formular N 11 „Informationen“. über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten“ ... April. Formular Nr. 11 (kurz) „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) von gemeinnützigen Organisationen“ ist bei Rosstat eingereicht von juristischen Personen – gemeinnützigen Organisationen, die...

  • Rosstat hat die Formulare für die Meldung von Anlagevermögen und anderen Vermögenswerten erneut aktualisiert

    N 449 Rosstat genehmigte aktualisierte Berichtsformulare über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten. Dabei handelt es sich um ... Jahresformulare, die ab ... verwendet werden. ;Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten“; N 11 (kurz) „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen Vermögenswerte (Fonds) gemeinnütziger Organisationen“ ; N 11 (Transaktion) „Angaben über...“

  • Rosstat hat die Anweisungen zum Ausfüllen des Berichtsformulars zum Anlagevermögen aktualisiert

    Ausfüllen der Formulare N 11 „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten“ und N 11 (kurz) „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) gemeinnütziger Organisationen“ ... Formular N 11 (kurz), und Organisationen melden nicht auf Formular N 11. Sie füllen Formular aus und reichen es ein... N 11...

  • Rosstat hat das Verfahren zum Ausfüllen statistischer Formulare für OS - N 11 und N 11 (kurz) korrigiert.

    Statistikform: N 11 „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten“ N 11 (kurz) „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) gemeinnütziger Organisationen“ .. . Beim Ausfüllen des Codeteils auf der Titelseite der Formulare werden viele weitere Änderungen eingetragen.

  • Die statistischen Meldeformulare für Anlagevermögen und andere nichtfinanzielle Vermögenswerte wurden aktualisiert

    Rosstat hat neue Formen der Berichterstattung über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten genehmigt. Formulare werden in Kraft gesetzt..., Formulare: N 11 „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten“ (eingereicht von allen kommerziellen Organisationen, ... N 11 (kurz)“ Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) gemeinnütziger Organisationen“ (von gemeinnützigen Organisationen gemietet); N 11 (Transaktion) „Informationen über Transaktionen mit Anlagevermögen auf...“

  • Die statistischen Meldeformulare für Sachanlagen und nichtfinanzielle Vermögenswerte wurden aktualisiert

    Beobachtungen des Vorhandenseins und der Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten. Es wurden neue Formulare eingeführt: N 11 „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) und anderen... Berichten für 2016); N 11 (kurz) „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) von Non-Profit-Organisationen“ (jährlich, eingeführt mit...

Spätestens am 04.03.2017 müssen Organisationen (mit Ausnahme von Kleinunternehmen und gemeinnützigen Organisationen) der Gebietskörperschaft von Rosstat für 2016 „Informationen über die Verfügbarkeit und Bewegung von Anlagevermögen (Fonds) und anderen nichtfinanziellen Vermögenswerten“ vorlegen “ (Formular Nr. 11). Wie Sie dieses Formular ausfüllen, verraten wir Ihnen in unserem Beratungsgespräch.

Ausfüllen des Formulars 11 in der Statistik

Sie können das Formular herunterladen, um es in Excel auszufüllen.

Formular Nr. 11 besteht aus einem Titelblatt und vier Abschnitten:

  • I „Verfügbarkeit, Bewegung und Zusammensetzung des Anlagevermögens“;
  • II „Verfügbarkeit des Anlagevermögens“;
  • III „Sachanlagen, die keiner Abschreibung unterliegen“;
  • IV „Informationen über territorial isolierte Einheiten.“

Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars Nr. 11 wurden durch die Rosstat-Verordnung Nr. 563 vom 24. November 2015 genehmigt.

Beim Ausfüllen des Formulars Nr. 11 müssen Sie sich an den Grundsätzen der Bilanzierung von Anlagevermögen (Ziffer 3 der Anweisungen, genehmigt durch die Verordnung von Rosstat vom 24. November 2015 Nr. 563), immateriellen und anderen Vermögenswerten (z. B. F&E-Aufwendungen).

Gleichzeitig ist es zur Klassifizierung des Anlagevermögens im Formular Nr. 11 für 2016 erforderlich, den Allrussischen Klassifikator des Anlagevermögens (OKOF) OK 013-94 zu verwenden (genehmigt durch den Beschluss des Staatlichen Standards Russlands vom 26. Dezember). , 1994 Nr. 359).

Im Bericht für 2017 muss es bereits verwendet werden (genehmigt durch die Verordnung von Rosstandart vom 12. Dezember 2014 Nr. 2018-st).

Welche Anlagegüter sind im Formular Nr. 11 aufgeführt?

Für die Zwecke des Ausfüllens von Formular 11 umfasst das Anlagevermögen die folgenden in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte:

  • aus der Artikelgruppe „Anlagevermögen“: Artikel „Gebäude, Maschinen, Geräte und sonstige Anlagegüter“, Artikel „Unfertige Bauten“, in Bezug auf Gegenstände, die für den Eigenbedarf bestimmt sind oder vom Kunden bezahlt werden;
  • gewinnbringende Investitionen in Sachwerte;
  • materielle Prospektionsvermögenswerte;
  • aus der Artikelgruppe „Immaterielle Vermögenswerte“: Vermögenswerte im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, Gegenstände geistiger Tätigkeit, deren Nutzung durch rechtliche oder sonstige Schutzmaßnahmen eingeschränkt ist;
  • Forschungs- und Entwicklungsergebnisse;
  • immaterielle Explorationsvermögenswerte (mit Ausnahme derjenigen, die sich in der Statistik auf nicht produzierte Vermögenswerte beziehen).

Zu den Anlagevermögenswerten gehören auch Vermögenswerte, an denen die Organisation keine ausschließlichen Rechte hat und die in der Bilanz auf dem Konto „Zur Nutzung erhaltene immaterielle Vermögenswerte“ erfasst werden (in voller Höhe der Kosten für die Erstellung, den Erwerb dieser Gegenstände und die Installation von Software usw.) werden im Konto 97 „Abgegrenzte Aufwendungen“ ausgewiesen und deren Kosten werden während der gesamten Nutzungsdauer als Aufwand abgeschrieben.