Ihre Interaktionsinhalte und. Struktur der Interaktion. Abhängig davon, wie der Kontakt zwischen interagierenden Personen oder Gruppen hergestellt wird, gibt es vier Haupttypen sozialer Interaktion

In Russland sind Prüfungsorganisationen und einzelne Prüfer verpflichtet, interne Qualitätskontrollregeln für ihre Prüfungen festzulegen und diese einzuhalten. Anforderungen für festgelegten Regeln, werden durch FPSAD reguliert.
Das von der Prüfungsorganisation (Einzelprüfer) eingerichtete interne Revisionsqualitätskontrollsystem muss auf den folgenden allgemeinen Anforderungen basieren:
1) Mitarbeiter der Prüfungsorganisation (Einzelprüfer) müssen die Grundsätze der Unabhängigkeit, Ehrlichkeit, Objektivität und Vertraulichkeit sowie die Standards des beruflichen Verhaltens einhalten;
2) Mitarbeiter der Prüfungsorganisation müssen über die entsprechenden Fähigkeiten verfügen und diese bei der Durchführung von Prüfungen umsetzen und auch haben professionelle Kompetenz erforderlich, um Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen;
3) Das Audit sollte Mitarbeitern anvertraut werden, die über eine besondere Ausbildung und Erfahrung verfügen, die unter bestimmten Bedingungen erforderlich ist.
4) Die Aktivitäten der Mitarbeiter müssen ausreichend gelenkt sein. Stromregelung um die ordnungsgemäße Qualität der Arbeitsausführung sicherzustellen;
5) Bei Bedarf sollten Konsultationen mit Spezialisten mit entsprechenden Kenntnissen durchgeführt werden;
6) Die Arbeit muss ständig sowohl mit potenziellen als auch mit bestehenden Kunden durchgeführt werden. Bei der Entscheidung über den Abschluss einer Vereinbarung oder die Fortsetzung der Zusammenarbeit müssen Überlegungen zur Unabhängigkeit der Prüfungsorganisation (Einzelprüfer), ihrer Fähigkeit, Dienstleistungen auf dem angemessenen Niveau zu erbringen, und der Integrität der Geschäftsführung der geprüften Stelle berücksichtigt werden.
7) Die Angemessenheit und Wirksamkeit der Grundsätze und spezifischen Verfahren für die Qualitätskontrolle der internen Revision sollte regelmäßig überwacht werden.
Während des Audits führen die Mitarbeiter durch Steuerfunktionen, sollte den Fortschritt des Audits überwachen, um Folgendes festzustellen:
- ob Prüfungsassistenten über die erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen verfügen, um die ihnen übertragenen Aufgaben auszuführen;
» ob Prüfungsassistenten die Prüfungsrichtlinien verstehen;
- ob die Arbeiten im Einklang mit dem Gesamtprüfplan und -programm durchgeführt werden.
Vorgesetzte müssen außerdem Informationen einholen und die wichtigsten Themen in diesem Bereich berücksichtigen Buchhaltung und Audits, die sich dabei ergeben, beurteilen Sie deren Bedeutung und nehmen Sie entsprechende Änderungen vor Gesamtplan und ein Auditprogramm.
Der rechtzeitigen Überprüfung unterliegen:
- Gesamtplan und Prüfprogramm;
- eine Bewertung des inhärenten Risikos und des internen Kontrollrisikos, einschließlich der Ergebnisse von Tests interner Kontrollen und Änderungen (falls vorhanden), die als Ergebnis einer solchen Bewertung am gesamten Prüfungsplan und -programm vorgenommen wurden;
- dokumentarische Darstellung der Prüfungsnachweise, die als Ergebnis der inhaltlichen Prüfverfahren gewonnen wurden, und der auf dieser Grundlage gezogenen Schlussfolgerungen, einschließlich der Ergebnisse der Konsultationen;
- Finanzberichte (Buchhaltungsberichte), Änderungsvorschläge und Bericht des Abschlussprüfers.
Bei der Überprüfung der Prüfungstätigkeit (insbesondere bei umfangreichen, komplexen Prüfungen) kann es auch erforderlich sein, dass Mitarbeiter, die nicht an der Prüfung beteiligt sind, vor der Abgabe des Prüfungsberichts zusätzliche Kontrollmaßnahmen durchführen.
Aufgrund der möglichen Erhöhung der Prüfungsrisiken aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage sollte der Abschlussprüfer darauf achten Besondere Aufmerksamkeitüber die Funktionsweise des internen Kontrollsystems der geprüften Stelle. Insbesondere auf Fragen wie den Stand der Kontrolle über die Arbeit der Abteilungen des geprüften Unternehmens, den Risikobewertungsprozess des geprüften Unternehmens und die Kontrolle über die Bewertung einzelne Arten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Kontrolle über die Abschreibung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Bilanz, Entscheidungsprozess über die Einbeziehung externer Spezialisten (z. B. Gutachter) und Überwachung der Qualität ihrer Arbeit.
System externe Steuerung Die Auditqualität erfüllt folgende Anforderungen:
1) Prüfer müssen in der Lage sein:
- unter fairen Wettbewerbsbedingungen arbeiten;
- berufliche Tätigkeiten unter Bedingungen auszuüben, die mit den Interessen der gesamten Gesellschaft vereinbar sind;
2) Gewährleistung der Einheitlichkeit der Vorgehensweisen aller Prüfer auf der Grundlage der ihnen zugewiesenen Aufgaben:
- die von der Prüforganisation eingesetzten Verfahren bewerten, um die erforderliche Qualität und Objektivität der Prüfung sowie die Einhaltung der Regeln sicherzustellen Berufsehre;
- die korrekte Anwendung der Normen und die Übereinstimmung der geäußerten Meinung mit den in der Arbeitsdokumentation enthaltenen Schlussfolgerungen prüfen;
- den pädagogischen und kollegialen Charakter der Interaktion gewährleisten;
- das Vertrauen in den Wirtschaftsprüferberuf in der Gesellschaft stärken.
Der Zweck der Kontrolle besteht darin, zu überprüfen, ob die durchgeführte Prüfung den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht in Bezug auf:

- Art und Organisation der Arbeit;
- Berichte und spezifische Verpflichtungen;
- Anwendung geeigneter technische Mittel Kontrolle.
Es gibt zwei Aspekte der Qualitätskontrolle. Erstens handelt es sich um eine „horizontale Kontrolle“, die alle Prüfer und alle Arten von Prüfungen umfasst. Zweitens eine eingehende Kontrolle von Audits gesellschaftlich bedeutender Unternehmen.
Im Jahr 2002 verabschiedeten die USA den Anti-Fraud Act (den sogenannten Sarbanes-Oxley Act). Dieses Gesetz gilt für alle Unternehmen (unabhängig davon, ob sie in den Vereinigten Staaten oder einem anderen Land eingetragen sind), deren Aktien oder Schuldtitel gemäß den Anforderungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) registriert sind. Das Gesetz legt die direkte Haftung (einschließlich strafrechtlicher Haftung) der Geschäftsführung des emittierenden Unternehmens für die Zuverlässigkeit der Finanzberichte fest Zusätzliche Anforderungen Umfang und legt auch die Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers fest.
Die Rolle der Prüfungsausschüsse nach diesem Gesetz wurde erheblich verändert, von einem beratenden Gremium zum Hauptaufsichtsorgan von Unternehmen. Alle Fragen der Bestellung externer Prüfer, der Festsetzung ihrer Honorare sowie der Genehmigung aller den Prüfern übertragenen Arbeiten wurden ausnahmslos in die ausschließliche Zuständigkeit der Prüfungsausschüsse übertragen. Das Gesetz führt eine strenge Regelung hinsichtlich der Regeln für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen ausstellender Organisationen ein.
Lassen Sie uns die wichtigsten auflisten internationale Dokumente, mit Anforderungen an die externe Audit-Qualitätskontrolle:
1) 8. EU-Ratsrichtlinie vom 10. April 1984 Nr. 84/253/EWG, gestützt auf Art. 54 (3) ^) Vereinbarung über die Erteilung von Genehmigungen an Personen, die für die Durchführung amtlicher Prüfungen von Buchhaltungsunterlagen verantwortlich sind;
2) IFAC-Standards zur Qualitätskontrolle:
- 18С)С 1 – „Qualitätskontrolle der Arbeit von Organisationen, die Audits und Überprüfungen durchführen.“ Finanzinformation für vergangene Zeiträume sowie andere Aufgaben zur Bestätigung der Richtigkeit von Informationen und zur Bereitstellung damit verbundener Dienstleistungen“: zwingende Anforderungen an die Struktur des ICSC und die Verpflichtung zur Dokumentation von Richtlinien und Verfahren sowie Elementen des ICSC;
- 1BA 220K „Qualitätskontrolle von Prüfungen von Finanzinformationen für vergangene Zeiträume“;
3) Ethikkodex für professionelle Buchhalter – Mitglieder der IFAC;
4) BMO 1 „Qualitätskontrolle“ (Pflichten der Berufsverbände, die Teil der IFAC sind).
Die Europäische Union hat die oben genannte 8. EU-Ratsrichtlinie (nachfolgend „Richtlinie“ genannt), Art. 29 davon ist dem Qualitätssicherungssystem gewidmet und legt folgende Grundprinzipien fest:
- gültig für alle Auditoren;
- unabhängig von Wirtschaftsprüfern;
- unter der Aufsicht einer geeigneten staatlich befugten Öffentlichkeit steht oder Regierungsstruktur;
- impliziert die Verfügbarkeit finanzieller und anderer Ressourcen in ausreichender Höhe für die Durchführung der Prüfung;
- setzt die Verfügbarkeit von Ausbildung und Berufserfahrung der Controller voraus;
- erfordert eine spezielle Ausbildung zur Qualitätskontrolle;
- beseitigt Interessenkonflikte zwischen dem Verantwortlichen und
- vom Wirtschaftsprüfer geprüft.
Darüber hinaus ist eine Überprüfung aller Verfahren durch Stichproben vorgesehen, darunter:
- korrekte Anwendung von Prüfungstechniken;
- Einhaltung der Unabhängigkeitsregeln;
- Zeitaufwand und Kompetenz der Mitarbeiter;
- erhaltene Lizenzgebühren.
Darüber hinaus ist eine Prüfung des internen Kontrollsystems verpflichtend. Es wird festgelegt, dass die Kontrolle mindestens alle sechs Jahre durchgeführt wird, eine Ausnahme ist bei gesellschaftlich bedeutsamen Unternehmen möglich.
Die Gesamtergebnisse sollten jährlich veröffentlicht werden, wobei ein Bericht erstellt werden sollte, der die wichtigsten Schlussfolgerungen der Überwachungsergebnisse darlegt. Die Prüfer müssen innerhalb eines vorgegebenen (angemessenen) Zeitrahmens die auf der Grundlage der Ergebnisse der Qualitätskontrolle vorgelegten Empfehlungen in die Praxis umsetzen. Wenn der Prüfer schließlich die Ergebnisse der Qualitätskontrolle nicht einhält, können gegen ihn Disziplinarstrafen verhängt werden.
Artikel 32 der Richtlinie befasst sich mit den Grundsätzen, die der Aufsicht durch die zuständige öffentliche oder vom Staat ermächtigte staatliche Stelle zugrunde liegen. Insbesondere wird festgelegt, dass die Aufsichtsstruktur die Kontrolle über die Abschlussprüfer ausüben und gegebenenfalls entsprechende Sanktionen verhängen muss. Das System muss transparent sein, was auch die Veröffentlichung einschließt Jahresbericht Und Arbeitsprogramm und ohne Beteiligung von Wirtschaftsprüfern finanziert werden.
Die Entscheidung, dass die Aufsicht in allen Mitgliedstaaten durchgeführt wird, wird strategisch gestärkt europäische Union, alle Wirtschaftsprüfer fallen darunter, Aufsichtsorgane werden von Spezialisten geleitet, die keine Wirtschaftsprüfer sind, aber über Kenntnisse auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen, und in der Struktur solcher Gremien sind auch Spezialisten enthalten, die keine Wirtschaftsprüfer sind (Richter, Rechtsanwälte, Vertreter der Wissenschaft, Ministerien, zum Beispiel das Justizministerium, das Finanzministerium, das Ministerium für Industrie und Handel).
Die Aufsichtsstruktur ist für die Umsetzung (Kontrolle) verantwortlich. nächste Aufgaben und Funktionen (Richtungen):
- Strategie im Bereich der Zertifizierung von Auditoren und deren Registrierung;
- Koordinierung der Arbeit oder Genehmigung von Standards in Bezug auf Berufsethik, interne Kontrolle von Prüfungsgesellschaften und Prüfungsstandards;
- Überwachung im Bereich Fortbildung, Qualitätssicherung, gerichtliche Ermittlungen und Sanktionsanwendung.
In Kunst. 39-43 Richtlinien zur Prüfung Spezielle Features Arbeit von Strukturprüfern öffentliche Bedeutung, einschließlich der Festlegung der Häufigkeit der Qualitätskontrolle in diesen Strukturen – mindestens alle drei Jahre.
Für die Umsetzung dieser Bestimmungen in den Ländern der Europäischen Union wurde eine Frist bis Juni 2008 festgelegt, um eine einheitliche Richtung sicherzustellen und zu erreichen ultimatives Ziel Harmonisierung des Berufsstandes.
Es wurden bereits öffentliche Aufsichtsbehörden geschaffen, und zwar mit Rechtsrahmen, in 12 Ländern, d.h. in etwa der Hälfte der Länder der Eurozone. Darüber hinaus gebildet Europäische Gruppe Aufsichtsbehörden im Bereich Wirtschaftsprüfung aus Vertretern von 12 Ländern unter der Schirmherrschaft der Europäischen Kommission und der Untergruppe zur Koordinierung der Aktivitäten öffentlicher Aufsichtsbehörden in den Ländern der Europäischen Union.
18()C 1 ist ein Qualitätskontrollsystem, das von Prüfungsorganisationen verwendet wird. Der Standard 18()C 1 betrifft die von der IFAC verabschiedeten Berufsethikregeln. Zur gleichen Zeit, wenn Prüfungsorganisationen haben eigene Regeln Berufsethik, dann sollten sie sich daran orientieren. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass sie den IFAC-Grundsätzen entsprechen und insbesondere nicht milder als die IFAC-Regeln sind.
Der Standard 18C)C 1 gilt für alle Prüfer, die sowohl einzeln als auch als Teil einer Prüfungsorganisation tätig sind. Der Zweck der Einführung dieser Qualitätskontrollnorm besteht darin, sicherzustellen, dass bei der Qualitätskontrolle zuverlässig überprüft werden kann, ob alle Anforderungen erfüllt sind. professionelle Standards, alle Anforderungen der Rechts- und Verwaltungsakte erfüllt sind, die Prüfberichte den Bedingungen, unter denen die Prüfung durchgeführt wurde, sowie den Ergebnissen der Prüfung angemessen entsprechen
Der Standard definiert Regeln und Verfahren für die folgenden Aspekte:
- Verantwortung der Geschäftsführung der Prüfungsgesellschaft für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Qualität der Prüfung;
- Regeln der Berufsethik;
- Abschluss einer Vereinbarung über eine Prüfung und deren Verlängerung;
- Arbeitsressourcen;
- Durchführung einer Prüfung;
- Überwachung der Umsetzung der Qualitätskontrolle.
Der Standard 8MO 1 legt Verpflichtungen fest Professionelle Organisationen, enthalten im IFAC, in Bezug auf die Qualitätskontrolle.
Dieser Standard umfasst die Bestimmungen von zwei anderen IFAC-Standards:
- KA 220 (Qualitätssicherung von Audits);
- 15()C 1 (Gewährleistung der Qualität der internen Verfahren der Prüforganisation und der Qualität ihrer Prüfungen).
BMO 1 legt die Verpflichtungen fest, die Berufsverbände in ihren Qualitätskontrollprogrammen einhalten müssen. Der Standard sieht Folgendes vor:
- Qualitätskontrolle wird in Unternehmen durchgeführt offener Typ;
- Berufsverbände wählen und veröffentlichen Kriterien, von denen andere Arten der Zertifizierung, die einer Qualitätskontrolle unterliegen, abhängen;
- seine Wirkung erstreckt sich entweder auf Prüfungsorganisationen oder auf Prüfer, die ihnen als Partner angehören.
Die Häufigkeit der Kontrolle und Auswahl der Prüfungsgesellschaften erfolgt nach dem Rotationsprinzip bzw. auf Basis identifizierter Risiken. Für eine Prüfungsorganisation wird alle drei Jahre eine Überwachung eingerichtet, unbefriedigende Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen werden jedoch berücksichtigt Kontrollkontrollen sowie die Häufigkeit der Überprüfung der internen Kontrolle der Prüfungsgesellschaft.
Bei der Durchführung der Kontrolle sind gewisse Risiken zu erwarten, wenn offene oder öffentliche Unternehmen inspiziert werden. bedeutende Unternehmen, sowie wenn die Regeln zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht beachtet werden oder Mängel im internen Kontrollsystem der Prüfungsorganisation festgestellt werden.
Die Durchführung der Qualitätskontrolle umfasst:
- Überprüfung der Verfahren in der Prüfungsorganisation;
- Bewertung Berufsausbildung Personal;
- selektive Kontrolle von Verfahren;
- selektive Analyse von Audits, einschließlich Analyse der Einhaltung von Auditstandards, Dokumentation, Einhaltung der Meinungen von Controllern und Schlussfolgerungen nach Abschluss des Audits;
- Diskussion der ermittelten Fakten und vorgelegten Empfehlungen;
- Übermittlung von Empfehlungen und Schlussfolgerungen zur Ergreifung geeigneter Korrekturmaßnahmen.
Betrachten wir nun, wie die Qualitätskontrolle der externen Revision in Russland durchgeführt wird. System zur Überprüfung der Arbeitsqualität einzelner Prüfer und Prüfungsorganisationen durch externe Prüfer in Russische Föderation wird von der autorisierten Bundesbehörde (dem Finanzministerium Russlands) eingerichtet, die solche Inspektionen entweder selbst durchführen oder das Recht delegieren kann. Für deren Umsetzung durch akkreditierte Berufsprüfungsverbände gegenüber den Teilnehmern dieser Verbände. Seit dem 1. Januar 2009 werden die Anforderungen an die Qualitätskontrolle durch das Wirtschaftsprüfungsgesetz geregelt, außerdem wurde eine Methodik zur Umsetzung von Kontrollverfahren entwickelt.
Eine geplante externe Prüfung der Arbeitsqualität einer Prüfungsorganisation oder eines einzelnen Prüfers wird mindestens alle fünf Jahre, höchstens jedoch einmal im Jahr durchgeführt.
Die Qualitätskontrolle der externen Revision hat zwei Hauptziele: Stärkung des Vertrauens in den Wirtschaftsprüferberuf in der Gesellschaft und Überprüfung der Übereinstimmung des abgeschlossenen Auftrags mit den geltenden regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf:
- Einhaltung der Lizenzanforderungen;
- Berufsethische Regeln hinsichtlich Unabhängigkeit und beruflichem Verhalten;
- Arbeitsorganisation;
- Auditplanung;
- Widerspiegelung der Prüfungsergebnisse in der Dokumentation des Prüfers;
- Vorhandensein einer Kontrolle durch das Management und führende Spezialisten;
- das erforderliche Kompetenzniveau des Abschlussprüfers;
- Angemessene Bewertung, um die Gewissheit zu erlangen, dass es keine Beziehungen zu Kunden geben wird, die durch inakzeptable Merkmale gekennzeichnet sind hochgradig Risiko;
- Einholung von Beratungen in besonderen Fällen.
Um ein einheitliches Vorgehen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (PAO) bei der Organisation und Überwachung der Einhaltung von Regeln (Standards) durch Prüfer sicherzustellen Professionelle Aktivität und Berufsethik genehmigte der Prüfungsrat des russischen Finanzministeriums die vorläufigen Vorschriften über die Organisation und Umsetzung der Kontrolle über die Einhaltung der Regeln (Standards) der beruflichen Tätigkeit und Berufsethik durch Prüfer.
Gegenstand der externen Kontrolle von Wirtschaftsprüfern ist die Einhaltung der Anforderungen der Gesetzgebungsakte im Bereich Wirtschaftsprüfung, der Wirtschaftsprüfungsregeln (Standards) und des Ethikkodex für Wirtschaftsprüfer Russlands durch die Wirtschaftsprüfer.
Die externe Kontrolle der Abschlussprüfer erfolgt höchstens alle drei Jahre, es sei denn, der Prüfungsverband legt eine andere Häufigkeit fest.
Alle in der geprüften Prüfungsorganisation (mit dem geprüften Einzelprüfer) tätigen Prüfer (die im Kontrollzeitraum tätig waren) unterliegen unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zum Prüfungsverband der Fremdkontrolle. Die Auditorenkontrolle erfolgt nach dem Standardprogramm (siehe Tabelle 3.4).
Der Kontrollvorgang und seine Ergebnisse unterliegen der Dokumentation. Vor Beginn der Prüfung wird auf Antrag des Verantwortlichen eine schriftliche Bestätigung der Geschäftsführung der Prüfungsorganisation über alle Prüfer eingeholt, die während des Prüfungszeitraums in der Prüfungsorganisation tätig waren und tätig waren, ca das Vorhandensein (Fehlen) berechtigter und dokumentierter Ansprüche an die Qualität ihrer Arbeit. Basierend auf den Ergebnissen der externen Kontrolle wird ein „Bewertungsbogen zur beruflichen Tätigkeit des Abschlussprüfers“ erstellt. Standardform, die im Anhang zu diesem Dokument enthalten ist.
Informationen zu den Ergebnissen der externen Kontrolle:
1) für einen Prüfer, der Mitglied eines Prüfungsverbandes ist, der eine externe Kontrolle durchgeführt hat – in den Unterlagen (Dossier) dieses Prüfungsverbandes enthalten ist;
2) für einen Prüfer, der Mitglied anderer Prüfungsverbände ist – an andere Verbände gesendet, in denen der Prüfer Mitglied ist;
3) für einen Prüfer, der Mitglied des Prüfungsverbandes ist, der die externe Kontrolle durchgeführt hat, sowie Mitglied anderer Prüfungsverbände – wird in die Unterlagen (Dossier) des Prüfungsverbandes aufgenommen, der die externe Kontrolle durchgeführt hat, und an diesen gesendet sonstige Verbände, in denen der Prüfer Mitglied ist;
4) für einen Prüfer, der keinem Prüfungsverband angehört – wird an das Finanzministerium Russlands gesendet, wenn erhebliche Verstöße festgestellt werden.
Musterprogramm zur Organisation und Überwachung der Einhaltung der Regeln (Standards) der beruflichen Tätigkeit und Berufsethik durch Prüfer
1 Ist der Abschlussprüfer Mitglied in mindestens einem Berufsverband für Prüfungstätigkeiten (nachfolgend „Prüfungsverband“ genannt)? Dies wird anhand der vom Prüfer vorgelegten Mitgliedskarte und/oder der Mitgliederverzeichnisse von Prüfungsverbänden festgestellt
2 Hat der Prüfer in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren vor dem Prüfungsjahr Prüfungstätigkeiten durchgeführt? Festgestellt auf der Grundlage der von der Prüfungsorganisation (Einzelprüfer) bereitgestellten Informationen. Arbeitsaufzeichnungen, berufliche Verantwortung Spezialisten, Arbeitsverträge, Zivilverträge mit Prüfern, Verwaltungs- und andere Dokumente, die die Teilnahme des Prüfers an der Durchführung einer Prüfung oder der Ausführung anderer Arbeiten in einer Prüfungsorganisation bestätigen
3 Erfüllt der Prüfer bei seiner beruflichen Tätigkeit die Anforderungen des FPSAD? Wird im Rahmen der Überprüfung in der Prüfungsorganisation das Verfahren zur Erstellung der Arbeitsdokumentation festgelegt? Es wird davon ausgegangen, dass der Prüfer die Anforderungen des FPSAD erfüllt, wenn im Rahmen des Kontrollprozesses keine konkreten, dokumentierten Tatsachen eines Verstoßes gegen diese Anforderung festgestellt werden und die Prüfungsorganisation (einzelner Prüfer), in der der Prüfer tätig ist, nicht darüber dokumentiert hat diesbezügliche Ansprüche gegen den Abschlussprüfer
4 Erfüllt der Abschlussprüfer die Unabhängigkeitsanforderungen nach Art. 12 des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfung Es wird im Rahmen der Beurteilung der Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen durch die Prüfungsorganisation (Einzelprüfer), in der der Prüfer tätig ist, sowie auf der Grundlage der vom Prüfer unterzeichneten Unabhängigkeitserklärungen ermittelt. Es wird davon ausgegangen, dass der Abschlussprüfer das Unabhängigkeitsgebot einhält, wenn im Rahmen des Kontrollprozesses keine konkreten, dokumentierten Tatsachen festgestellt werden, die einen Verstoß des Abschlussprüfers gegen dieses Gebot darstellen, und keine nachweisbaren Ansprüche gegen den Abschlussprüfer in dieser Angelegenheit bestehen
5 Hält der Abschlussprüfer die Anforderungen an das Prüfungsgeheimnis nach Art. 8 des Gesetzes über die Prüfungstätigkeit wird auf Antrag der Prüfungsorganisation festgelegt, einschließlich der Unterzeichnung der entsprechenden Erklärung durch den Prüfer. Es wird davon ausgegangen, dass der Prüfer die Anforderungen an das Prüfungsgeheimnis erfüllt, wenn im Rahmen des Kontrollprozesses keine konkreten, dokumentierten Tatsachen eines Verstoßes gegen diese Anforderung festgestellt werden und keine nachweisbaren Ansprüche seitens der Prüfungsorganisation gegen den Prüfer bestehen ( einzelner Wirtschaftsprüfer), in dem der Wirtschaftsprüfer tätig ist, oder von Kunden zu diesem Thema
6 Erfüllt der Prüfer die Anforderungen an die jährliche berufliche Weiterentwicklung gemäß Art. 15 des Wirtschaftsprüfungsgesetzes Wird auf der Grundlage der den Wirtschaftsprüfern vorgelegten Fortbildungszertifikate ermittelt
7 Befolgt der Prüfer das Verfahren zur Übermittlung von Informationen an den Prüfungsverband über die Einhaltung der Anforderung einer jährlichen Fortbildung, das in Absatz 54 der Vorläufigen Verordnung über das System der Zertifizierung, Schulung und Fortbildung von Prüfern in der Russischen Föderation festgelegt ist? Föderation, genehmigt durch die Verordnung des russischen Finanzministeriums vom 12. September 2002 Nr. 93. Bestimmt durch die Markierung auf Rückseite Zertifikat der Auditorenqualifikation
8 Ob der Prüfer den Ethikkodex für Prüfer einhält, wird auf Anfrage der Prüforganisation festgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass der Prüfer den Ethikkodex für Wirtschaftsprüfer Russlands einhält, wenn im Rahmen des Kontrollprozesses keine konkreten, dokumentierten Tatsachen über einen Verstoß gegen die Berufsethik festgestellt werden
9 Wurde im Prüfungszeitraum festgestellt, dass der Prüfer einen Prüfungsbericht unterzeichnete, ohne eine Prüfung durchzuführen?
10 Wurden vom Prüfer unterzeichnete Prüfungsberichte während des Prüfungszeitraums als wissentlich falsch erkannt, indem die Prüfungsorganisation nach dem Sachverhalt gefragt wurde, warum Prüfungsberichte während des Prüfungszeitraums als wissentlich falsch anerkannt wurden?
UND Ob es während des geprüften Zeitraums Gerichtsurteile gab, die eine Bestrafung in Form eines Entzugs des Rechts des Prüfers zur Ausübung von Prüfungstätigkeiten für einen bestimmten Zeitraum vorsahen, wird auf Antrag der Prüfungsorganisation (einzelner Prüfer) festgelegt.
Nach offiziellen Angaben des russischen Finanzministeriums wurden im Jahr 2007 im Rahmen des Systems der externen Qualitätskontrolle der Arbeit von Prüfungsorganisationen und Einzelprüfern 577 Inspektionen durchgeführt. Von Expertenbewertung Diese Prüfungen umfassten etwa 11 % aller Prüfungsorganisationen, die tatsächlich Prüfungstätigkeiten durchführten, bzw. 17 % der Prüfungsorganisationen, die Mitglied in Prüfungsverbänden waren. Im Jahr 2007 wurden keine externen Prüfungen der Arbeitsqualität einzelner Prüfer durchgeführt.
Nach wie vor wurde der überwiegende Teil der externen Qualitätsprüfungen im Jahr 2007 in kleinen Prüfungsorganisationen durchgeführt (ca. 70 %). Gleichzeitig prüften nur 16 % der Prüfungsorganisationen die Jahresabschlüsse gesellschaftlich bedeutender Organisationen (Kredit- und Versicherungsorganisationen, Organisationen, deren Wertpapiere bei einer organisierten Organisation zum Umlauf zugelassen sind). Finanzmarkt, usw.). Die Prüfungen erstreckten sich auf Prüfungsorganisationen in allen Bundesbezirken.
Aus Gesamtzahl 97 % der externen Prüfungen der Arbeitsqualität waren geplant, 3 % wurden im Auftrag des russischen Finanzministeriums und auf der Grundlage von Beschwerden der Prüfungsverbände durchgeführt.
Basierend auf den Ergebnissen der Jahre 2005-2007. Externe Prüfungen der Arbeitsqualität von Prüfungsorganisationen und Prüfungsverbänden stellten 1.263 Qualitätszertifikate aus. Mit anderen Worten: Prüfungsverbände haben die Qualität der Arbeit von 38 % der Prüfungsorganisationen, die diesen Verbänden angehören, bestätigt.
Die größten Mängel in der Arbeit von Prüfungsorganisationen wurden durch Inspektionen sowie durch Experten bei der Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und der Einhaltung von Unabhängigkeit und Berufsethik festgestellt. Analyse der Ergebnisse der durchgeführten Inspektionen sowie Expertenmeinungen erlaubt es uns, diese Mängel als typisch zu betrachten, die besondere Aufmerksamkeit von Prüfungsorganisationen und Prüfern erfordern.
Im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen des FPSAD im Hinblick auf die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung werden die folgenden wesentlichen Mängel festgestellt:
1) geringe Qualität der Arbeitsdokumentation des Prüfers, die es unter anderem nicht ermöglicht, sich ein Bild davon zu machen
Gültigkeit professioneller Urteile, Erkenntnisse und Schlussfolgerungen (FPSAD Nr. 2);
2) Unzulänglichkeit der Prüfungsverfahren in Bezug auf die von der geprüften Stelle in den Jahresabschlüssen offengelegten Informationen außerhalb der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung (FPSAD Nr. 1,3, 5);
3) Unrepräsentativität der Prüfungsstichprobe bei der Prüfung einzelner Abschlussposten (FPSAD Nr. 16);
4) Unzulänglichkeit des akzeptierten Wesentlichkeitsniveaus (FPSAD Nr. 4);
5) Fehlen einer Tatsache oder dokumentarischer Beweis Gewinnung von Experten für die Betrachtung von Themen, die über den Kompetenzbereich hinausgehen, und professionelles Wissen Wirtschaftsprüfer (FPSAD Nr. 3,5, 7);
6) das Fehlen oder die Unzulänglichkeit von Prüfungsverfahren hinsichtlich der Anwendbarkeit der Annahme der Unternehmensfortführung des geprüften Unternehmens; Ausrichtung der Prüfungshandlungen hinsichtlich der Anwendbarkeit der Going-Concern-Annahme des geprüften Unternehmens ausschließlich auf günstige Entwicklungen der Ereignisse (FPSA Nr. 11);
7) Fehlen tatsächlicher oder dokumentarischer Beweise dafür, dass die geprüfte Stelle die Anforderungen erfüllt Bundesgesetz„Zur Bekämpfung der Legalisierung (Wäsche) von Erträgen aus Straftaten und der Finanzierung des Terrorismus“ (FPSAD Nr. 14);
8) Fehlen oder Unzulänglichkeit von Prüfverfahren zur Identifizierung von Korruptionsfällen (FPSAD Nr. 14);
9) Unzulänglichkeit der Maßnahmen zur Umsetzung der internen Qualitätskontrolle des Audits sowie unzureichende Nachweise spezifischer Verfahren zur internen Qualitätskontrolle des Audits (FPSAD Nr. 7).
Um die Qualität der Prüfung von Jahresabschlüssen von Organisationen zu verbessern, orientieren wir uns mittelfristig an dem Gesetz über die Rechnungsprüfung und dem Konzept zur Entwicklung der Rechnungslegung und Berichterstattung in der Russischen Föderation, genehmigt durch die Verordnung des Finanzministeriums Russlands vom 17.09.2019 1. Juli 2004 Nr. 180, Regulierung des US-Außenministeriums Finanzielle Kontrolle, Prüfungstätigkeiten, Buchhaltung und Berichterstattung, empfohlen für Prüfungsorganisationen, Einzelprüfer und Wirtschaftsprüfer
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses des YP 2008 ist besonders darauf zu achten, dass die Ereignisse auf dem Finanzmarkt im Jahr 2008 sowie die aktuelle Wirtschaftslage Auswirkungen auf den Finanzmarkt hatten oder haben könnten Aktivitäten und Jahresabschlüsse von Organisationen, die wiederum Auswirkungen auf die Organisation und Durchführung der Prüfung dieser Abschlüsse haben können. Routinemäßige Prüfungsrisiken können erheblich zunehmen und es können neue Prüfungsrisiken entstehen. Diesbezüglich muss berücksichtigt werden mögliche Auswirkungen die aktuelle Wirtschaftslage, die Prüfungsplanung, die Berücksichtigung von Fehlern und Betrug durch den Abschlussprüfer, die interne Kontrolle, inhaltliche Prüfungshandlungen und die Interaktion mit Eigentümervertretern.

Artikel 10. Qualitätskontrolle der Arbeit von Prüfungsorganisationen und Prüfern

1. Eine Prüfungsorganisation und ein einzelner Prüfer sind verpflichtet, die Regeln der internen Qualitätskontrolle der Arbeit festzulegen und einzuhalten. Es werden die Grundsätze für die Umsetzung der internen Qualitätskontrolle der Arbeit von Prüfungsorganisationen, einzelnen Prüfern und die Anforderungen an die Organisation dieser Kontrolle festgelegt.

2. Die Prüfungsorganisation und der Prüfer sind verpflichtet:

1) sich einer externen Qualitätskontrolle der Arbeit unterziehen, einschließlich der Bereitstellung aller für die Überprüfung erforderlichen Unterlagen und Informationen;

2) sich an der Umsetzung der externen Qualitätskontrolle der Arbeit anderer Mitglieder dieser Organisation durch die Selbstregulierungsorganisation der Prüfer, deren Mitglieder sie sind, zu beteiligen.

3. Gegenstand der externen Qualitätskontrolle ist die Einhaltung der Anforderungen dieses Bundesgesetzes, der Prüfungsstandards, der Unabhängigkeitsregeln von Wirtschaftsprüfern und Prüfungsorganisationen durch die Prüfungsorganisation, den Abschlussprüfer, Code Berufsethik der Wirtschaftsprüfer.

4. Die externe Qualitätskontrolle der Arbeit von Prüfungsorganisationen und Einzelprüfern erfolgt durch Selbstregulierungsorganisationen der Prüfer gegenüber ihren Mitgliedern.

5. Externe Qualitätskontrolle der Arbeit von Prüfungsorganisationen, die obligatorische Prüfungen der Buchführungs-(Abschluss-)Abschlüsse der in genannten Organisationen durchführen Teil 3 Artikel 5 dieses Bundesgesetzes werden von Selbstregulierungsorganisationen der Wirtschaftsprüfer gegenüber ihren Mitgliedern sowie den Bevollmächtigten durchgeführt Bundesorgan zur Kontrolle und Überwachung.

6. Die Grundsätze der externen Qualitätskontrolle der Arbeit von Prüfungsorganisationen, Einzelprüfern und die Anforderungen an die Organisation dieser Kontrolle werden festgelegt Bundesprüfungsstandards.

7. Eine Selbstregulierungsorganisation von Wirtschaftsprüfern legt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der externen Kontrolle der Arbeitsqualität und den Anforderungen an ihre Organisation Regeln für die Organisation und Umsetzung der externen Kontrolle der Arbeitsqualität ihrer Mitglieder fest und definiert diese , insbesondere die Formen der externen Kontrolle, der Zeitpunkt und die Häufigkeit von Inspektionen, einschließlich Inspektionen, die von Mitgliedern einer Selbstregulierungsorganisation von Wirtschaftsprüfern im Verhältnis zu anderen Mitgliedern dieser Organisation durchgeführt werden. Das Verfahren zur Bestellung und Durchführung einer Inspektion einer Prüfungsorganisation durch die zuständige Bundesbehörde für Kontrolle und Aufsicht, eine Liste typischer Fragen für das Programm dieser Prüfung sowie das Verfahren zur Aufzeichnung ihrer Ergebnisse werden von der zuständigen Behörde festgelegt Bundesorgan.

8. Geplante externe Prüfung der Arbeitsqualität einer Prüfungsorganisation, eines einzelnen Prüfers, mit Ausnahme von Prüfungsorganisationen, die obligatorische Prüfungen der Buchführungs-(Abschluss-)Abschlüsse der in aufgeführten Organisationen durchführen Teil 3 Artikel 5 dieses Bundesgesetzes wird mindestens alle fünf Jahre, höchstens jedoch einmal im Jahr durchgeführt.

9. Geplante externe Prüfungen der Arbeitsqualität jeder Prüfungsorganisation, die eine gesetzliche Prüfung der Buchführungs-(Finanz-)Abschlüsse der in aufgeführten Organisationen durchführt Teil 3 Artikel 5 dieses Bundesgesetzes werden durchgeführt:

1) eine Selbstregulierungsorganisation von Wirtschaftsprüfern, der eine solche Prüfungsorganisation mindestens alle drei Jahre, jedoch nicht mehr als einmal im Jahr, angehört Kalenderjahr nach dem Jahr der Eintragung von Informationen über die Prüfungsorganisation in das Register der Wirtschaftsprüfer und Prüfungsorganisationen;

2) von der zuständigen Bundesbehörde für Kontrolle und Aufsicht höchstens alle zwei Jahre, beginnend mit dem Kalenderjahr, das auf das Jahr der Eintragung der Informationen über die Prüfungsorganisation in das Register der Wirtschaftsprüfer und Prüfungsorganisationen folgt.

10. Grundlage für die Durchführung einer außerplanmäßigen externen Prüfung der Qualität der Arbeit einer Prüfungsorganisation, eines einzelnen Prüfers, kann eine Beschwerde sein, die bei einer Selbstregulierungsorganisation der Prüfer oder einer autorisierten Bundesbehörde zur Kontrolle und Überwachung der Maßnahmen eingereicht wird ( Untätigkeit) einer Prüfungsorganisation, eines einzelnen Prüfers, der gegen die Anforderungen dieses Bundesgesetzes verstößt, Prüfungsstandardaktivitäten, Regeln Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüfern und Prüfungsorganisationen sowie Code Berufsethik der Wirtschaftsprüfer. Weitere Gründe für die Durchführung einer außerplanmäßigen externen Prüfung der Arbeitsqualität einer Prüfungsorganisation oder eines einzelnen Prüfers ergeben sich aus der Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Selbstregulierungsorganisation der Prüfer.

11. Die zuständige Kontroll- und Aufsichtsbehörde des Bundes ist verpflichtet, die Selbstregulierungsorganisation der Wirtschaftsprüfer, der die geprüfte Prüfungsorganisation angehört, über die Ergebnisse der Prüfung und die in Bezug auf die genannte Prüfungsorganisation getroffene Entscheidung zu informieren.